Online-Plattformen wie Flixbus dürfen ihren Kunden nach vorläufiger Einschätzung des Bundesgerichtshofs für bestimmte Zahlungsarten wie Paypal oder Sofortüberweisung Gebühren berechnen.
Wenn ein solcher Zahlungsdienstleister eingeschaltet werde, dürfe der Anbieter die Kosten dieses Zusatzdienstes eventuell auf den Kunden abwälzen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in einer Verhandlung am Donnerstag. Laut Gesetz müsse nur eine klassische Überweisung für den Kunden kostenlos sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich mit einem Rechtsstreit zwischen Flixbus und der Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb, die den Fernbusanbieter wegen dieser Entgelte verklagt hatte. Wann der BGH ein Urteil fällt, ist noch offen. Die Wettbewerbszentrale will erreichen, dass die Zahlung auch mit den Anbietern Paypal oder Sofortüberweisung für den Verbraucher kostenlos sein muss. Flixbus hatte bis vor wenigen Jahren eine kostenlose Zahlung nur mit EC-Karte oder Kreditkarte angeboten, hat diese Praxis aber inzwischen geändert.