Versicherte und Rentner sollen künftig mehr auf digitalem Weg bei der Rentenversicherung erledigen können. «Wir wollen unseren digitalen Kundenservice deutlich voranbringen», sagte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Wir haben in der Pandemie gemerkt, dass viele auf unsere digitalen Services umgestiegen sind.»
Bereits im Frühjahrslockdown hätten telefonische und digitale Beratung deutlich mehr an Fahrt aufgenommen, sagte Roßbach. «Das hat großes Potenzial.»
Auch seit Beginn des aktuellen Lockdowns Mitte Dezember sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund die eigenen Beratungsstellen in Berlin, Brandenburg und Gera telefonisch erreichbar. Könne ein Anliegen nicht telefonisch geklärt werden, werde geprüft, ob ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden könne. Beispielsweise Renten- oder Reha-Anträge können seit Längerem aber auch elektronisch gestellt werden. Auch der eigene Versicherungsverlauf kann so angefordert werden, außerdem gibt es Online-Rechner zur Rente.
Roßbach sagte: «Wenn beispielsweise ein Versicherter einen Antrag bei uns digital stellt, dann sollte so viel wie möglich schon mit den bei uns vorhandenen Daten ausgefüllt sein, so dass man selber nur noch die fehlenden Daten ergänzen muss.» Derzeit arbeite die Rentenversicherung intensiv an einfacheren und sicheren Zugängen für die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner. «Der erste wichtige Schritt wird eine einfache und sichere Authentifizierung sein», kündigte Roßbach an. Eine Authentifizierung soll sicherstellen, dass eine Person tatsächlich diejenige ist, die sie zu sein vorgibt.
Damit reiht sich die Rentenversicherung ein in zahlreiche Digitalisierungsanstrengungen für Versicherte und Bürger. Im Gesundheitsbereich können Versicherte Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Röntgenbilder auf der neuen elektronischen Patientenakte speichern und davon abrufen. Seit Freitag besteht ein Anspruch darauf, eine entsprechende App für Smartphones von der Krankenkasse zur freiwilligen Nutzung zu bekommen. Patienten können sie zunächst für sich selbst nutzen. Bis 1. Juli sollen die Praxen angeschlossen sein.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 sieht ferner die Digitalisierung von hunderten Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern vor. Bis Ende 2022 soll es bei 575 solcher Leistungen so weit sein. 315 Verwaltungsleistungen sind zwar bereits online verfügbar - das heißt jedoch nur, dass sie in mindestens einer Kommune angeboten werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Beamtenbund dbb machten immer wieder das Fehlen von personellen Kapazitäten und von finanziellen Mitteln dafür verantwortlich, dass die Digitalisierung im öffentlichen Sektor nicht schneller voranschreite.