Politik

Dschungel-Camp: RTL schwingt die Rassismus-Keule gegen Nina Queer, doch sie ist unschuldig

RTL hat Nina Queer aufgrund eines Rassismus-Vorwurfs aus dem Dschungel-Camp geworfen. Doch die Aktion erweckt eher den Eindruck einer PR-Maßnahme, um das Dschungel-Camp aufzuwerten. Denn Nina Queer ist unschuldig.
12.01.2021 20:55
Lesezeit: 3 min
Dschungel-Camp: RTL schwingt die Rassismus-Keule gegen Nina Queer, doch sie ist unschuldig
Nina Queer. (Foto: dpa)

Wenige Tage vor dem Start der RTL-Dschungelshow hat der Sender einen Kandidaten-Wechsel angekündigt: Statt Nina Queer sei nun Sam Dylan in der Ersatz-Show fürs reguläre „Dschungelcamp“ dabei, teilte RTL am Montagabend mit. „Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen und unserer Haltung, jegliche Form von Antisemitismus, Rassismus sowie Diskriminierung klar zu verurteilen, können und wollen wir jemanden, der sich selbst ,Hitler-Transe‘ nennt, keine Plattform in einer Unterhaltungssendung bieten“, wurde RTL-Geschäftsführer Jörg Graf in einer Mitteilung zitiert. „Wir erkennen Nina Queer als Künstlerin an, aber wer öffentlich solche Begrifflichkeiten wählt, ob als bloße Provokation gedacht oder nicht, dem wollen wir konsequenterweise keine Bühne bieten“. Der „Tagesspiegel“ hatte bereits im Juni 2020 über die Berliner Dragqueen und Entertainerin geschrieben, sie wolle es nicht hinnehmen, wenn Schwule in Kreuzberg von Arabern angegriffen würden. Es interessiere sie wenig, wenn jemand nicht ertragen könne, wie sie dagegen vorgehe, hieß es damals. Wörtlich sagte sie nach Angaben der dpa: „Dann bin ich eben die erste Hitler-Transe, die es gibt, dann nehme ich das so hin.“ Nach Äußerungen im Zusammenhang mit einem homophoben Angriff in Kreuzberg hatte sich Nina Queer zuvor 2017 Rassismus-Vorwürfen ausgesetzt gesehen.

Nina Queer wurde vorsätzlich falsch verstanden

Mit dem Ausdruck „Hitler-Transe“ wollte Nina Queer eigentlich sinngemäß sagen: „Wenn Menschen aus der LGBT-Community von Menschen mit Migrationshintergrund attackiert werden, dann werde ich das auch ansprechen. Es ist mir egal, welchen Hintergrund die Aggressoren haben. Wenn man mich danach zu Unrecht als ,Hitler-Transe‘ diffamiert, ist mir das egal. Ich werde nicht schweigen“. Doch sie wurde bewusst falsch verstanden. Die einen missbrauchen ihre Aussage, um nun mit aller Freude Menschenfeindlichkeit gegen Ethnien und Religionen zu säen, während die anderen sie als „Rassistin“ diffamieren.

Der Fall Nina Queer hat zwei Effekte zur Folge. Erstens hat es das RTL-Team geschafft auf Kosten einer Kandidatin, Werbung in eigener Sache für das Dschungel-Camp zu machen – aber eben auf Kosten der Reputation der betroffenen Person. Und zweitens wurde inmitten der Corona-Krise eine Debatte losgetreten, die alle wirklichen Probleme, mit denen die Menschen in Deutschland in den kommenden Monaten belastet werden sollen, verdeckt.

Die Rassismus-Keule gegen Nina Queer ist völlig unangebracht. Dass Menschen emotional reagieren, wenn sie aufgrund ihrer Religion, ihrer Ethnie, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder ihrer politischen Gesinnung attackiert werden, dürfte auf der Hand liegen. Der künstlich erzeugte Skandal um Nina Queer erweckt aber eher den Eindruck, dass es bei der ganzen Geschichte um irgendwelche persönlichen Intrigen und Rachegelüste im Mediengeschäft geht, die weit über das Format Dschungel-Camp hinausgehen – zumal eine Aussage von Nina Queer herangezogen wird, die bereits im Juni 2020 getätigt wurde - also vor acht Monaten.

Das deutsche Strafrecht kennt keine „Hasskriminalität“

Nina Queers Beschwerden, auf die sie in der Vergangenheit immer wieder eingegangen ist, sind berechtigt. Doch das gesellschaftliche Problem, das damit verknüpft ist, liegt tiefer. Wenn Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer Ethnie, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder ihrer politischen Gesinnung attackiert werden, greift in vielen anderen Ländern der Grundsatz der „Hasskriminalität“. Hier weist das deutsche Rechtssystem Lücken auf. Denn das deutsche Strafrecht kennt keine gesonderten Hassdelikte zu qualifizierten Straftaten. Und genau hier liegt der Kern des gesamten Problems.

Mitglieder der LGBT-Community, Juden, Muslime, Schwarze, Frauen und politische Minderheiten in Deutschland (links, rechts etc.) würden sich nicht immer wieder über Anfeindungen und Übergriffe beschweren müssen, wenn sie darauf vertrauen könnten, dass die Angriffe auch wirklich als „Hasskriminalität“ geahndet werden würden. Im Bereich der subjektiven Merkmale lassen sich im deutschen Strafrecht keinerlei Paragraphen finden, die eine strafbare Handlung aus „Hass“ ahnden.

Ein Mord liegt beispielsweise vor, wenn der Täter aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Gesonderte Merkmale zur Erfüllung des Tatbestands eines „Hassverbrechens“, um die Tat einem höheren Schweregrad zuzuordnen, gibt es jedoch nicht, weil es im deutschen Recht schlichtweg keine formale „Hasskriminalität“ gibt.

Wenn beispielsweise eine Person Nina Queer zusammenschlagen würde, weil sie ein Mitglied der LGBT-Community ist, würde eine Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung in Betracht gezogen werden. Die Tatsache, dass die Tat aus Hass gegen Mitglieder der LGBT-Community geschehen ist, würde zweitrangig behandelt werden. Umso erstaunlicher ist der Vorstoß der Bundesregierung, wonach die „Hasskriminalität“ ausschließlich im Internet bekämpft werden soll. Doch dieser Ansatz wird den Realitäten in Deutschland nicht gerecht, weil „Hassverbrechen“ vor allem auf der Straße stattfinden.

Menschenfeindlichkeit ist an der Tagesordnung

In Berlin gibt es immer wieder Vorfälle, die auf den Hass gegen Menschen zurückzuführen sind. Aus Polizeimeldungen und Alltagserzählungen geht hervor, dass beispielsweise Frauen mit Kopftüchern aufgrund ihrer religiösen Identität in bestimmten Berliner Vierteln angegriffen werden. Menschen, die als Juden identifiziert werden, werden aufgrund ihrer jüdischen Identität attackiert. Die Fälle sind bekannt. Mitglieder der LGBT-Community müssen aufpassen, dass sie sich nicht vielleicht in der falschen Straße bewegen. Aber die Gewalt verläuft auch entlang politisch-ideologischer Linien.

Was sich in Deutschland beobachten lässt, ist das Fehlen eines „Common Sense“. Niemand ist gezwungen, seinen Nächsten zu mögen. Problematisch wird es aber dann, wenn man seinen Nächsten das Existenzrecht abspricht, oder aber versucht, die betroffene Person nach den objektiven und subjektiven Merkmalen eines „Hassverbrechens“ gezielt zu attackieren – und zwar sowohl rhetorisch als auch körperlich.

Kurzum: Nina Queer ist unschuldig. Und die vielen Menschen in Deutschland, die aufgrund ihrer religiösen, geschlechtlichen, ethnischen und politischen Identität durchgehend attackiert werden, sind es auch.

Die Schlüsselfrage, die sich jeder stellen muss, lautet: Warum fällt es den Menschen in unserer Gesellschaft so schwer, sich gegenseitig in Ruhe zu lassen?

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