Politik

Neues Gesetz: Polizisten sollen Weltanschauung und Sexualleben offenlegen

In Berlin soll ein Gesetz verabschiedet werden, wonach ein „Beauftragter für die Polizei Berlin“ alle schutzbedürftigen Daten von Polizeibeamten, gegen die Beschwerden aus der Bevölkerung vorliegen, einholen darf. Dazu gehören unter anderem Daten zur Weltanschauung, zum Sexualleben und zur Gewerkschaftszugehörigkeit. Die DSGVO wird faktisch außer Kraft gesetzt.
12.06.2020 15:47
Aktualisiert: 12.06.2020 15:47
Lesezeit: 2 min
Neues Gesetz: Polizisten sollen Weltanschauung und Sexualleben offenlegen
Deutsche Polizeibeamte auf Streife. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Im Berliner Abgeordnetenhaus haben die Fraktionen der Linken, der Grünen und der SPD eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die die Einführung eines „Beauftragten für die Polizei Berlin“ fordert. Diese Stelle soll als „oberste Landesbehörde“ eingerichtet werden. Der Beauftragte wird „vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und von dem Präsidenten oder der Präsidentin des Abgeordnetenhauses ernannt.“

Das Gesetz könnte in den kommenden Monaten verabschiedet werden.

Aus „§ 5 Befugnis zur Datenverarbeitung“ der Gesetzesvorlage geht hervor:

„Der oder die Bürger- und Polizeibeauftragte ist befugt, personenbezogene Daten, auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben erforderlich ist. Hierbei darf er oder sie insbesondere personenbezogene Daten an das Abgeordnetenhaus, die in §§ 10 und 11 genannten Stellen und den Polizeipräsidenten oder die Polizeipräsidentin in Berlin übermitteln und bei diesen Stellen erheben.“

Im Klartext: Der „Beauftragte für die Polizei Berlin“ darf alle personenbezogenen Daten von Polizeibeamten unter Umgehung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einholen.

Die Einholung von personenbezogenen Daten kann über mündliche oder schriftliche Auskünfte und Berichte, Akten und sonstige Unterlagen sowie durch Ortsbesichtigungen erfolgen.

Bei dem gesamten Prozess geht es nach Darstellung der Fraktionen darum, rechtswidrige Handlungen durch Polizeibeamte einzudämmen. Aus § 11 Abs. 1 der Gesetzesvorlage geht hervor: „Jeder oder jede, der oder die ein persönliches Fehlverhalten einzelner Polizeidienstkräfte oder die Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme behauptet, kann sich mit einer Beschwerde an den oder die Polizeibeauftragte(n) wenden. Jeder oder jede, die eine mittel- oder unmittelbare sowie institutionelle ungerechtfertigte Benachteiligung behauptet, kann sich mit einer Beschwerde an den Berliner Polizeibeauftragten oder die Berliner Polizeibeauftragte wenden.“

Dieses Gesetz soll offenbar als Ergänzung zum Anti-Diskriminierungsgesetz dienen. Aber: Ist die Umgehung der Schutzvorschriften der DSGVO bei Polizisten wirklich grundsätzlich zulässig? Das sollte die Rechtsprechung schnellstens prüfen. Denn warum sollten Polizisten von der DSGVO weniger geschützt sein als andere Bürger?

Ein weiteres Problem stellt sich im Bereich des Persönlichkeitsrechts dar. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein „absolutes“ Recht, das - selbstverständlich - auch für Polizisten gilt. Es ergänzt die Freiheitsrechte, die im Grundgesetz normiert sind. Zudem gewährleistet das APR die engere persönliche Lebenssphäre - und die kann durch das geplante Gesetz zweifellos beeinträchtigt werden, und zwar in hohem Maße.

Wie weit die Übermittlung personenbezogener Daten von Polizisten an den künftigen Polizeibeauftragten von Berlin gehen darf, wird in der Gesetzesvorlage verschachtelt dargestellt.

Aus der Gesetzesvorlage geht - wie bereits erwähnt - hervor, dass „auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO)“ von Polizisten abgeschöpft werden dürfen.

Und hier kommt, man kann es nicht anders sagen, der fragwürdigste Teil:

Ein Blick in den Art. 9 Abs. 1 DSGVO zeigt uns, welchen besonderen Schutz „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ genießen: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.“

Im Klartext: Der „Beauftragte für die Polizei Berlin“ kann alle schutzbedürftigen Daten von Polizisten einholen, wenn gegen diese eine Beschwerde wegen Fehlverhaltens im Dienst vorliegt.

Forderung: Die Juristen der Fraktionen des Abgeordnetenhauses Berlin sollten die Gesetzesvorlage einer erneuten Prüfung unterziehen. Eine mögliche Nachbesserung unter Berücksichtigung der DSGVO, dem Grundrecht auf Datenschutz und der Persönlichkeitsrechte in Verbindung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss unbedingt geschehen - im Sinne einer funktionierenden Rechtsordnung.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Wird der XRP-Preis manipuliert? Hinter der Klage der US-Börsenaufsicht deutet sich ein langfristiger Plan von AMT DeFi an

Die Diskussionen rund um die Preisentwicklung von XRP reißen seit Langem nicht ab. Insbesondere nach der Klage der US-Börsenaufsicht...

avtor1
Cüneyt Yilmaz

                                                                                ***

Cüneyt Yilmaz ist Absolvent der oberfränkischen Universität Bayreuth. Er lebt und arbeitet in Berlin.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Eberswalder Wurst: Fleischriese Tönnies macht Traditionsbetrieb dicht – warnendes Lehrstück für andere Unternehmen
16.01.2026

Mit der Schließung der Eberswalder Wurstwerke verschwindet ein weiterer DDR-Traditionsbetrieb. Das Werk im brandenburgischen Britz wird im...

DWN
Politik
Politik Trump setzt sich durch: Wie die Abstimmung im US-Senat den Kongress spaltet
16.01.2026

Donald Trump demonstriert erneut, wie eng seine Machtbasis im US-Kongress weiterhin ist, selbst bei umstrittenen außenpolitischen Fragen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kakaopreis rutscht ab: Ursachen und Folgen für Märkte und Industrie
16.01.2026

Der Kakaomarkt reagiert auf spürbare Veränderungen bei Nachfrage und Verarbeitung. Signalisiert der jüngste Rückgang des Kakaopreises...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Porsche-Aktie: Absatzkrise in China – Porsche verkauft deutlich weniger Fahrzeuge
16.01.2026

Porsche spürt die anhaltende Marktschwäche in China deutlich: Der Absatz ging 2025 um rund ein Viertel auf 41.900 Fahrzeuge zurück....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiekrise verschärft sich: Gaspreise in Europa innerhalb einer Woche um 20 Prozent gestiegen
16.01.2026

Europas Gasmarkt erlebt einen kräftigen Preissprung: In nur einer Woche stiegen die Kosten für Erdgas um rund 20 Prozent und erreichten...

DWN
Panorama
Panorama Urlaubspläne 2026: Deutsche halten trotz Wirtschaftskrise fest
16.01.2026

Die Reiselust der Deutschen bleibt ungebrochen: Rund zwei Drittel der Bevölkerung planen für 2026 eine Urlaubsreise. Dennoch ist die Zahl...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Stromversorgung nach Kohleausstieg: Braucht Deutschland Gaskraftwerke?
16.01.2026

Die Debatte um neue Gaskraftwerke in Deutschland wird intensiver. Die Regierung sieht sie als zentral für die Versorgungssicherheit,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Institut warnt: Handelspolitik der USA trifft Deutschland langfristig
16.01.2026

Ein Jahr nach dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump belasten dessen Strafzölle die deutsche Wirtschaft weiterhin deutlich. Nach...