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Messerattacke in Dresden hat islamistischen Hintergrund, Generalbundesanwalt ermittelt

Lesezeit: 1 min
21.10.2020 15:44  Aktualisiert: 21.10.2020 15:44
Die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen am 4. Oktober in Dresden hat offenbar einen islamistischen Hintergrund. Der 2015 eingereiste schwerkriminelle Syrer war mehrfach vorbestraft.

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Die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen am 4. Oktober in Dresden hat möglicherweise einen extremistischen Hintergrund. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen 20 Jahre alten Syrer übernommen, der am Dienstagabend gefasst worden war. Es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet.

Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb später im Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hatte die Attacke überlebt. Die Polizei hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen «Schloßstraße» eine Sonderkommission mit 29 Beamten eingerichtet.

Gegen den am Dienstag festgenommenen Verdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020 sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hieß es. Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.

Der Beschuldigte war am Dienstagabend festgenommen worden. Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der 20-Jährige habe vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, hieß es.

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