Politik

Verstöße gegen Corona-Regeln: Bayern erwägt noch höhere Strafen

Die bayerische Staatsregierung denkt darüber nach, die Bußgelder aus dem Corona-Katalog zu erhöhen. Wer aktuell gegen die Maskenpflicht verstößt, muss 150 Euro zahlen. Für andere Vergehen müssen bereits jetzt bis zu 10.000 Euro gezahlt werden.
04.08.2020 17:50
Aktualisiert: 04.08.2020 17:50
Lesezeit: 1 min
Verstöße gegen Corona-Regeln: Bayern erwägt noch höhere Strafen
100- und 200-Euro-Banknoten. (Foto: dpa) Foto: Peter Endig

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) erwägt die Staatsregierung in München, die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen zu erhöhen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann teilte dem BR mit, dass es darum gehe, „einen stärkeren abschreckenden Effekt zu erzielen“.

Aus dem aktuellen Bußgeldkatalog gehen folgende Bestimmungen hervor:

Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkreis des § 2 Abs. 1 BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Anm.d.Red.) umfasst sind – 150 Euro.

Feiern und/oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen – 150 Euro.

Betreiber von den in § 4 Abs. 1 BayIfSMV genannten Einrichtungen, die kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 5.000 Euro.

Verstoß gegen die Maskenplicht – 150 Euro.

Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 BayIfSMV oder – 5.000 Euro.

Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 Satz 1 BayIfSMV – 500 Euro.

Durchführung von Reisebusreisen unter Verstoß gegen die Vorgaben von § 8 Satz 3 BayIfSMV – 5.000 Euro.

Betrieb oder Nutzung einer Sporthalle, eines Sportplatzes, eines Fitnessstudios oder anderer Sportstätten oder einer Tanzschule entgegen § 9 BayIfSMV – 5000 Euro.

Betrieb einer Einrichtung oder Durchführung von touristischen Führungen unter Verstoß gegen die Vorgaben von § 11 BayIfSMV oder Durchführung von Führungen in Kulturstätten entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1, § 11 Abs. 2 BayIfSMV – 5.000 Euro.

Betreiber von Ladengeschäften, die

(1) nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann,

(2) nicht sicherstellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m² Verkaufsfläche,

(3) nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt, oder

(4) kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 5.000 Euro.

Es gibt zwölf weitere Ordnungswidrigkeiten, die in Verbindung mit den Corona-Maßnahmen mit Bußgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro geahndet werden dürfen.

Hinzu kommt noch: Betreiber von Kulturstätten i.S.d. § 21 Abs. 2 BayIfSMV oder Kinos, die

(1) nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der Mindestabstand zwischen allen Teilnehmern (Besucher und Mitwirkende) eingehalten wird (bei Einsatz von Blasinstrumenten und Gesang beträgt der Mindestabstand 2 m),

(2) in geschlossenen Räumen mehr als 100 Personen oder unter freiem Himmel mehr als 200 Personen zulassen; bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mehr als 200 Personen oder unter freiem Himmel mehr als 400 Personen zulassen,

(3) kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können – 10.000 Euro.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als globale Reservewährung auf dem Vormarsch

Strategische Relevanz nimmt zu und Zentralbanken priorisieren Gold. Der Goldpreis hat in den vergangenen Monaten neue Höchststände...

DWN
Politik
Politik NATO ohne Substanz: Europa fehlen Waffen für den Ernstfall
01.07.2025

Europa will mehr für die Verteidigung tun, doch der Mangel an Waffen, Munition und Strategie bleibt eklatant. Experten warnen vor fatalen...

DWN
Finanzen
Finanzen Trumps Krypto-Coup: Milliarden für die Familienkasse
30.06.2025

Donald Trump lässt seine Kritiker verstummen – mit einer beispiellosen Krypto-Strategie. Während er Präsident ist, verdient seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Streit um Stromsteuer belastet Regierungskoalition
30.06.2025

In der Bundesregierung eskaliert der Streit um die Stromsteuer. Während Entlastungen versprochen waren, drohen sie nun auszubleiben –...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft PwC: Künstliche Intelligenz schafft Jobs nur für die, die vorbereitet sind
30.06.2025

Künstliche Intelligenz verdrängt keine Jobs – sie schafft neue, besser bezahlte Tätigkeiten. Doch Unternehmen müssen jetzt handeln,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen United Internet-Aktie unter Druck: 1&1 reduziert Prognose
30.06.2025

1&1 senkt überraschend seine Gewinnprognose trotz zuletzt guter Börsenstimmung. Der Grund: deutlich höhere Kosten beim nationalen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation in Deutschland sinkt im Juni auf 2,0 Prozent: Energiepreise entlasten
30.06.2025

Die Inflation in Deutschland hat im Juni einen überraschenden Tiefstand erreicht – doch nicht alle Preise sinken. Was bedeutet das für...

DWN
Politik
Politik Trumps Schritte im Nahen Osten: Nur der Anfang eines riskanten Spiels
30.06.2025

Donald Trump bombardiert den Iran, erklärt die Waffenruhe – und feiert sich selbst als Friedensbringer. Experten warnen: Das ist erst...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Raucherpause im Job: Ausstempeln erforderlich?
30.06.2025

Raucherpause im Job – ein kurzer Zug an der Zigarette, doch was sagt das Arbeitsrecht? Zwischen Ausstempeln, Betriebsvereinbarung und...