Finanzen

Für Unternehmer und Arbeitnehmer: So berechnen Sie das Kurzarbeitergeld in Zeiten von Corona

Lesezeit: 2 min
27.03.2020 13:00
Wir haben für Sie recherchiert, welche Formulare Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit einreichen müssen, und wie Arbeitnehmer ganz leicht ihr Kurzarbeitergeld berechnen können.
Für Unternehmer und Arbeitnehmer: So berechnen Sie das Kurzarbeitergeld in Zeiten von Corona
Ein Antrag für Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit liegt mit einem Kugelschreiber auf einem Tisch. (Foto: dpa)
Foto: Robert Michael

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die gewährt wird, wenn gemäß § 95 SGB III ein “erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt”. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat die Bundesregierung den Zugang zu Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020 erleichtert.

Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Leiharbeiter können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden.

Der Arbeitgeber muss in einem ersten Schritt den Arbeitsausfall anzeigen. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit lässt dich dazu ein Antragsformular herunterladen. Zweitens muss der Arbeitgeber ein zweites Formular mit dem Titel “Antrag auf Kurzarbeitergeld” ausfüllen und einreichen. Einen Antrag auf Kurzarbeitergeld müssen Arbeitnehmer nicht stellen. Der Arbeitgeber steht in der Fürsorgepflicht und muss den Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes führt das Handwerksblatt aus: “Die Höhe des Kurz­ar­bei­ter­gel­des rich­tet sich nach der bis­he­ri­gen Ver­gü­tung des je­wei­li­gen Mit­ar­bei­ters und be­trägt 60 Pro­zent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns (die Lohnsteuer muss mindestens einen Kin­der­frei­be­trag in Höhe von 0,5 be­inhal­ten). Ar­beit­ge­ber erhalten ab so­fort die So­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, die sie auch wäh­rend der Kurz­ar­beit zu zah­len haben, in vol­ler Höhe er­stat­tet. Das Kurz­ar­bei­ter­geld wird von den Ar­beits­agen­tu­ren für ma­xi­mal zwölf Mo­na­te ge­zahlt.”

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten haben folgende praktische Rechnung für Arbeitnehmer angestellt:

Angenommen, Sie bekommen ein Bruttogehalt von 2.500 Euro und sind in Vollzeit beschäftigt, Sie sind Single und haben keine Kinder, wohnen in Bayern, sind Kunde bei der AOK Bayern, und werden in Steuerklasse 1 eingruppiert. Von Ihrem Bruttogehalt bliebe nach Abzug der Steuern noch ein Nettogehalt von 1.686,25 Euro. Doch Ihre Arbeitszeit wird aufgrund der Coronavirus-Pandemie durch Einführung der Kurzarbeit um 50 Prozent reduziert. Ihr Bruttolohn muss sich deshalb ebenfalls um 50 Prozent reduzieren. Das bedeutet, dass Sie ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.250 Euro haben. Nach Abzug der Steuern würde ihnen also ein Nettolohn von 972,22 Euro bleiben.

Als Grundlage für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird die Differenz aus 1.686,25 Euro und 972,22 Euro berechnet. Daraus ergeben sich 714,03 Euro. Der Unterschied zwischen Ihrem eigentlichen Nettolohn und dem durch die Kurzarbeit reduzierten beträgt somit 714,03 Euro. Auf diesen Betrag werden nun die 60 Prozent, die für die Kurzarbeit gedacht sind, berechnet. 60 Prozent von 714,03 Euro sind 428,418 Euro.

Zu ihrem reduzierten Nettolohn von 972,22 Euro erhalten Sie somit den zusätzlichen Betrag von 428,418 Euro. Daraus folgt, dass Sie als Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro im Verlauf der Kurzarbeiter-Regelung einen Netto-Monatslohn von 1.400,638 Euro erhalten. Der Netto-Monatslohn ist zwar etwas geringer, doch die Arbeitszeit wurde schließlich um 50 Prozent verkürzt, wodurch Sie als Arbeitnehmer im Verhältnis besser gestellt sind.

Kosten für den Staat

Die in der Corona-Krise beschlossene Entlastung der Wirtschaft beim Kurzarbeitergeld wird Hunderte Millionen Euro im Monat kosten. Bei 2,15 Millionen Kurzarbeitern geht die Bundesagentur für Arbeit nach "überschlägigen Berechnungen" von 630 Millionen Euro pro Monat für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus, wie aus der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei 1,5 Millionen Kurzarbeitern wären es 440 Millionen Euro. Ferschl sieht in der Praxis eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer. "Es ist völlig inakzeptabel, dass neben Staatsgarantien in Milliardenhöhe Arbeitgeber nun auch noch einseitig von den Sozialbeiträgen beim Kurzarbeitergeld entlastet werden", sagte sie. "Für viele Beschäftigten ist die jetzige Höhe des Kurzarbeitergelds existenzbedrohend."


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Halbzeit Urlaub bei ROBINSON

Wie wäre es mit einem grandiosen Urlaub im Juni? Zur Halbzeit des Jahres einfach mal durchatmen und an einem Ort sein, wo dich ein...

DWN
Politik
Politik Bericht: Habeck-Mitarbeiter sollen Kritik am Atom-Aus missachtet haben
25.04.2024

Wichtige Mitarbeiter von Bundesministern Habeck und Lemke sollen laut einem Bericht interne Zweifel am fristgerechten Atomausstieg...

DWN
Finanzen
Finanzen Feiertagszuschlag: Was Unternehmer an den Mai-Feiertagen beachten sollten
25.04.2024

Feiertagszuschläge sind ein bedeutendes Thema für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Wir werfen einen genauen Blick auf die...

DWN
Finanzen
Finanzen Teurer Anlegerfehler: Wie der Blick in den Rückspiegel fehlgeht
25.04.2024

Anleger orientieren sich an den Renditen der vergangenen drei bis zehn Jahre, um Aktien oder Fonds auszuwählen. Doch laut Finanzexperten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Kommunikation im Wandel – Was es für Unternehmen in Zukunft bedeutet
25.04.2024

In einer Ära schneller Veränderungen wird die Analyse von Trends in der Unternehmenskommunikation immer entscheidender. Die Akademische...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lieferdienste in Deutschland: Bei Flink, Wolt und anderen Lieferando-Konkurrenten geht es um alles oder nichts
25.04.2024

Getir, Lieferando, Wolt, UberEats - es fällt schwer, in deutschen Großstädten beim Angebot der Essenskuriere den Überblick zu...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Familienunternehmer in Sorge: Land verliert an Wettbewerbsfähigkeit
25.04.2024

In einer Umfrage kritisieren zahlreiche Familienunternehmer die Politik aufgrund von übermäßiger Bürokratie und Regulierung. Besonders...

DWN
Finanzen
Finanzen So wählt Warren Buffett seine Investments aus
25.04.2024

Warren Buffett, auch als „Orakel von Omaha“ bekannt, ist eine Ikone der Investment-Welt. Doch worauf basiert seine Investmentstrategie,...

DWN
Technologie
Technologie KI-Chips trotz Exportbeschränkungen: China sichert sich US-Technologie durch die Hintertür
25.04.2024

Trotz der US-Exportbeschränkungen für Hochleistungsprozessoren scheint China einen Weg gefunden zu haben, sich dennoch mit den neuesten...