Deutschland

Corona-Gesetze: Bundesregierung investiert in die Digitalisierung, nicht in mehr Ärzte

Die Bundesregierung wird angesichts der Corona-Krise Milliarden in Krankenhäuser und Gesundheitsämter investieren. Doch das Geld fließt hauptsächlich in die Digitalisierung des Gesundheitssystems. Mehr Ärzte sollen nicht flächendeckend eingestellt werden.
18.09.2020 11:06
Lesezeit: 2 min
Corona-Gesetze: Bundesregierung investiert in die Digitalisierung, nicht in mehr Ärzte
24.02.2020, Berlin: Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit. (Foto: dpa) Foto: Michael Kappeler

Der Bund wird drei Milliarden Euro in die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland investieren. Der Bundestag in Berlin billigte am Freitag einen entsprechenden Vorstoß der schwarz-roten Koalition. Auch die FDP-Fraktion stimmte für den Entwurf. Grüne und Linke enthielten sich, die AfD stimmte dagegen. Mit dem Geld sollen die Kliniken vor allem bei der Digitalisierung unterstützt werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte im Bundestag, die Krankenhäuser seien „das Rückrat der medizinischen Versorgung“. Der Bund investiere deshalb erstmals seit Jahrzehnten direkt in die Modernisierung der Krankenhäuser, die eigentlich in die Zuständigkeit der Länder fielen. Zusammen mit der erforderlichen Kofinanzierung werde damit im kommenden Jahr so viel wie nie zuvor in die Kliniken in Deutschland investiert, sagte Spahn. Mit dem Geld aus dem „Krankenhauszukunftsfonds“ sollen auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Spahn wörtlich: „Wir senden damit das klare Signal: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind.“

Beim „Great Reset“ spielt die Digitalisierung eine wichtige Rolle. Das World Economic Forum hatte zuvor eine rasche Digitalisierung der Unternehmen und des Gesundheitssektors gefordert.

Zuvor hatten sich Bund und Länder als eine Konsequenz aus der Coronavirus-Pandemie auf einen Pakt zur Verbesserung des Gesundheitsdienstes geeinigt. „Der Bund stellt dafür vier Milliarden Euro zur Verfügung, die von den Ländern und den Städten und Gemeinden vor Ort und in Landkreisen nun zielgerichtet eingesetzt werden müssen“, sagte Spahn bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Vorsitzenden der Ländergesundheitsministerkonferenz, der Berliner Senatorin Dilek Kalayci.

Es habe Defizite bei den Gesundheitsämtern etwa bei der Nachverfolgung von Infizierten gegeben, sagte Spahn. Mit dem Pakt werde auch darauf reagiert. „In einer Pandemie können wir uns das nicht mehr leisten, erst Tage später auch durch diese verzögerten Meldungen eine realistische Lageeinschätzung zu erhalten“, sagte der CDU-Politiker. Drei Milliarden Euro der Förderungen seien für Personalkosten vorgesehen. Die Länder hätten sich verpflichtet, mindestens 1500 neue Stellen zu schaffen. Für die Digitalisierung sollten 800 Millionen Euro ausgegeben werden. Ziel sei ein vernetztes System aller Gesundheitsbehörden vom Robert-Koch-Institut bis zum Gesundheitsamt vor Ort.

Bayerns Ministerpräsident Söder dankte für die Bundeshilfe, mit der 750 neue Stellen in Bayern geschaffen werden könnten - zusätzlich zu den 4000 neuen Stellen, die das Land selbst im Gesundheitssektor neu finanziere. „Noch nie war der öffentliche Gesundheitsdienst so wertvoll wie heute“, fügte er mit Hinweis auf die Corona-Pandemie hinzu. Hamburgs Bürgermeister Tschentscher verwies darauf, dass der Stadtstaat die Gehälter von Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst an die in Krankenhäusern angeglichen habe. Die schlechtere Bezahlung galt bisher als ein Grund, warum etliche offene Stellen nicht besetzt werden konnten.

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hatte die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.

Spahn will der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft offenbar die geschützten Daten von 73 Millionen zur Verfügung stellen. Das erschließt sich zumindest aus einer Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung.

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