Politik

Beihilfe zur Veruntreuung: IWF-Chefin Lagarde muss vor Gericht erscheinen

Lesezeit: 1 min
22.05.2013 15:28
Im Jahr 2007 traf die damalige Wirtschaftsministerin Christine Lagarde eine umstrittene Entscheidung. Diese führte dazu, dass ein Freund des damaligen Präsidenten Sarkozy 403 Millionen Euro Schadensersatz erhielt. Nun steht sie vor Gericht.
Beihilfe zur Veruntreuung: IWF-Chefin Lagarde muss vor Gericht erscheinen

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IWF-Chefin Christine Lagarde soll wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel von der französischen Justiz vernommen werden. Auch der frühere Präsident Nicolas Sarkozy ist vorgeladen worden.

Lagarde soll ihrem Anwalt zufolge Ende Mai und Sarkozy  noch diese Woche am Donnerstag und Freitag vor dem französischen Gerichtshof der Republik erscheinen, berichtet Le Monde. Dieser Gerichtshof urteilt ausschließlich über die Verfehlungen französischer Minister in Ausübung ihres Amtes. Die Anklage lautet auf „Beihilfe zum Betrug und Veruntreuung öffentlicher Gelder“. Im März war bereits Lagardes Wohnung durchsucht worden (hier).

In dem Verfahren geht es um den Verkauf des Sportartikel-Herstellers Adidas durch den Ex-Minister Bernard Tapie vor knapp 20 Jahren. Dieser klagte gegen die damalige Staatsbank Crédit Lyonnais. Im Juli 2008 sprach ihm ein Schiedsgericht eine Entschädigung von insgesamt 403 Millionen Euro zu.

Dieses Verfahren vor einem Schiedsgericht hätte nicht zugelassen werden dürfen, sagen die Richter. Die damalige Wirtschaftsministerin Lagarde hätte Einspruch einlegen müssen. Das Schiedsverfahren wurde im Jahr 2007 beschlossen, als Nicolas Sarkozy französischer Präsident war. Er ist ein Freund von Tapie. Tapie unterstützte ihn in dessen Präsidentschafts-Wahlkampf.

Sarkozy muss sich derzeit noch in einem weiteren Verfahren verantworten. Unter anderem besteht der Verdacht, Sarkozy hätte seinen Wahlkampf 2007 mit illegalen Spenden der Bettencourt-Familie finanziert (mehr hier).


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