Politik

Vollgeld-Initiative: Steuert die Schweiz in den Untergang?

Lesezeit: 16 min
09.06.2018 16:01
Die Vollgeld-Initiative in der Schweiz hat die kritischen Fragen gesammelt und bietet interessante Antworten:
Vollgeld-Initiative: Steuert die Schweiz in den Untergang?

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Die Vollgeld-Initiative in der Schweiz hat die kritischen Fragen gesammelt und bietet interessante Antworten:

Ist die Vollgeldreform ein gigantischer Systemwechsel mit unabsehbaren Folgen?

Überhaupt nicht! Vollgeld ist nichts Neues, sondern gibt es seit 2000 Jahren als Münzen und seit über 100 Jahren als Banknoten.

Mit der Vollgeld-Initiative wird lediglich das 1891 vom Stimmvolk beschlossene Banknotenmonopol auf das elektronische Buchgeld ausgeweitet und so an die digitale Entwicklung angepasst. Technisch gesehen wird das heutige Buchgeld der privaten Banken durch Buchgeld der Nationalbank ersetzt. Der exakt selbe Vorgang gelang vor hundert Jahren beim Umtausch privater Banknoten gegen Banknoten der Nationalbank und machte das Finanzsystem stabiler.

Vollgeld entspricht einem traditionellen Bankenbild. Für den einzelnen Bankkunden ändert sich nur sehr wenig. Unkontrollierte Auswirkungen auf die Banken oder den Finanzplatz Schweiz sind ausgeschlossen, denn es gibt eine ausreichende Einführungszeit und keine blinden Automatismen. Jeder Schritt kann bei Bedarf von der Nationalbank korrigiert werden.

Führt die Vollgeld-Initiative nicht zu einem Untergang des Bankenplatzes Schweiz?

Weshalb sollte eine sichere Währung dem Schweizer Finanzplatz schaden?

Alle Banken in der Schweiz erhalten einen Wettbewerbsvorteil bei der Verwaltung von Kundengeldern gegenüber dem Ausland, da der Franken zum sichersten Geld der Welt wird. Das Markenzeichen Schweizer Banken ist Sicherheit, Stabilität und Seriosität. Diese strategische Positionierung wird durch die Vollgeldreform unterstützt.

Vollgeld fördert das traditionelle und solide Bankgeschäft. Mit Vollgeld können Banken rentabel und langfristig nachhaltig arbeiten. Die Arbeitsplätze in der Bankenbranche bleiben gesichert. Das zeigt die PostFinance, die erfolgreich wirtschaftet, ohne selber Geld zu erschaffen. Da die PostFinance heute keine volle Banklizenz besitzt, kann sie durch Kreditvergabe kein Geld erzeugen, sondern nur mit Geld arbeiten, das ihr von Sparern oder Banken zur Verfügung gestellt wird; trotzdem machte sie in den letzten Jahren durchschnittlich rund 600 Millionen Franken Gewinn. Auch Versicherungen und andere Finanzunternehmen arbeiten rentabel, ohne selbst Geld herzustellen.

Mit Vollgeld kann die Bankenregulierung grundlegend vereinfacht werden. Statt mit immer mehr Gesetzen und Regulierungen die Symptome zu bekämpfen, wird das Problem endlich an der Wurzel angegangen: Risikoreiche Geschäfte können nicht mehr mit selbst geschaffenem Geld finanziert werden. Vollgeld ermöglicht so auch einen Abbau der Bürokratie im Bankensystem. Dies wird zu einem Standortvorteil des Schweizer Finanzplatzes im globalen Wettbewerb. (zum Inhaltsverzeichnis)

Führt Vollgeld zu einer Verunsicherung der Finanzmärkte?

Warum soll sicheres Geld verunsichern? Und: Vollgeld kann so eingeführt werden, dass die Finanzmärkte es gar nicht spüren.

Die Umstellung auf Vollgeld kann ganz sanft und ohne Brüche geschehen, so dass die Banken und Finanzmärkte in den ersten Jahren nichts davon spüren. Dazu müsste die Nationalbank lediglich alle Kreditnachfragen der Banken unbeschränkt bedienen und die Zinsen dafür nicht erhöhen. Dann würde den Banken in der Praxis nicht auffallen, dass sie selbst kein Geld mehr herstellen dürfen. Denn ob eine Bank kostenlos selbst Geld erzeugt oder zu Null Prozent Zins von der Nationalbank leiht, macht für sie keinen Unterschied. Langfristig sollte die Nationalbank die Geldschöpfung allerdings begrenzen, um Finanzblasen zu verhindern, doch das kann sich langsam entwickeln.

Kann die Schweiz im Alleingang das Vollgeld einführen?

Ja, denn ein Franken bleibt ein Franken.

Für das Ausland ist es grundsätzlich unerheblich, wie die Schweiz ihr Geld herstellt, ob mit oder ohne Golddeckung, oder ob die Mindestreserven 2, 10 oder 100 Prozent betragen. Die internationalen Zahlungsflüsse und der Interbanken-Zahlungsverkehr wird bereits heute ausschliesslich mit Nationalbank-Franken abgewickelt. Entscheidend für das Ausland ist, dass die Nationalbank eine “gute”, auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik betreibt. Ausländische Geschäftspartner würden überhaupt nicht bemerken, wenn die Schweiz auf Vollgeld umstellt. Denn am heute üblichen Devisenhandel ändert sich gar nichts, ausländische Währungen können wie bisher in Schweizer Franken getauscht werden. Die Schweiz profitiert von den Vorteilen des Vollgeldes, egal ob andere Staaten auch Vollgeld einführen oder nicht. (zum Inhaltsverzeichnis)

Führt Vollgeld nicht zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Nationalbank?

Nein, die Nationalbank ist wie das Bundesgericht nur dem Gesetz verpflichtet und somit unabhängig von der Einflussnahme des Bundesrates, der Politik und der Wirtschaft.

Die Nationalbank kümmert sich nur um die Geldmenge und nicht um einzelne Kreditvergaben oder die Verteilung des Geldes. Die demokratische Legitimation der Nationalbank könnte in der Ausführungsgesetzgebung (nach Annahme der Vollgeld-Initiative) weiter ausgebaut werden. (zum Inhaltsverzeichnis)

Ist das nicht eine Verstaatlichung der Banken?

Das ist ein sehr grosses Missverständnis!

Die Banken werden nicht verstaatlicht. Sie bieten mit Vollgeld dieselben Dienstleistungen an wie heute: Zahlungsverkehr, Kreditvergabe und Vermögensverwaltung. Nur können sie kein eigenes elektronisches Buchgeld mehr erzeugen, das ist dann alleinige Aufgabe der Nationalbank. (zum Inhaltsverzeichnis)

Die Nationalbank kann doch nicht die Kreditwürdigkeit sämtlicher Schuldner überprüfen?

Das verlangt auch niemand.

Die Nationalbank vergibt keine Einzelkredite an Einzelkunden und muss deshalb keine Kreditwürdigkeit überprüfen. Die Kreditvergabe bleibt vollständig in der Zuständigkeit der Banken.

Führt das nicht in die Planwirtschaft?

Im Gegenteil, es fördert eine faire Marktwirtschaft und freien Wettbewerb.

Vollgeld hat nichts mit Planwirtschaft zu tun, denn auf dem Kreditmarkt sollen weiterhin private Akteure frei konkurrieren. Da die Banken selbst elektronisches Buchgeld herstellen können, sind diese heute gegenüber anderen Unternehmen im Markt im Vorteil. Eine solche Wettbewerbsverzerrung passt nicht zu einer freien Marktwirtschaft. Die Vollgeld-Initiative schafft wieder gleiche Bedingungen für alle Unternehmen in der Finanzbranche. Dabei sollen die Banken von der SNB möglichst unabhängig werden und sich bei Sparern und Investoren finanzieren. Der Staat soll der Wirtschaft die Rahmenbedingungen vorgeben, nicht aber auf das konkrete Wirtschaftsgeschehen Einfluss nehmen. Die Nationalbank kümmert sich einzig darum, dass keine Geldschwemme oder Geldknappheit entsteht und dass der Zahlungsverkehr auch in Krisenzeiten reibungslos funktioniert.

Ermöglicht Vollgeld eine Selbstbedienung der Regierung?

Nein, denn die Nationalbank ist unabhängig und legt die Geldmenge allein nach geldpolitischen Gesichtspunkten fest.

Die Nationalbank ist von der Regierung unabhängig wie die Justiz. Klare gesetzliche Vorgaben bestimmen ihr Handeln, sie darf von keiner Instanz Weisungen entgegennehmen. Ein politischer Auftrag von Parlament oder Bundesrat an die SNB, im Interesse der Bundesfinanzen neues Geld zu schaffen, ist damit ausgeschlossen.

Die SNB wird neues Geld nur als Folge ihrer selbständigen Geld-und Währungspolitik schaffen. Die Geldpolitik der Nationalbank muss dem Gesamtinteresse des Landes dienen, sie steuert die Geldmenge, gewährleistet die Preisstabilität und sorgt dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht. Kredite der Nationalbank an den Staat sind gesetzlich verboten. Seit ihrer Gründung 1907 arbeitet die Nationalbank seriös und zuverlässig. Es ist absurd zu unterstellen, sie würde plötzlich damit beginnen, Gesetze zu brechen.

Weitere Details der Verteilung der Geldschöpfungserlöse müssen nach der Annahme der Vollgeld-Initiative in der Ausführungsgesetzgebung geregelt werden. Um politische Begehrlichkeiten einzudämmen, könnte darin bestimmt werden, dass Bund und Kantone Auszahlungen der SNB nur für den schrittweisen Schuldenabbau verwenden dürfen. Bund, Kantone und Gemeinden haben total ca. 220 Mia SFr. Schulden. Das Geld ist schon ausgegeben und weckt bei der Schuldentilgung keine neuen Begehrlichkeiten, da die existierende Schuldenbremse eine Neuverschuldung weitgehend verhindert. Darüberhinausgehende Geldschöpfungserlöse könnten ausschließlich per Bürgerdividende in Umlauf gebracht werden, wie es bei der CO2-Rückerstattung (via KK-Prämien) bestens erprobt ist. Dies wäre ökonomisch die BIP-effektivste Zuteilungsmethode von zusätzlichen Zahlungsmitteln und brächte politisch die geringste Druckmöglichkeit auf die SNB.

Zu beachten ist hier auch, dass die Menge des schuldfrei ausbezahlbaren Geldes auf die Geldmenge beschränkt ist, die langfristig in jedem Fall von der Schweizer Wirtschaft benötigt wird. Das liegt bei etwa 50% der aktuell umlaufenden Geldmenge (maximal 300 Mia SFr., siehe: "Wieviel Geld kann die SNB maximal schuldfrei auszahlen?"). Die SNB wird also weiterhin einen Großteil des Geldes durch rückzahlbare Bankenkredite in Umlauf bringen.

Tatsächlich schränkt die Vollgeldreform die Staatsfinanzierung durch willkürliche Geldschöpfung stark ein. Heute bekommt der Staat von den Banken problemlos Geld, das sie zu diesem Zweck mittels Kreditvergabe extra herstellen. Das geht in Zukunft nicht mehr. Die Banken können nur noch das Geld verleihen, das ihnen der Markt in Form von Einlagen zur Verfügung stellt. (zum Inhaltsverzeichnis)

Kommt es zu einer Kreditklemme, wenn die Banken kein Geld mehr herstellen dürfen?

Nein, es wird ausreichend Kredite geben. Die umlaufende Geldmenge bleibt bei der Umstellung auf Vollgeld gleich und die SNB kann bei Bedarf jederzeit zusätzliches Geld zur Verfügung stellen.

Bei der Umstellung auf Vollgeld wird lediglich das bestehende Buchgeld der Banken in Buchgeld der Nationalbank umgewandelt. Es bleibt gleich viel Geld im Umlauf. Deshalb haben die Banken viele Möglichkeiten zukünftige Kredite an Kunden zu finanzieren:

- Das Geld aus der Tilgungen bestehender Kredite kann von den Banken neu vergeben werden. Das heisst, die bestehende Gesamtmenge an Krediten kann von den Banken finanziert werden, ohne dass diese zusätzliche Spargelder oder Darlehen der Nationalbank beanspruchen müssen.

- Die Banken können neue Spargelder einwerben oder Bankanleihen begeben.

- Sie können sich auch von anderen Banken oder vom Geldmarkt Geld leihen.

- Soweit Bund und Kantone durch den Umstellungsgewinn der Vollgeldreform ihre Schulden tilgen, werden bisherige Investoren ihr Geld den Banken anbieten.

- Die Nationalbank gibt bei Bedarf zusätzliche Darlehen an das Bankensystem.

Eine Kreditklemme ist auch deshalb kein Problem, da die Schweiz jedes Jahr mehr spart als investiert. Es gibt in der Schweiz einen gewaltigen Überhang an anlagesuchenden Geldern und damit genügend Spargelder für Kredite. Die volkswirtschaftliche Sparquote der Schweiz ist eine der weltweit höchsten und liegt bei ca. 30 Prozent des BIP. Deshalb finanzieren sich viele Unternehmen vorwiegend aus Eigenmitteln und benötigen nur geringe Bankkredite.

Ausreichend Kredite wird es in jedem Falle geben, denn die SNB kann jederzeit durch die Gewährung verzinslicher Darlehen an die Banken die notwendigen Gelder bereit stellen. Der Initiativtext verpflichtet die SNB “die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister” zu gewährleisten. (Art. 99a Abs. 1) Noch deutlicher steht es in Art. 197 Ziff. 12, Absatz 2: “Insbesondere in der Übergangsphase sorgt die Schweizerische Nationalbank dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht. Während dieser Zeit kann sie den Finanzdienstleistern erleichterten Zugang zu Darlehen gewähren.” Eine starke Beeinträchtigung der Kreditvergabe könnte es mit Vollgeld also nur geben, wenn die SNB ihren gesetzlichen Auftrag missachtet.

Wie kann die Nationalbank wissen, welche Geldmenge es braucht?

Damit die Nationalbank das kann, braucht es die Vollgeldreform.

Wie heute schon, erfasst sie die volkswirtschaftlichen Daten, hat die besten Statistiken und damit den Überblick. Neu ist sie alleinige Geldproduzentin. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sie tatsächlich aus einer Gesamtverantwortung heraus agieren kann. Die Informationen des Finanz- und Kapitalmarktes fallen in einem Vollgeldsystem nicht weg, diese Märkte arbeiten wie heute und bilden Risikoeinschätzungen und Preise. Und falls Banken die Mittel für Kreditvergaben fehlen, werden sie bei der Nationalbank um Darlehen anfragen.

Gehen Arbeitsplätze bei den Banken verloren?

Nein, denn das Dienstleistungsangebot der Banken bleibt gleich.

Mit Vollgeld bleiben die Banken zuständig für Zahlungsverkehr, Kreditvergabe und Vermögensverwaltung. Deshalb benötigen sie genauso viele Mitarbeiter/innen wie heute. Mit einem zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz, gestärkt durch das sichere Vollgeldsystem, können neue Kunden im Bereich Vermögensverwaltung gewonnen und somit auch neue Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen werden. Die allfällige zukünftige Reduzierung der Beschäftigtenzahl im Bankenwesen hat mit den aktuell sich etablierenden FinTech 2.0 samt P2P-Zahlungssystemen zu tun und nicht mit der Einführung von elektronischem Vollgeld. (zum Inhaltsverzeichnis)

Verdienen Banken mit Vollgeld weniger?

Nein, in Zeiten des Null-Zinses hat Vollgeld keine direkten finanziellen Auswirkungen für Banken.

Seit einigen Jahren haben Banken keinen finanziellen Vorteil mehr von der eigenen Geldherstellung. Denn ob eine Bank kostenlos selbst Geld schöpft oder zu Null Prozent Zins von der Nationalbank leiht, macht für sie keinen Unterschied. Deshalb verlieren sie mit der Vollgeldreform auch nichts.

Banken können mit Vollgeld gute Gewinne machen. Das zeigt die PostFinance, die heute schon ähnlich wie eine Vollgeld-Bank arbeitet, da sie durch Kreditvergaben kein Geld erzeugen kann. Die PostFinance macht jährlich rund 600 Millionen Franken Gewinn. Auch Versicherungen und andere Finanzunternehmen arbeiten rentabel, ohne selbst Geld zu schöpfen.

Ist es nicht illusorisch, wenn die Vollgeld-Initiative eine Zukunft ohne Finanzkrisen und ohne Inflation verspricht?

Das wäre in der Tat vermessen, aber die Vollgeld-Initiative verspricht nur krisensicheres Geld und bessere Steuerungsmöglichkeiten der Nationalbank.

Das Hauptanliegen der Vollgeld-Initiative ist, dass unsere elektronischen Franken so sicher wie Bargeld und geschützt vor Bankenpleiten werden.

Wenn alles Geld von der Nationalbank geschöpft wird, kann diese die Geldmenge effektiv steuern. Sofern die Nationalbank ihrer Aufgabe gut erfüllt, kann sie eine “monetär bedingte, hausgemachte Inflation” vermeiden. Importierte Inflation (z.B. durch höhere Rohstoffpreise) wird weiterhin stattfinden und kann auch durch die Währungspolitik nicht gedämpft werden.

Auch wird uns Vollgeld nicht vollständig vor Finanzkrisen schützen, sondern, durch eine kontrollierte Geldmengenausweitung proportional zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, “eine erheblich effektivere Vorbeugung” ermöglichen. Die Nationalbank kann die bisherige überschiessende Geldschöpfung unterbinden. In den letzten Jahrzehnten wuchs die Geldmenge jährlich bis zu fünfmal mehr als die reale Wirtschaftsleistung. Das überschüssige Geld floss vorwiegend in Finanzaktiva wie Wertpapiere, Aktien, Derivate oder Immobilien und trieb deren Preise in die Höhe. Diese “asset-inflation” führte zu Spekulationsblasen und nach deren Platzen zu immer neuen Finanzkrisen.

Ist Vollgeld eine zu große Änderung?

Nein, denn Vollgeld ist erstens nichts Neues und zweitens eine vergleichsweise kleine Änderung des Geldsystems.

Vollgeld ist nichts Neues, sondern gibt es seit 2000 Jahren als Münzen und seit über 100 Jahren als Banknoten. Dass der Staat das Geld erzeugt, hat sich in der Praxis über Jahrhunderte bewährt.

Die Nationalbank hat bereits schon einmal privates Geld, damals private Banknoten, durch SNB-Banknoten ersetzt hat. Das hat problemlos geklappt. Diesmal geht es um den gleichen Prozess beim elektronischen Geld. Mit der Vollgeldreform wird lediglich das 1891 vom Stimmvolk beschlossene Banknotenmonopol auf das elektronische Buchgeld ausgeweitet und so an die digitale Entwicklung angepasst.

Zur praktischen Umstellung auf Vollgeld müssen nur die EDV umgestellt und rechtliche Regelungen angepasst werden. Damit haben die Banken viel Erfahrung. Für den einzelnen Bankkunden ändert sich nur sehr wenig. Auch nach der Umstellung kann alles ganz reibungslos verlaufen: Wenn die Nationalbank für Kredite an die Banken denselben Zinssatz verlangt, den die Banken bisher ihren Kunden für Giroguthaben bezahlt haben (derzeit nahe Null), entstehen den Banken keine Mehrkosten durch die Vollgeldreform. Wenn die Nationalbank in der Einführungsphase alle Kreditanfragen der Banken bedient, ändert sich für die Banken nichts. Eine Begrenzung der Geldmenge ist jedoch langfristig notwendig, um diese wieder in ein vernünftiges Verhältnis zur Realwirtschaft zu bringen. Die Nationalbank kann dabei aber behutsam vorgehen.

Grundsätzlich gilt, dass sich das Geldwesen immer weiter entwickelt.

Einige Etappen waren:

- die Abkehr vom Goldstandard (ab 1930)

- die Einführung von Kreditkarten (ab 1950)

- das Ende des Bretton-Woods-Abkommens (1973)

- die Etablierung des Online-Bankings (ab 1990) (Anteil der Benützer des Online-Bankings in Deutschland: 1998 = 8%; 2000 = 11%; 2002 = 23%; 2006 = 34%; 2008 = 36%; 2010 = 35%; 2011 = 44%, siehe: de.wikipedia.org/wiki/Electronic_Banking)

- der Wechsel der SNB von der Geldmengensteuerung zur Zinssteuerung (2000)

- die Umstellung auf IBAN und SEPA im Zahlungsverkehr (2014)

Die Vollgeldreform ist harmlos im Vergleich zu einigen Maßnahmen der Nationalbank der letzten Jahre: Explosion der Geldmenge, Negativzinsen, ausuferndes Regulierungswerk, Wechselkursuntergrenzen einführen und schockartig aufheben. (zum Inhaltsverzeichnis)

Ist die Vollgeld-Initiative radikal?

Ist es radikal, wenn das Bankengeschäft in allen Bereichen – mit der Ausnahme der Geldschöpfung – unverändert bleibt?

Ist es radikal, wenn sich die Vollgeld-Initiative dafür ausspricht, dass jedermann über ein Geldkonto verfügen können muss, das nur ihm gehört und über welches nur der Eigentümer verfügen darf?

Das bestehende Banknotenmonopol ist allgemein akzeptiert und niemand sieht darin ein Problem. Somit gibt es auch keine echten Argumente gegen die Ausweitung des Geldmonopols auf das heute üblich gewordene elektronische Buchgeld. (zum Inhaltsverzeichnis)

Wäre es nicht besser, wenn die Geldschöpfung ganz dem freien Markt anstatt der Nationalbank überlassen würde (Free-Banking)?

Nein, denn Geld ist in einer arbeitsteiligen Gesellschaft eine Existenzbedingung und notwendige Infrastruktur.

Geld sollte vom Staate im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger herausgegeben werden. Denn ohne Geld gibt es keinen Marktzugang und ohne Marktzugang keine Existenzmöglichkeit, sowohl auf Seiten der Konsumenten als auch auf Seiten der Produzenten. Deshalb brauchen wir ein staatlich geregeltes Geldwesen, das allen Beteiligten einen sicheren und fairen Zugang zu Geld und zum Zahlungsverkehr gewährleistet.

Free-Banking heißt, dass alles Geld von privaten Unternehmen hergestellt und die Nationalbank abgeschafft wird. Wir hätten dann vielleicht Apple-Geld, UBS-Geld, CS-Geld, Novartis-Geld, Roche-Geld, Coop-Geld, Migros-Geld usw.. Zwischen diesen verschiedenen Währungen würden sich Wechselkurse bilden. Die durchsetzungsstärksten Firmen profitierten von der Geldschöpfung, wenn es aber schief ginge, wäre dennoch der Staat gezwungen, sie zu retten.

Im 19. Jahrhundert gab es in den USA Free-Banking mit über 1000 Währungen. Die Erfahrungen damit waren schauerlich. Es war ein Eldorado für Geldfälscher und Bankrotteure. Lesen Sie dazu einige Ausschnitte aus der "Geschichte des Dollars".

Weitere Argumente gegen Free-Banking finden Sie hier.

• “Wäre ein Wettbewerb der Währungen nicht besser als Vollgeld?”

Das ist ein Missverständnis: Die Vollgeld-Initiative ermöglicht explizit einen Wettbewerb der Währungen und ist ein liberales Projekt.

In Artikel 99 Abs. 3 des Initiativtextes heißt es: "Die Schaffung und Verwendung anderer Zahlungsmittel ist zulässig, soweit sie mit dem gesetzlichen Auftrag der Schweizerischen Nationalbank vereinbar sind." Damit erhalten privat herausgegebene Währungen Verfassungsrang und Rechtssicherheit. Die Vollgeld-Initiative ermöglicht einen Wettbewerb der Währungen.

Wenn schon Wettbewerb besteht, dann muss es dem Staat auch erlaubt sein, die staatliche Währung selbst zu gestalten, herauszugeben und die Geldpolitik auch wirklich selbst zu bestimmen. Das ist derzeit nicht möglich. Denn die Menschen können heute nur elektronisches Bankengeld verwenden, da die Nationalbank kein allgemein zugängliches Buchgeld herausgibt. Erst mit der Vollgeld-Reform können die Bürgerinnen und Bürger auch das Buchgeld der Nationalbank verwenden.

Zum Wettbewerb gehört auch, dass den Bürgerinnen und Bürgern klar ist, ob es sich um privates oder staatliches Geld handelt. Heute tritt privates Bankengeld in der Verkleidung von staatliche Geld auf, was jeden echten Währungswettbewerb verunmöglicht. Wettbewerb ist nur möglich, wenn die Kunden die Unterschiede eines Produktes erkennen und sich dann frei für dessen Verwendung entscheiden können. (zum Inhaltsverzeichnis)

Wird die Vollgeld-Initiative an der Urne scheitern?

Wir erwarten mehr als einen Achtungserfolg, denn die Vollgeld-Initiative will ja nur das verwirklichen, was die meisten denken, dass es schon ist.

Nach Umfragen sind ca. 75% der Bevölkerung der Ansicht, dass alles Geld von der Nationalbank hergestellt wird. Genau diesen Zustand wollen wir mit der Vollgeld-Initiative wieder erreichen. Damit steht die Vollgeld-Initiative im Einklang mit vorhandenen Einstellungen in der Bevölkerung und hat damit Chancen auf ein gutes Ergebnis in der Volksabstimmung.

Warum soll die Schweiz mit Vollgeld beginnen und nicht andere Staaten, die Vollgeld viel nötiger hätten?

Wer seine Stärken nicht laufend verbessert und ausbaut, verliert den Vorsprung.

Das weiss jeder erfolgreiche Unternehmer. Der Schweizer Franken soll auch in Zukunft sicher sein und Vollgeld hat viele weitere Vorteile und entlastet den Steuerzahler. Übrigens gibt es in anderen Staaten auch Initiativen für eine Vollgeldreform, es ist nicht ausgemacht, dass die Schweiz der erste Staat mit Vollgeld sein wird.

Kann das Verbot der Geldschöpfung durch Banken nicht dadurch ausgehebelt werden, indem Anteile an Geldmarktfonds als Zahlungsmittel eingesetzt, Schweizerfranken-Konten im Ausland geführt oder aber andere Ersatzgelder verwendet werden?

Das ist ein Scheinargument. Erstens ist es völlig unrealistisch, dass private Zahlungsmittel den Schweizer Franken verdrängen. Zweitens ist nicht nachvollziebar, warum die Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf den sicheren Schweizer Franken verzichten sollten.

- Geldmarktfonds, Wertpapiere und Aktien können auch heute schon von Depot zu Depot zu Zahlungszwecken übertragen werden. Das macht aber fast niemand, da es viel zu aufwendig ist. Nur für manche Konzerne oder Finanzunternehmen ist das sinnvoll. Es ist undenkbar, dass damit der tägliche Zahlungsverkehr stattfinden könnte.

- Vorallem: Wer damit bezahlt, ist sich bewusst, dass das private Zahlungsmittel sind, die Franken nur versprechen. Wer aber heute mit elektronischem Geld von seinem Bankkonto bezahlt, ist sich dessen nicht bewusst und hat auch keine Alternative. Giralgeld ist ein Anteil an einer (undurchsichtigen) Bankbilanz, Fondsanteile entsprechend an einem undurchsichtigen Fonds. Beides sind private Schuldscheine (mit Schuldnerrisiken behaftet) und sollten klar ersichtlich von echten Schweizer Franken (gesetzliches Zahlungsmittel) unterscheidbar sein, insbesondere in der Bezeichnung. Diese Transparenz für alle Kunden wird mit der Vollgeld-Initiative erreicht.

- Schweizer Franken können im Ausland nicht geschöpft werden, das ist keine "Fluchtmöglichkeit". Wenn eine ausländische Bank CHF-Konten anbietet, dann muss sie entsprechend echte Franken besitzen. Lesen Sie dazu das Kapitel: 12. Können Franken im Ausland produziert werden?

- Grundsätzlich gilt: Die Vollgeld-Initiative hat nicht zum Ziel alle Probleme der Finanzmärkte zu lösen. Das ist nicht Aufgabe einer einzelnen Verfassungsinitiative, sondern ständige Aufgabe des Parlamentes und des Bundesrates. Diese bekommen durch die Vollgeld-Initiative verbesserte Möglichkeiten, die Finanzmärkte zu regulieren.

Wäre das Angebot, dass jedermann bei der Nationalbank ein Konto eröffnen kann, nicht besser als eine allgemeine Vollgeld-Umstellung?

Nein, denn damit werden die meisten Vorteile der Vollgeld-Initiative nicht erreicht und Bankenkrisen könnten sogar noch verschärft werden.

Ein "Nationalbank-Konto für jedermann" ist ein denkbarer Schritt in Richtung eines sicheren Geldes. Er wirft aber Fragen auf. Zum einen könnten damit Bankenkrisen sogar noch verstärkt werden: Nämlich immer dann, wenn eine Bank in Probleme gerät, könnten Kunden ihre Gelder zur Nationalbank transferieren und mit dieser Art von Bank-Run eine Krise noch beschleunigen. Ausserdem lassen sich die meisten Ziele der Vollgeld-Initiative mit einem „Nationalbank-Konto für jedermann“ nicht erreichen. Zu diesen Zielen gehören: Primat der Geldmengensteuerung bei der Nationalbank, Stärkung der Realwirtschaft und weniger Finanzspekulation, Geldschöpfungsgewinne für die Allgemeinheit und Entschuldung der Gesellschaft. Daher lieber das Original (die Initiative) als ein halbherziger Schritt in die richtige Richtung.

Prof. Dirk Niepelt plädierte in der NZZ am 17.8.2017 für Nationalbank-Konten für jedermann: "Die Kunden sollten zwischen Sichtguthaben und elektronischem Notenbankgeld wählen können."

Prof. Peter Ulrich schrieb dazu:

Vollgeld – die liberale Alternative

In seinem „Gastkommentar“ zur Vollgeldinitiative empfiehlt Prof. Dirk Niepelt nicht zum ersten Mal als Alternative die Einführung von Vollgeld (Notenbankgeld) als ein von den Bankkunden „freiwillig“ wählbares Angebot. So bemerkenswert es ist, dass er damit dem Vollgeldkonzept einiges an Qualität attestiert, so wenig überzeugt sein Konzept. Als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Vollgeld-Initiative und Mitautor des in mehrjähriger Arbeit sorgfältig entwickelten Initiativtextes (Art. 99 neu und 99a BV) möchte ich auf zwei Denkfehler in der vermeintlichen Alternative hinweisen:

Erstens übersieht oder übergeht Niepelt, dass gemäss Initiative nur die Sichtguthaben auf Zahlungsverkehrskonten (Kontokorrent, Privatkonto) zu Vollgeld („elektronischem Bargeld“) werden. Die Mittel auf den Spar- oder Anlagekonten werden weiterhin verzinst; sie stellen im Vollgeldsystem Darlehen an die kontoführende Bank dar. Die Kunden gewinnen gerade in diesem System eine echte Möglichkeit der Wahl und persönlichen Balance zwischen der Sicherheit von elektronischem Bargeld (auf risikolosen Transaktionskonten) und Zins (auf risikobehafteten Sparkonten), die sie so bisher nicht haben. Nach der Marktlogik müssten dann übrigens die Sparzinsen steigen. Vor allem aber: Dies ist bereits die „liberale Alternative“, welche Niepelt irrtümlich gegen die Vollgeldinitiative ins Feld führen zu müssen glaubt!

Zweitens verfehlt das von Niepelt propagierte Nebeneinander – und drohende Durcheinander – von Giralgeld und Vollgeld einen der Hauptzwecke der Vollgeldreform: Die Reform löst das allein für Girokonten symptomatische Bankrun-Problem (und den entsprechenden Regulierungsbedarf!) von Finanz­instituten, die in eine Vertrauenskrise geraten; denn das Vollgeld (Notenbank­geld) auf den Transaktionskonten fällt nicht mehr in die Konkursmasse und muss daher nicht „gerettet“ werden. (Ein Bankrun auf fristgebundene Sparanlagen ist schon immer zwecklos.) Im Modell Niepelts verschärft sich hingegen das Bankrun-Problem, da dann plötzlich jedermann seine akut gefährdeten Sichtguthaben auf sichere Vollgeldkonten verschieben möchte, soweit er es bis dahin versäumt hat. Am Zwang der öffentlichen Hände, stolpernde Banken unter fast allen Umständen retten zu müssen, und an den dementsprechenden Fehlanreizen an die Bankleitungen würde sich somit nur wenig ändern.

Fazit: Das Vollgeldsystem bietet Sicherheit ebenso wie Wahlfreiheit für die Bankkunden und befreit die Steuerzahler aus der Geiselhaft für stolpernde Banken – aber nur wenn es konsequent verwirklicht wird.

Gibt es zum Vollgeldsystem wissenschaftlichen Studien? Was ist der historische Diskussionsvorlauf zu Vollgeld?

Es gibt unüberschaubar viele wissenschaftliche Texte dazu.

Im 19ten Jahrhundert gab es einen langen wissenschaftlichen Disput zwischen der «Currency School» und der «Banking School». Die «Currency School» forderte ein Vollgeldsystem mit Banknotenmonopol und Errichtung von Zentralbanken, was sich weltweit durchsetzte. Neuere wissenschaftliche Studien zu Vollgeld wurden von der KPMG in eine Metastudie zusammengefasst. Weitere aktuelle wissenschaftliche Papiere finden Sie hier.

Können Sie das noch etwas genauer schildern?

Es gibt eine sehr alte Debatte zwischen den Anhängern zweier grundsätzlich unterschiedlichen Geldkonzepten.

Auf der einen Seite steht die “Banking School”, die sich gegen eine staatliche Währung wehrt. Sie findet, Geld und Zahlungsmittel seien Privatsache und der freie Markt soll entscheiden, welches Zahlungsmittel sich durchsetzt (siehe auch Österreichische Schule und Freebanking). Insbesondere der Kreditgeldschöpfung der Banken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Die andere Denkrichtung wird von der “Currency School” vertreten. Sie besagt, dass ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel (und ein funktionierender Zahlungsverkehr damit) eine unverzichtbare Infrastruktur einer Volkswirtschaft darstellen und darum (aus Sicherheitsgründen) Staatsaufgabe sein muss.

Besonders heftig tobte der Streit im England des 18. und 19. Jahrhunderts, wobei sich die “Currency School” durchsetzte, was 1844 zum Banknotenmonopol der Bank of England führte. Auch weltweit hat sich die Denkweise der “Currency School” durchgesetzt, weswegen Zentralbanken und staatliche Währungen ins Leben gerufen wurden. In der Schweiz ist die Volksabstimmung 1891 (Übertragung des Banknotenmonopols an den Bund und Entzug der Möglichkeit, private Banknoten zu drucken) ein konkretes Beispiel, wie sich die “Currency School” gegenüber der “Banking School” durchgesetzt hat.

Immer wenn eine staatliche Währung schlecht geführt wird, ertönen die Rufe der Anhänger der “Banking School” erneut. Über Zeit haben die Anhänger der “Banking School” erreicht, dass fast überall faktisch eine Zwitterkonstruktion existiert, in der es zwar eine staatliche Währung gibt und das physische Bargeld auch vom Staat gemacht wird, dieser aber gleichzeitig anfangs duldete und mittlerweile sogar aktiv unterstützt, dass private Banken blosse Versprechen auf Geld (Giralgeld) zum allgemeinen Zahlungsmittel erheben konnten. Dies war nur möglich, weil die Zentralbanken für Nichtbanken kein Buchgeld in elektronischer Form anbieten. Genau dies steht nun aber weltweit zur Debatte, die diskutierten staatlichen Kryptowährungen sind ein Teil davon. Die Vollgeld-Initiative mit der Forderung “Geldschöpfung allein durch die SNB” gliedert sich nahtlos da ein. “Vollgeld” ist also die klassische Forderung der “Currency School”. Die Vollgeld-Initiative will von der heutigen störungsanfälligen Zwitterkonstruktion wegkommen und wieder ein reines Geldsystem der “Currency School” fahren.

Vollgeld hätte die Finanzkrise von 2008 nicht verhindert.

Selbstverständlich kann Vollgeld in der Schweiz keine Krise, die ihren Ursprung in den USA hat, lösen. Aber:

- Die Auswirkungen auf die Schweiz wären merklich kleiner und die UBS-Rettung nicht zwingend gewesen. Dies gilt auch für kommende Krisen.

- Wenn in den USA ein Vollgeldsystem etabliert gewesen wäre, wäre eine solch unkontrollierte Immobilienblase nicht möglich gewesen.


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