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Arzt-Besuche: Alte Gesundheitskarten nicht mehr gültig

Lesezeit: 4 min
19.01.2019 17:53
Seit 2019 gelten nur noch Gesundheitskarten mit dem Aufdruck G2 oder G2.1. G1-Karten können vom Arzt verweigert werden. Ein Antrag für eine neue Gesundheitskarte lohnt sich.
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G-1-Gesundheitskarten: Seit dem 1. Januar 2019 gelten nur noch Gesundheitskarten mit dem Aufdruck "G2" oder "G2.1". Diese Karten der "zweiten Generation" haben die notwendigen Zertifikate und derzeit höchsten Sicherheitsstandards. Besitzen Sie noch eine "G1"-Karte, bestellen Sie bei Ihrer Krankenkasse unbedingt eine neue. Sonst kann es beim Besuch in der Arztpraxis Probleme geben.

Diesel-Fahrverbote: Viele Besitzer von Diesel-Fahrzeugen dürften mit einiger Unruhe ins neue Jahr starten. Bislang gibt es Fahrverbote nur auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg, sod die dpa. Doch 2019 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Selbstzünder. Bekannt ist bereits: In Stuttgart (1. Januar 2019), Bonn (1. April 2019), Köln (1. April 2019), Essen (1. Juli 2019), Gelsenkirchen (1. Juli 2019), Mainz (1. September 2019) und Berlin (spätestens Juni 2019) werden Diesel-Fahrzeuge teilweise aus der Stadt ausgesperrt.

Verpackungsgesetz: Um Umweltschutz geht es auch im neuen Verpackungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist und das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen in Deutschland fördern soll. Für die Verbraucher wird das vor allem dadurch spürbar, dass sie im Supermarkt oder am Kiosk künftig für noch mehr Getränke Pfand bezahlen müssen.

Waren bislang etwa Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen, so wird ab Januar auch dafür ein Pfand von 25 Cent fällig - auf Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent ebenso. Auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, fasste die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Auswirkungen zusammen. Weiterhin kein Pfand werde auf Säfte und Wein fällig.

Einzelhändler müssen nach dem Verpackungsgesetz zudem mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern darüber informieren, ob die angebotenen Getränke in Einweg- oder Mehrwegverpackungen abgefüllt sind. Das soll mehr Verbraucher veranlassen, zu den ökologisch vorteilhaften Mehrwegverpackungen zu greifen.

“Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel”, zitiert die Pressestelle des Bundesministerium für Umweltschutz die Umweltministerin Svenja Schulze.

Online-Banking: Vor dem Aus stehen im neuen Jahr nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW die sogenannten I-Tan-Listen für das Online-Banking. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen demzufolge ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden. Denn sie erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie nicht.

Ab dem 28. Mai 2019 werden sich die Verbraucher in Europa auch wieder anneue Geldschein gewöhnen müssen. Dann gibt die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Die neuen Scheine sind kleiner als ihre Vorgänger. Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber gültig.

Die Bundesbank meldet in einer Mitteilung: “Die 100-Euro- und 200-Euro-Banknoten enthalten jeweils zwei neue, innovative Sicherheitsmerkmale: Das Satellitenhologramm oben im silbernen Folienstreifen zeigt kleine €-Symbole, die sich um die Wertzahl bewegen. Die €-Symbole sind unter direkter Lichteinstrahlung besser zu erkennen. Zudem wurde die Smaragdzahl überarbeitet: Wird die Banknote gekippt, erzeugt die glänzende Zahl links unten weiterhin den Effekt, dass sich ein Lichtbalken auf und ab bewegt und sich ihre Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau verändert. Bei den neuen Banknoten sind in der Zahl darüber hinaus nun auch €-Symbole zu sehen.”

Telekommunikation: Telefonate aus dem heimischen Netz ins EU-Ausland sollen 2019 günstiger werden. Das EU-Parlament hat bereits im November neue Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen - egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens 6 Cent gedeckelt. Formal muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.

Steuererklärung: Zwei Monate mehr Zeit haben die Arbeitnehmer künftig für ihre Steuererklärung. Wer eine Erklärung abgeben muss und diese für das Jahr 2018 selbst macht, kann sich bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bisher war der Stichtag Ende Mai. Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.

Kindergeld: Eltern bekommen ab 1. Juli 2019 für jedes Kind zehn Euro mehr im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro, so verbraucherzentrale.de.

Für Eltern, die anstelle des Kindergelds einen Kinderfreibetrag erhalten, steigt der Freibetrag bereits ab Januar 2019 von bisher 4.788 Euro auf 4.980 Euro pro Kind.

Die Bundesregierung liefert auf ihrer Webseite eine Beispielrechnung: “Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird ab 2019 um 9,36 Prozent entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen.”

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird 2019 in zwei Schritten erhöht. Zum 1. Januar 2019 steigt der Stundensatz von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro. In einer zweiten Stufe folgt im Jahr 2020 eine Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde.

“Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung von etwa 790 Millionen Euro 2019 und rund 390 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr”, so die Bundesregierung in einer Mitteilung.

Brückenteilzeitgesetz: Mit Inkrafttreten des Brückenteilzeitgesetzes haben Arbeitnehmer im neuen Jahr einen Anspruch auf befristete Teilzeit. Zudem haben es jetzige Teilzeitkräfte ab 1. Januar 2019 leichter, in ihre Vollzeit-Beschäftigung zurückzukehren.

Die Brückenteilzeit soll mehr Beschäftigten ermöglichen, befristet in Teilzeit zu arbeiten und so Arbeits- und Privatleben besser zu vereinbaren. Für eine Dauer von ein bis fünf Jahren können Arbeitnehmer künftig ihre Arbeitszeit reduzieren. Derzeit existiert lediglich ein Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit – ohne ein Rückkehrrecht.

Die Bundesregierung meldet in einer Mitteilung: “Ein bis fünf Jahre befristete Teilzeit und danach wieder zurück zur vorherigen Arbeitszeit: Mit den Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz - der neuen Brückenteilzeit - wird das möglich.”

Rente: Ab dem 1. Juli 2019 steigen die Renten   im Westen um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.


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