Am Montag soll der Clan-Chef Arafat A.-Ch. ohne Gesichtsmaske in das Berliner Gerichtsgebäude, in dem der Prozess gegen ihn geführt wird, gekommen sein. Besonders kurios ist, dass ihn die zuständigen Beamten diesen Verstoß gegen die seit Samstag geltende Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden und Büros durchgehen lassen haben, so die B.Z.
Nach Informationen der Bild-Zeitung soll er auf ein Attest verwiesen haben, den er aber nicht vorlegte, weil er ihn nicht dabei gehabt haben soll. „Ob ihm nun ein Bußgeld droht – unklar“, so die B.Z.
Tag24 führt über den Prozess gegen den Clan-Chef aus: „Die Staatsanwaltschaft wirft dem Clanchef Straftaten zum Nachteil des Rappers Bushido vor (…) Anklage kam es zu Straftaten, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst habe.“
A.-Ch. „habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.“