Die Anklage legt ihm Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung zur Last. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter dem Vorwand angeblich «biowissenschaftlicher Fakten» Homosexuellen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern zuzuschreiben.
Der 65-Jährige verteidigte seine provokanten Aussagen, die er im Jahr 2017 gegenüber dem Internetportal kath.net gemacht hatte. «Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt meiner Aussagen», sagte Kutschera zum Auftakt des Prozesses. Er kündigte erneut an, die Korrektheit seiner Aussagen zu belegen.
Der 65-Jährige ist Evolutionsbiologe der Universität Kassel. Die Vorwürfe gegen ihn beziehen sich auf ein Interview, das 2017 auf kath.net erschien. Es drehte sich um das Thema «Ehe für alle», also Eheschließungen von Personen gleichen Geschlechts.
Unter anderem hatte Kutschera erklärt: «Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.»
Ein erster Prozess im Sommer 2019 war geplatzt.