Politik

Verstöße gegen Corona-Regeln: Bayern erwägt noch höhere Strafen

Die bayerische Staatsregierung denkt darüber nach, die Bußgelder aus dem Corona-Katalog zu erhöhen. Wer aktuell gegen die Maskenpflicht verstößt, muss 150 Euro zahlen. Für andere Vergehen müssen bereits jetzt bis zu 10.000 Euro gezahlt werden.
04.08.2020 17:50
Aktualisiert: 04.08.2020 17:50
Lesezeit: 1 min
Verstöße gegen Corona-Regeln: Bayern erwägt noch höhere Strafen
100- und 200-Euro-Banknoten. (Foto: dpa) Foto: Peter Endig

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) erwägt die Staatsregierung in München, die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen zu erhöhen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann teilte dem BR mit, dass es darum gehe, „einen stärkeren abschreckenden Effekt zu erzielen“.

Aus dem aktuellen Bußgeldkatalog gehen folgende Bestimmungen hervor:

Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkreis des § 2 Abs. 1 BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Anm.d.Red.) umfasst sind – 150 Euro.

Feiern und/oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen – 150 Euro.

Betreiber von den in § 4 Abs. 1 BayIfSMV genannten Einrichtungen, die kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 5.000 Euro.

Verstoß gegen die Maskenplicht – 150 Euro.

Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 BayIfSMV oder – 5.000 Euro.

Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 Satz 1 BayIfSMV – 500 Euro.

Durchführung von Reisebusreisen unter Verstoß gegen die Vorgaben von § 8 Satz 3 BayIfSMV – 5.000 Euro.

Betrieb oder Nutzung einer Sporthalle, eines Sportplatzes, eines Fitnessstudios oder anderer Sportstätten oder einer Tanzschule entgegen § 9 BayIfSMV – 5000 Euro.

Betrieb einer Einrichtung oder Durchführung von touristischen Führungen unter Verstoß gegen die Vorgaben von § 11 BayIfSMV oder Durchführung von Führungen in Kulturstätten entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1, § 11 Abs. 2 BayIfSMV – 5.000 Euro.

Betreiber von Ladengeschäften, die

(1) nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann,

(2) nicht sicherstellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m² Verkaufsfläche,

(3) nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt, oder

(4) kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 5.000 Euro.

Es gibt zwölf weitere Ordnungswidrigkeiten, die in Verbindung mit den Corona-Maßnahmen mit Bußgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro geahndet werden dürfen.

Hinzu kommt noch: Betreiber von Kulturstätten i.S.d. § 21 Abs. 2 BayIfSMV oder Kinos, die

(1) nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der Mindestabstand zwischen allen Teilnehmern (Besucher und Mitwirkende) eingehalten wird (bei Einsatz von Blasinstrumenten und Gesang beträgt der Mindestabstand 2 m),

(2) in geschlossenen Räumen mehr als 100 Personen oder unter freiem Himmel mehr als 200 Personen zulassen; bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mehr als 200 Personen oder unter freiem Himmel mehr als 400 Personen zulassen,

(3) kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 10.000 Euro.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Panorama
Panorama Auswandern in die Schweiz: Die Sehnsucht nach dem besseren Deutschland
19.05.2025

Immer mehr Deutsche denken daran, das Land zu verlassen – besonders oft AfD-Wähler. Das bevorzugte Ziel: die Schweiz. Was offenbart...

DWN
Panorama
Panorama Papst Leo XIV.: Kapitalismuskritik bei der Amtseinführung
19.05.2025

Papst Leo nutzt seine erste große Bühne für klare Worte. Zwischen Applaus und Kritik: Was bedeutet seine Kapitalismus-Kritik für die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Berkshire Hathaway nach Buffett: Ein Imperium ohne seinen Architekten – droht der Zerfall oder folgt ein neuer Aufstieg?
19.05.2025

Mit dem Rückzug von Warren Buffett endet eine Ära – und möglicherweise beginnt eine neue. Doch die Märkte reagieren nervös: Wie viel...

DWN
Politik
Politik Wahlen in Polen: Enges Rennen bei der Präsidentschaftswahl in Polen - es kommt zur Stichwahl
18.05.2025

Bei den Wahlen in Polen liefern sich der liberale Rafal Trzaskowski und der konservative Karol Nawrocki laut aktuellen Prognosen ein...

DWN
Politik
Politik „Trump ist nur eine Episode“: Boltons Abrechnung mit dem Mann im Weißen Haus
18.05.2025

Während Europa nervös auf jeden Tweet aus Washington reagiert, warnt Ex-Sicherheitsberater John Bolton: Nicht Trump sprengt die NATO –...

DWN
Technologie
Technologie Cyberkriminalität: Nur ein Klick von der Katastrophe entfernt
18.05.2025

Cyberkriminalität ist zur globalen Supermacht aufgestiegen – mit höherem Schaden als die Volkswirtschaften Deutschlands und Japans...

DWN
Panorama
Panorama Whisky – die stets liquide Luxus-Geldanlage
18.05.2025

Wein, Uhren, Schmuck, Handtaschen, Kunst, Oldtimer – es gibt viele Möglichkeiten, in alternative Geldanlagen zu investieren. Die meisten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Marokko als chinesisches Tor zur EU – doch Handelskrieg könnte Riegel vorschieben
18.05.2025

Peking investiert Milliarden in Marokkos Industrie – doch geopolitische Spannungen und der drohende Protektionismus eines möglichen...