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Bundesverfassungsgericht gegen die EZB: Das Urteil aus Karlsruhe wird folgenlos verpuffen

Lesezeit: 3 min
08.05.2020 08:00
Nach Ansicht der Karlsruher Richter haben Bundesregierung und Bundestag im Zusammenhang mit dem Anleiheprogramm der EZB gegen das Grundgesetz verstoßen. Doch das Urteil wird ohne Wirkung bleiben.
Bundesverfassungsgericht gegen die EZB: Das Urteil aus Karlsruhe wird folgenlos verpuffen
EZB-Chefin Christine Lagarde sagte am Donnerstag, sie wolle ihren Kurs nach dem Karlsruher Urteil "unbeirrt" fortsetzen. (Foto: dpa)
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Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Der zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle urteilte mit sieben zu eins Stimmen, dass die Käufe in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Notenbank hätte die erheblichen Risiken der Anleihenkäufe für Sparer und die Folgen für die Immobilienpreise in den Blick nehmen müssen. Der EZB-Rat müsse nun eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen und zeigen, dass das Kaufprogramm verhältnismäßig sei. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten weiter daran teilzunehmen.

Mit dem Urteil stellt sich das Bundesverfassungsgericht nicht nur gegen das Vorgehen der EZB, sondern auch gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Anleihenkäufe der Notenbank im Dezember 2018 als rechtens eingestuft hatte. Dieses EuGH-Urteil wurde vom Verfassungsgericht für nicht nachvollziehbar und deshalb für nicht bindend erklärt.

Vokßkuhle verabschiedet sich mit einem Paukenschlag

Der scheidende Gerichtspräsident Voßkuhle warf der EZB eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vor. "Erstmals in seiner Geschichte stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordnung gedeckt sind und daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten können", sagte er.

Auch die deutsche Politik werden von Karlsruhe kritisiert. Nach Ansicht der Richter hätten Bundesregierung und Bundestag von der EZB eine Überprüfung ihrer Beschlüsse auf Verhältnismäßigkeit hätte fordern müssen, statt sie nur durchzuwinken. Bundesregierung und Deutscher Bundestag seien nun verpflichtet, der bisherigen Handhabung des EZB-Aufkaufprogramms entgegenzutreten.

Trotz der offenkundigen Schelte aus Karlsruhe sieht sich die Bundesregierung durch das Urteil in ihrer Einschätzung bestätigt, dass das Aufkaufprogramm der EZB nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Das Gericht habe "klar festgestellt", dass das Programm keine unzulässige Staatsfinanzierung ist, sagte Finanzminister Olaf Scholz im Anschluss an das Urteil.

EZB-Vize Luis de Guindos sagte am Donnerstag, dass für die EZB der Europäische Gerichtshof zuständig sei. Die Kritik der Verfassungsrichter an der Verhältnismäßigkeit der EZB-Entscheidungen zu den Anleihenkäufen wies er zurück. Die Notenbank prüfe bei jeder geldpolitischen Entscheidung stets auch ihre Nebenwirkungen und wäge die Verhältnismäßigkeit ab, sagte er.

Der Bundestag sucht indes nach Möglichkeiten, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, ohne dabei die Unabhängigkeit der Notenbank oder den Euro zu beschädigen. Dies müsse bei der Debatte über die von Karlsruhe geforderten Prüfungen an oberster Stelle stehen, sagten Redner von Union, SPD, FDP und Grünen während der Bundestagsdebatte am Donnerstag.

Bundestagsjuristen fordern nach Informationen von Reuters ein neues Gesetz, mit dem das Parlament von der Bundesbank entsprechende Auskunft über EZB-Aktivitäten einfordern soll. Allerdings wurde im Parlament darauf verwiesen, dass man einen Austausch mit der Bundesbank auch ohne Gesetz vereinbaren könne, um auch deren Unabhängigkeit zu wahren.

Worum ging es in Karlsruhe?

In dem Verfahren ging es um bereits mehrfach verlängerte EZB-Programm zum Kauf von Staatspapieren der Euro-Länder, das "Public Sector Purchase Programme" (PSPP) genannt wird. Die Notenbanker begannen die Käufe mit aus dem nichts geschaffenen Geld im März 2015. Inzwischen haben die EZB und die Notenbanken der Euro-Länder Staatsanleihen im Umfang von rund 2,2 Billionen Euro gekauft.

Bereits im Sommer 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht Bedenken geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der EZB fallen. Die Richter hatten sich daher mit mehreren Fragen an den EuGH gewandt, der die Käufe im Dezember 2018 allerdings für rechtmäßig erklärt und der EZB damit einen weitgehenden Freifahrtschein ausgestellt hatte. Damit war Karlsruhe wieder am Zug.

Die Beschwerdeführer in Karlsruhe, darunter der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler, der AfD-Gründer Bernd Lucke und der Unternehmer Heinrich Weiss, äußerten sich nach fünf Jahren des Rechtsstreits nun zufrieden. "Wir hatten nicht unbedingt erwartet, dass der Gerichtshof so mutig ist", sagte Weiss.

Der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber, der eine weitere Gruppe von Klägern vertritt, sprach von einem "Verdammungsurteil über den Europäischen Gerichtshof. "Noch nie hat ein Gericht so präzise, methodisch unwiderlegbar ein Urteil des EuGH als reine Gefälligkeitsjurisprudenz bezeichnet."

Was nun geschehen wird

Experten sehen die laufenden Anleihenkäufe aber nicht gefährdet. "Im Kern hat das Verfassungsgericht der EZB grünes Licht gegeben", sagte etwa Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer. Die EZB muss nun lediglich wie von Karlsruhe gefordert die Verhältnismäßigkeit ihrer zunehmend extremen Eingriffe behaupten und der deutsche Bundestag muss dies anschließend bestätigen.

De facto bleibt damit alles beim Alten. Auch die weiteren 750 Milliarden Euro, welche die EZB im Rahmen der Corona-Bekämpfung drucken will, um damit Staatsanleihen zu kaufen, müssen dem Urteil zufolge wohl im Bundestag bestätigt werden. Doch niemand zweifelt daran, dass die große Mehrheit der deutschen Abgeordneten dem zustimmen wird.

Was wäre auch die Alternative? Wenn der Bundestag die Anleihekäufe der EZB beschränken würde, dann würden die Zinsen etwa für italienische Staatsanleihen massiv ansteigen. Der klamme italienische Staat könnte sich dann nicht mehr refinanzieren und müsste auf extreme Steuererhöhungen oder verschiedene Formen der Enteignung zurückgreifen.

Die darauf folgenden Proteste in Italien würden sicherlich zu einem Auseinanderbrechen von Eurozone und EU führen. Die deutschen Ansprüche im Rahmen von Target-2 wären dann endgültig verloren. Zudem ist das Fortbestehen von Eurozone und EU ein wichtiges Ziel fast aller Parteien im Bundestag, für das sie eine fortschreitende Entwertung des Euro und eine De-facto-Staatsfinanzierung durch die EZB in Kauf nehmen.

Das Urteil aus Karlsruhe wird diese Entwicklung mit Sicherheit nicht aufhalten. Für Anleger bedeutet die zu erwartende fortschreitende Entwertung des Euro, dass sie möglicherweise zur Vermögenssicherung verstärkt Sachwerte in den Blick nehmen müssen. Der Goldpreis in Euro ist zuletzt von einem Rekordhoch zum nächsten gestiegen, doch Silber ist derzeit so billig wie nie zuvor.


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