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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefährdet digitale Startups

Lesezeit: 3 min
25.05.2019 06:52
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Arbeitgeber künftig die gesamten Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter penibel dokumentieren. Der damit verbundene Bürokratieaufwand gefährdet die Konkurrenzfähigkeit vieler digitaler Startups.
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Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai in Luxemburg entschieden. Dem Urteil (Az: C-55/18) zufolge ist die Dokumentation von Überstunden allein nicht ausreichend.

Damit gab der EuGH einer spanischen Gewerkschaft recht, die gegen die Deutsche Bank in Spanien geklagt hatte. Die Gewerkschaftsseite zeigte sich auch in Deutschland erfreut über das Urteil. Arbeitgeber warnten hingegen vor mehr Bürokratie.

Wie in Deutschland müssen in Spanien bislang nur die Überstunden der Arbeitnehmer aufgezeichnet werden. Doch die Dienstleistungsgewerkschaft CCOO hatte von der Deutschen Bank SAE verlangt, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen. Denn andernfalls könne man die Überstunden nicht korrekt ermitteln und überprüfen.

Europäischer Gerichtshof fordert Erfassung der Arbeitszeiten

Auch der Nationale Gerichtshof in Madrid hatte Zweifel, ob die bisherige Auslegung der spanischen Gesetze mit EU-Recht vereinbar ist und legte den Streit dem EuGH vor. In Spanien werden 53,7 Prozent der Überstunden bislang gar nicht erfasst.

Ohne eine Erfassung der gesamten Arbeitszeit hätten Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften nicht die Möglichkeit, Überstunden nachzuweisen und die Einhaltung der EU-rechtlichen Arbeitszeitvorgaben zu überwachen, so die spanischen Richter.

Diesen Argumenten ist nun auch der Europäische Gerichtshof gefolgt. Daher müssen nun alle EU-Staaten "ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann". Dabei können sie jeweils die Besonderheiten der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche oder Eigenheiten und Größe von Unternehmen berücksichtigen.

Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die EU-Grundrechtecharta. Diese verbürge "das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten".

Arbeitgeber warnen vor "Wiedereinführung der Stechuhr"

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte, die Entscheidung des EuGH wirke "wie aus der Zeit gefallen". Die Arbeitgeber seien "gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert". Auch künftig gelte: "Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen."

Der Experte des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, Oliver Stettes, erklärte: "Würde letztendlich tatsächlich eine Aufzeichnungspflicht für alle Beschäftigten in Deutschland in Kraft treten, würde dies bürokratischen Mehraufwand verursachen, ohne einen Beitrag zum Arbeitsschutz zu leisten."

Auch Ralf E. Strauß, Präsident des Deutschen Marketing Verband und Vize-Präsident European Marketing Confederation kritisiert EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Es habe bei den Verbandmitgliedern "für Kopfschütteln gesorgt", sagte er am Mittwoch in einer Pressemitteilung.

Denn besonders im Berufsumfeld Marketing sei die flexible, selbstbestimmte Gestaltung der Arbeitsstunden eine Errungenschaft, welche die Mitarbeiter motiviere. "In Zeiten der Globalisierung im Marketing suchen und fördern wir flexible Mitarbeiter, die von überall, zu jeder Zeit und mit der gesamten Welt kommunizieren und interagieren."

Digitale Arbeitswelt zu flexibel und zu mobil für Arbeitszeiterfassung

Der Deutsche Marketing Verband unterstütze und motiviere junge Mütter und Väter mit Betriebskindergärten sowie bei der flexibleren Gestaltung ihres Arbeitsplatzes. Und die beliebtesten Arbeitgeber seien meist jene, "die ihren Mitarbeitern den größtmöglichen Freiraum bei der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes und ihrer Arbeitsstunden lassen", so Verbandschef Ralf E. Strauß.

All diese Errungenschaften wische man mit der neuen Regelung des Europäischen Gerichtshofs vom Tisch und gefährde damit Europas Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt in einer weiteren Dimension.

"Allein in Deutschland arbeiten über 50 Prozent der Arbeitnehmer in flexiblen Arbeitsmodellen. Im ICE noch schnell eine Präsentation fertigmachen, im Homeoffice arbeiten oder den Nachmittag für die Kinder frei nehmen. Die digitale Arbeitswelt ist schlicht und zum Glück zu flexibel und zu mobil für eine Zeiterfassung."

Nach Ansicht von Strauß dürfte das Urteil Marketing-Organisationen, Agenturen, Redaktionen, Start-ups und viele mehr hart treffen. Betroffen seien vor allem jene Unternehmen, "wo selbstverantwortliches, motiviertes Arbeiten zum guten Ton gehören und häufig private und dienstliche Zeit verwischen".

Der Deutsche Marketing Verband warnt zudem vor neuen Problemen mit dem Datenschutz, welche die Arbeitszeiterfassung womöglich mit sich bringt. "Und wer übernimmt letztlich die Kosten für den massiven Arbeitsaufwand durch noch mehr Bürokratie?"

Deutsche Gewerkschaften begrüßen das EuGH-Urteil

In vielen Industriebetrieben ist die betriebliche Arbeitszeiterfassung längst Standard. Hier wird es künftig keine Änderungen geben. Doch die Gewerkschaften von Berufsgruppen im Dienstleistungssektor wie Ärzte und Journalisten jubeln über das EuGH-Urteil.

"Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen sind in deutschen Krankenhäusern an der Tagesordnung, ohne dass die Aufsichtsbehörden diesem Missstand im erforderlichen Umfang begegnen", sagte etwa der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.

Die Vorsitzende der Journalisten-Gewerkschaft DJU, Tina Groll, sagte, dass in vielen Chefredaktionen noch immer das Credo vorherrsche: Journalisten müssten rund um die Uhr arbeiten, Arbeitszeit zu erfassen widerspreche dem journalistischen Selbstverständnis. Das Urteil würde die Arbeitnehmer nun darin bestärken, mehr auf die Work-Life-Balance zu achten.

Digitalindustrie kritisiert unzeitgemäße Arbeitszeitgesetze

Der Präsident des Verbands der Digitalunternehmen Bitkom, Achim Berg, kritisiert hingegen, dass die aktuellen Arbeitszeitgesetze unzeitgemäß seien.

"Nehmen wir das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der Kita abholt, um am späten Abend noch einmal E-Mails zu beantworten und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein: Wer so arbeitet, entspricht vielleicht einem modernen Familienmodell, aber verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz, wonach zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von elf Stunden liegen muss."

Achim Berg fordert daher: "Die tägliche sollte auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt und die elfstündige Mindestruhezeit überprüft werden". Gewerkschafter und Arbeitsforscher widersprechen und verweisen darauf, dass längere Arbeitszeiten und kürzere Pausen erwiesenermaßen schlecht für die Gesundheit seien.

 


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