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Bislang unbestätigter Zeitungsbericht

Kahlschlag bei Continental: Berichte über zahlreiche Werkschließungen in der Antriebssparte

Einem Zeitungsbericht zufolge plant der Zulieferer Continental, fast ein Drittel seiner Werke in der Antriebssparte zu schließen. Es wäre der nächste Akt in der Krise der deutschen Autobauer.
23.08.2019 11:31
Lesezeit: 1 min

Der Autozulieferer Continental plant einem Zeitungsbericht zufolge die Schließung von 9 der weltweit 32 Werke seiner Antriebssparte Powertrain. Auch deutsche Standorte könnten von dem Stellenabbau betroffen sein, berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf Gewerkschaftskreise.

Continental verwies dazu auf laufende Gespräche. Ziel sei es, gemeinsam mit den Arbeitnehmern Lösungen für die "Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit" zu finden: "Über etwaige Ergebnisse aus unseren laufenden Diskussionen werden wir berichten, sobald eine solche Verständigung erfolgt ist."

Angesichts der schweren Krise der deutschen Automobilindustrie und eines Gewinneinbruchs hatte der Dax-Konzern Anfang August angekündigt, Stellen zu streichen. Wie viele Stellen davon betroffen sein werden und wann die Entscheidungen fallen sollen, sei noch nicht abzusehen. Continental leidet wie viele andere Zulieferer auch unter der Abschwächung des Welthandels, dem Feldzug gegen den Diesel-Antrieb und der Hinwendung zur Elektromobilität.

Der Konzern hat schon vor längerem den Umbau zu einer Holding mit drei Säulen bekannt gegeben: der Rubber-Gruppe, der Sparte Automotive mit dem Zuliefergeschäft und dem Antriebsgeschäft, das unter dem Namen "Vitesco Technologies" an die Börse gebracht werden soll.

Ein Konzernsprecher stellte gegenüber Reuters klar, dass die den Beschäftigten von Powertrain in Deutschland bis 2023 gegebene Beschäftigungsgarantie "nur für Maßnahmen im Rahmen des Umbaus zu einer rechtlich unabhängigen Gesellschaft und mit Blick auf die Vorbereitung auf den Teilbörsengang" gelte. Mit dem Versprechen hatte Conti Bedenken der Belegschaft wegen der Ausgliederung ausräumen wollen. Maßnahmen in einzelnen Werken oder Geschäftsbereichen in einem anderen Zusammenhang seien davon ausdrücklich ausgenommen worden. Deshalb könne sich die Gewerkschaft nicht auf eine für alle Beschäftigten geltenden Schutz vor Stellenabbau berufen.

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