Politik

Letzte konservative Bastion gefallen: Oberstes Gericht entscheidet gegen Trump - seine Abwahl rückt immer näher

Lesezeit: 8 min
01.08.2020 10:02  Aktualisiert: 01.08.2020 10:02
Donald Trump hat vor dem höchsten amerikanischen Gericht eine Niederlage kassiert. Die Mehrheit der Richter ist konservativ, doch das nützt dem US-Präsidenten nichts: Er scheint seine Sympathien bei ihnen verspielt zu haben.
Letzte konservative Bastion gefallen: Oberstes Gericht entscheidet gegen Trump - seine Abwahl rückt immer näher
Der Supreme Court in Washington, D.C. (Foto: dpa)

Mehr zum Thema:  
USA >
Benachrichtigung über neue Artikel:  
USA  

US-Präsident Donald Trump hat vor dem obersten Gericht der Vereinigten Staaten eine schwere Niederlage erlitten. Der Supreme Court entschied mit 7:2 Stimmen, dass ein Präsident keine „absolute Immunität“ besitzt. Mit anderen Worten: Der Regierungs-Chef – der in den USA gleichzeitig Staatsoberhaupt ist – steht nicht „über dem Gesetz“. Konkret bedeutet das für Trump, dass er Bank-Unterlagen an eine Grand Jury herausgeben muss. Die Jury untersucht derzeit, ob Trump wusste, dass vor dem Präsidentschaftswahlkamp 2016 aus Spendenmitteln Schweigegeld an zwei Frauen gezahlt wurde, mit denen er jeweils eine außereheliche Affäre hatte. Trumps damaliger Rechtsanwalt Michael Cohen wurde bereits vor zwei Jahren wegen der Spendengeldzahlung sowie weiterer Vergehen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Eine „verlässliche konservative Mehrheit“

Was seine Wiederwahl-Chancen anbelangt, wird das Ergebnis der Untersuchung – egal wie sie ausgeht – Trump voraussichtlich nicht schaden. Die Arbeit der Grand Jury ist nämlich vertraulich; veröffentlichungswürdige Ergebnisse dürften bis zum Tag der Wahl – dem 3. November – noch nicht vorliegen. Aber die politische Bedeutung der Entscheidung ist brisant. Trump hatte nämlich im 2016er-Präsidentschaftswahlkampf immer wieder betont und der konservativen Strömung innerhalb der Republikanischen Partei versprochen, er werde dem Supreme Court durch die Ernennung äußerst konservativer Richter eine dementsprechende politische Ausrichtung geben.

Hintergrund: In den USA werden die Verfassungsrichter vom Präsidenten ernannt und vom Senat, einer der beiden Kammern des Kongresses, bestätigt (seit ein paar Jahrzehnten gehen solchen Bestätigungen zunehmend harte Auseinandersetzungen voraus. Durch ihre derzeitige Mehrheit im Senat von 53 zu 47 sind die Republikaner allerdings in der Lage, ihnen genehme Ernennungen ungeachtet jeden Widerstands durchzusetzen). In dem – vom Zweiparteien-System geprägten – politischen System der USA werden politische Richtungen tendenziell weniger differenziert beschrieben als beispielsweise in Deutschland, das heißt, Richter gelten entweder als „liberal“ („links“, den Demokraten zugeneigt) oder „konservativ“ (den Republikanern nahe stehend).

Trump hatte Gelegenheit, zwei der insgesamt neun Richterposten zu besetzen (eine Neubesetzung wird fällig, wenn einer der – auf Lebenszeit ernannten – Richter stirbt oder, was meistens der Fall ist, zurücktritt, für gewöhnlich aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen). Im April 2017 ernannte er Neil Gorsuch, im Oktober 2018 Brett Kavanaugh; beide gelten als ausgesprochen konservativ. Trump hat sein Versprechen, den Supreme Court nach rechts zu rücken, also wahrgemacht. Die liberale „Washington Post“ beklagte 2018 sogar, dass das oberste Gericht nun über eine „verlässliche konservative Mehrheit“ verfüge (das Verhältnis konservativ – liberal auf der Richterbank betrug damals und beträgt bis heute 5:4).

Verfassung kommt vor Gesinnung

Aber: Beide Seiten, sowohl die konservative als auch die liberale, haben sich anscheinend geirrt, als sie ihrer Erwartung – beziehungsweise Befürchtung – Ausdruck verliehen, die Richter würden ihrer politischen Ausrichtung gemäß urteilen. Vielmehr scheint es so, als ob sie in den letzten Jahren ganz einfach das taten, was Richter tun sollen: Nämlich Gesetze (in diesem Fall die Verfassung) interpretieren und Recht sprechen.

Und so hat der Supreme Court zwar viele Entscheidungen gefällt, die man von einem mehrheitlich konservativen Gericht erwarten durfte: So erlaubte er es Arbeitgebern, Krankenversicherungen für ihre Arbeitnehmer abzuschließen, welche die Kosten für Verhütungsmittel nicht übernehmen (ein Aufsehen erregendes Urteil, weil das Thema in den USA traditionell zu äußerst harten Kontroversen führt). Und er schlug sich auf die Seite der Republikanischen Partei, als es darum ging, bis wann bei den Wahlen im Bundesstaat Wisconsin Briefwahlstimmen gültig sein sollten (eine Verschiebung des Datums nach hinten wäre nach allgemeiner Ansicht günstig für die Republikaner gewesen, die die Verschiebung dann auch verhinderten und schlussendlich vom Supreme Court Recht bekamen).

Aber: Das Gericht hat auch mehrere Entscheidungen getroffen, die man – von der Vermutung ausgehend, Richter würden auf Basis ihrer politischen Überzeugung entscheiden – so nicht erwarten durfte. Der Jenaer Professor für Politikwissenschaften Michael Dreyer, ein ausgewiesener Experte für den Supreme Court, bezeichnet im Gespräch mit den Deutschen Wirtschaftsnachrichten diese drei Beispiele als besonders wichtig:

  1. Bostock gegen Clayton County, Entscheidung 6:3: Der Civil Rights Act (Bürgerrechtsgesetz) von 1964 bezieht sich mit seinem Artikel VII auch auf „Sexuelle Orientierung“, schützt also auch Schwule und Lesben vor willkürlicher Entlassung, obwohl die Autoren des Gesetzes mit absoluter Sicherheit nicht an diese Gruppe gedacht hatten (sondern an Schwarze – Anm. d. Red.).
  2. Department of Homeland Security gegen Regents of the University of California, Entscheidung 5:4: Die Aufhebung des sogenannten „Dreamer Acts“ war verfassungswidrig; das heißt, junge illegale Einwanderer dürfen weiterhin vorläufig in den USA bleiben (gegen den Willen der Trump-Regierung – Anm. d. Red.).
  3. June Medical Services gegen Russo, Entscheidung 5:4: Ein Anti-Abtreibungsgesetz aus Louisiana ist verfassungswidrig.

Dreyer analysiert: „Die Signifikanz dieser drei Fälle liegt darin, dass es sich um rote Tücher für die konservativen Wähler handelt: Homosexualität, Illegale, Abtreibung – also genau die Themen, die von konservativen Richtern verändert werden sollten … und nun dies. John Roberts (er wurde 2005 vom damaligen Präsidenten George W. Bush zum Supreme Court-Richter ernannt und hat sich seitdem mehrmals auf die liberale Seite geschlagen – Anm. d. Red.) war in allen drei Fällen Teil der Mehrheit; für die Konservativen gilt er schon seit Jahren als Verräter – obwohl er in fast allen Fällen eine solide konservative Stimme abgibt. Aber eben nur in fast allen.

Und in „Bostock“ war Gorsuch nicht nur Verräter; sondern hat auch das Urteil geschrieben – ein Hinweis darauf, dass seine Variante des Konservatismus eine libertäre (das heißt sich an den Prinzipien der persönlichen Freiheit orientierende – Anm. d. Red.) Beigabe haben könnte und kein moralischer Sozialkonservatismus ist wie bei seinem direkten Vorgänger Scalia (ein äußerst konservativer Richter – Anm. d. Red.).“

Eine eitle Elite

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten haben drei Experten befragt, warum Richter am Supreme Court teilweise anders entscheiden, als von dem jeweiligen Präsidenten, der sie ernannt hatte, und von seinen Anhängern erwartet.

  • Dr. Jürgen Rodegra, Rechtsanwalt aus Berlin mit Zulassung im US-Bundesstaat New York:

„In den USA gilt gleichermaßen wie in der Bundesrepublik Deutschland der verfassungsmäßige Grundsatz der Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der Richter.

So ist es zwar richtig, dass die Verfassungsrichter auf Vorschlag des Präsidenten ernannt werden. Der Präsident wird dabei insbesondere darauf achten, dass sich der zu berufende Richter in der Vergangenheit in politisch brisanten Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Abtreibung, der Waffengesetze oder der Todesstrafe, entsprechend den Vorstellungen des Präsidenten geäußert hat.

Nach der Ernennung zum Verfassungsrichter ist es mit der Einflussnahme von Regierungsseite jedoch vorbei. Der Präsident kann sich keinesfalls darauf verlassen, dass der Kandidat nach seiner Berufung ´auf Linie´ bleibt. So mancher Präsident hat hinsichtlich der von ihm vorgeschlagenen Richter in der Vergangenheit bereits böse Überraschungen erlebt.“

  • Dr. Stephan Wilske, Rechtsanwalt aus Stuttgart, zugelassen im Staat New York sowie an mehreren US-Bundesgerichten, einschließlich des Supreme Court:

„Die Vorstellung, dass ein Präsident einen obersten Richter ernennt, und dieser dann in seinem Sinne entscheidet, ist realitätsfern. Wenn ein Richter erst einmal am Supreme Court ist, dann entwickelt seine Rechtsprechung ein Eigenleben. In den USA sind die Richter am Obersten Gericht regelrechte Stars und häufig dementsprechend eitel; sie sind sich der Tatsache absolut bewusst, dass sie Teil der juristischen Elite sind. Als Mitglied einer solchen will man seinen eigenen Stil finden, sich abheben, und nicht als Handlanger des Präsidenten dastehen.

Ein gutes Beispiel ist John Roberts. Er sieht sich als Mittler zwischen der konservativen und der liberalen Fraktion. Er ist um Ausgleich bemüht; häufig entscheidet seine Stimme, ob eine Entscheidung 5:4 ausgeht oder 4:5. So nimmt er immer wieder sehr großen Einfluss.

Oder nehmen wir Brett Kavanaugh. Er muss in gewisser Weise seine Vergangenheit abschütteln (Kavanaugh war von mehreren Frauen vorgeworfen worden, sie sexuell bedrängt zu haben, was nach äußerst harten Auseinandersetzungen dazu führte, dass seine Bestätigung durch den Senat mit 50 zu 48 Stimmen äußerst knapp ausfiel – Anm. d. Red.). Das tut er unter anderem auch dadurch, dass er Entscheidungen fällt, die man so von ihm nicht erwartet hätte."

  • Prof. Dr. Michael Dreyer:

„Eine neutrale Bastion ist der Supreme Court nicht, auch er ist politisch polarisiert. Aber er ist nicht absolut berechenbar, und es gibt eben auch viele Varianten des Konservatismus. Außerdem interpretiert der Supreme Court eine Verfassung, und das kann auch bei philosophisch konservativen Richtern zu Urteilen führen, die sie politisch nicht wollen. Ein ganz berühmtes Beispiel ist die Meinung von Richter Anthony Kennedy aus dem Flaggenverbrennungs-Fall von 1989: „Die harte Realität ist, dass wir manchmal Entscheidungen treffen müssen, die wir nicht mögen. Wir treffen sie, weil sie richtig sind; richtig in dem Sinn, dass das Gesetz und die Verfassung das Ergebnis vorschreiben … auch wenn wir das Ergebnis mit Abscheu betrachten“ (in seinem berühmten Urteil „Texas gegen Johnson“ hatte der Supreme Court mit knapper 5:4-Mehrheit entschieden, dass das Verbrennen der US-Flagge als freie Meinungsäußerung [„free speech“] zu betrachten sei und deshalb von der Verfassung gedeckt ist – Anm. d. Red.)."

„Lachnummer“ geht zu weit

Trump hat auf das Supreme Court-Urteil in seinem Steuerfall mit Empörung reagiert und unter anderem von einem „politisch motivierten Urteil“ gesprochen („political prosecution“) – ein Vorwurf, der kaum haltbar ist, nicht zuletzt in Anbetracht der eindeutigen Entscheidung von 7:2. Sympathie gewinnt man auf solche Weise bei den Richtern selbstverständlich nicht – und das könnte in Zukunft bei der ein oder anderen Entscheidung schon eine Rolle spielen. Stephan Wilske sagte den DWN: „Trump hat mehrmals Verachtung für die Gerichtsbarkeit gezeigt (beispielsweise hat er das amerikanische Justizsystem als „Lachnummer“ bezeichnet – Anm. d. Red.). So etwas merken sich Richter natürlich – da macht sich Solidarität breit, vor allem, wenn einzelne Entscheidungen und damit bestimmte Gerichte unter präsidialen Beschuss geraten.“

In diesem Zusammenhang lohnt sich ein Blick auf die Entscheidungen des Obersten Gerichts in Trumps bisheriger Amtszeit. Dreyer weist darauf hin, dass generell die große Mehrheit der Fälle einstimmig, 8:1 oder 7:2 entschieden werden. Ein 5:4 sei vergleichsweise selten. In diesem Jahr sei die Mehrheit dieser 5:4-Fälle zugunsten der Konservativen ausgegangen. „Aber“, so Dreyer: „Der liberale Flügel hat gerade in den drei Fällen gesiegt, die besonders viel Öffentlichkeit generiert haben.“ Möglicherweise ein weiterer Grund, warum Trump angekündigt hat, er werde eine Liste mit den Namen von Richtern veröffentlichen, die als mögliche Supreme Court-Kandidaten in Frage kommen.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Trump-Regierung weit überdurchschnittlich viele Fälle vor dem Obersten Gericht verloren hat. Wie – der als konservativ geltende - Professor Eric A. Posner von der juristischen Fakultät der renommierten University of Chicago ermittelte, gewann sie nur 47 Prozent ihrer Fälle – das sind weniger als alle Regierungen seit 1933, als Franklin Roosevelt ins Weiße Haus einzog (bis dahin hat Posner zurückgerechnet). Im Durchschnitt gewannen die Präsidenten zwei Drittel ihrer Fälle, die höchste Erfolgsquote wies Ronald Reagan mit drei Vierteln auf. Seitdem, also seit etwas mehr als 30 Jahren, sinkt die Erfolgsquote der Exekutive und erreicht mit Donald Trump ihren niedrigsten Stand. Natürlich gilt auch hier wieder: Die Richter sind an die Verfassung gebunden. Posner: „Der Grund für die geringe Siegesrate der Trump-Administration ist nicht, dass das – übrigens von Republikanern dominierte Gericht – sie unfair behandelt, sondern, dass sie inkompetent ist.“ Aber die Richter interpretieren die Verfassung eben auch, und dass verleiht ihnen einen nicht gerade geringen Spielraum (wäre es anders, würde es keine knappen 5:4-Entscheidungen geben). Wilske: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der 45. US-Präsident sehr viele Sympathien in diesem Gericht genießt.“

Trump gegen den Rest der Welt

Trump hat mehrmals deutlich zu verstehen gegeben, dass es für ihn keine Selbstverständlichkeit ist, den Ausgang der Präsidentschaftswahlen anzuerkennen, zuletzt in einem Interview mit dem konservativen Nachrichten-Sender „Fox News“. Auf die Frage: „Können Sie mit Bestimmtheit sagen, dass Sie die Wahlen akzeptieren werden“, antwortete der Präsident: „Ich muss mal sehen. Nein, ich werde diese Frage nicht einfach mit ´ja´ beantworten. Ich werde auch nicht ´nein´ sagen.“

Der Ausgang der 2000er Präsidentschaftswahl (George W. Bush und Al Gore) gibt bis heute Anlass zur Diskussion. Bush gewann damals den wahlentscheidenden Bundesstaat Florida mit einer Mehrheit von gerade einmal 537 Stimmen; das – mehrheitlich konservative – Gericht gab Gores Forderung, in einer Reihe von Wahlkreisen eine Nachzählung vorzunehmen, nicht statt. Inwiefern die Entscheidung politisch motiviert war, ist bis heute umstritten. Sollte Trump im November den Ausgang der Wahlen anfechten, kann man – angesichts des angespannten Verhältnisses zwischen ihm und dem Supreme Court, – eines wohl ausschließen: Dass die Mehrheit der konservativen Richter dem Präsidenten, nur weil er seinerseits konservativ ist, allzu viel Sympathie entgegenbringen werden.

Kurzum: Trump hat einen weiteren (potentiellen) Verbündeten, den konservativ geprägten Supreme Court, verloren.

Bleibt die Frage, wie die Steuer-Entscheidung des Supreme Court und Trumps Reaktion darauf den Wahlausgang beeinflussen werden. Zunächst eine Binsenweisheit: Seine Anhänger werden sich bestärkt sehen, seine Gegner natürlich auch. Aber es geht selbstverständlich um die unentschiedenen Wähler. Ich schätze das Geschehene folgendermaßen ein: Immerhin muss der Präsident die Unterlagen nicht sofort (also noch vor der Wahl) herausgeben. Das heißt, er hat keine Niederlage erlitten. Aber der Verdacht, dass etwas nicht stimmt, bleibt haften. Einen Sieg kann Trump also auch nicht verbuchen. So gesehen kann man vielleicht von einer Aufrechterhaltung des Status quo sprechen.

Nur: Trump liegt in den Umfragen klar hinten. Niederlagen abzuwenden nützt ihm nichts mehr, ihm helfen nur noch Siege. Vor fünf Wochen veröffentlichten die DWN einen Artikel über eine auf Künstlicher Intelligenz basierende Prognose des britischen „Economist“, die täglich aktualisiert wird. Damals (am 26. Juni) betrugen Trumps Siegchancen 13 Prozent, heute (am 1. Juli) sind es nur noch neun Prozent. Trumps Aussichten schwinden – zu viele Sympathisanten hat er in den vergangenen knapp vier Jahren verprellt.

Lesen Sie auch:

deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/504932/Biden-fuehrt-87-zu-13-Sind-die-US-Praesidentschaftswahlen-schon-entschieden

deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/504656/Die-Proteste-in-den-USA-Trump-macht-alles-richtig

deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/505261/Trump-ruft-im-Handelskrieg-zum-letzten-Gefecht-kommt-es-zur-Eskalation

deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/503497/Faellt-Texas-faellt-auch-Trump


Mehr zum Thema:  
USA >

DWN
Politik
Politik Verfassungsgericht stärken: Mehrheit der Parteien auf dem Weg zur Einigung?
28.03.2024

Das Verfassungsgericht soll gestärkt werden - gegen etwaige knappe Mehrheiten im Bundestag in aller Zukunft. Eine Einigung zeichnet sich...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Deutschlands maue Wirtschaftslage verhärtet sich
28.03.2024

Das DIW-Konjunkturbarometer enttäuscht und signalisiert dauerhafte wirtschaftliche Stagnation. Unterdessen blieb der erhoffte...

DWN
Politik
Politik Corona-Aufarbeitung: Lauterbach will RKI-Protokolle weitgehend entschwärzen
28.03.2024

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass einige der geschwärzten Stellen in den Corona-Protokollen des RKI aus der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Brückeneinsturz in Baltimore trifft Importgeschäft der deutschen Autobauer
28.03.2024

Baltimore ist eine wichtige Drehscheibe für die deutschen Autobauer. Der Brückeneinsturz in einem der wichtigsten Häfen der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft „Made in Germany“ ist wieder gefragt - deutsche Exporte steigen deutlich
28.03.2024

Der Außenhandel in Deutschland hat wider Erwarten zu Jahresbeginn deutlich Fahrt aufgenommen. Insgesamt verließen Waren im Wert von 135,6...

DWN
Finanzen
Finanzen Der Ukraine-Krieg macht's möglich: Euro-Bonds durch die Hintertür
28.03.2024

Die EU-Kommission versucht, mehr Macht an sich zu ziehen. Das Mittel der Wahl hierfür könnten gemeinsame Anleihen, sogenannte Euro-Bonds,...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Osterfreude und EM-Fieber: Hoffnungsschimmer für Einzelhandel
28.03.2024

Das Ostergeschäft verspricht eine Wende für den deutschen Einzelhandel - nach einem düsteren Februar. Wird die Frühlingshoffnung die...

DWN
Immobilien
Immobilien Immobilienkrise für Banken noch nicht überwunden
28.03.2024

Die deutschen (Pfandbrief-)Banken sind stark im Gewerbeimmobilien-Geschäft engagiert. Das macht sie anfällig für Preisrückgänge in dem...