Innerhalb der Bundesregierung gibt es Bewegung im Streit um die Aufteilung der Zusatzkosten durch die neue CO2-Sondersteuer zwischen Mietern und Vermietern. Es werde über ein differenziertes Modell beraten, bei dem sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz von Gebäuden orientiere, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen. Von einem „Durchbruch“ war noch nicht die Rede, es solle aber nun bald eine Lösung gefunden werden. Zuerst hatte der Spiegel berichtet, in einer Runde der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien am Dienstag habe es einen Durchbruch gegeben.
Demnach sollen bei schlecht renovierten Gebäuden Vermieter mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen, bei gut sanierten Gebäuden weniger als 50 Prozent. So sollten Vermieter belohnt werden, die schon Geld in die Erhöhung der Energieeffizienz ihrer Objekte gesteckt hätten.
CO2-Steuer – erst einführen, dann auf die Konsequenzen reagieren
Seit Jahresbeginn gibt es eine CO2-Sondersteuer im Verkehr sowie bei Gebäuden, diese verteuert fossile Energieträger. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, auf „klimafreundlichere“ Alternativen umzusteigen.
SPD-geführte Ministerien hatten eine 50/50-Lösung vorgeschlagen. Bislang ist es rechtlich so geregelt, dass Vermieter die Zusatzkosten in voller Höhe auf die Mieter umlegen können. Aus der Union war deutliche Kritik an dem SPD-Vorschlag gekommen.
Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung die Sondersteuer per 1. Januar eingeführt hatte, ohne zu prüfen, welche exakten Konsequenzen das neue Gesetz für die Bürger und die verschiedenen Teilnehmer im Wirtschaftsgeschehen haben wird.
Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten hatten zu diesem Thema vor einigen Wochen eine interessante Analyse der Akademie Bergstraße zitiert, welche sich mit den massiven Folgewirkungen der von EU und Bundesregierung vorangetriebenen Wirtschaftspolitik und dem sogenannten „Green Deal“ beschäftigt.
Eins steht fest – die Kosten für Endabnehmer, Kunden und Verbraucher werden drastisch steigen
Mit dem 1. Januar 2021 war der Emissionshandel in Deutschland in eine neue Phase getreten. Denn neben den Energieversorgern und der Industrie muss nun auch fürs Autofahren und Heizen Verschmutzungsrechte erworben werden. Erwerben müssen die Zertifikate die sogenannten Inverkehrbringer, etwa Gaslieferanten oder die Mineralölunternehmen. „Wir gehen aber davon aus, dass die zusätzlichen Kosten 1:1 an die Kunden weitergereicht werden. Das sorgt für den gewünschten finanziellen Anreiz zur Emissionsminderung“, zitiert die dpa einen Sprecher der Organisation Agora Energiewende.
Damit ist klar, dass Endabnehmer, Kunden und Verbraucher in den kommenden Jahren deutlich mehr bezahlen müssen – denn die CO2-Sondersteuer steigt an.
Ein echter Emissionshandel ist die Sondersteuer zunächst noch nicht, da die Zertifikate in den ersten Jahren zu Festpreisen abgegeben werden." Ihre Anzahl ist auch nicht begrenzt. Erst ab 2026 werden sie versteigert, dann wird auch die Menge der zur Verfügung stehenden Zertifikate reduziert. Im Jahr 2021 kostet ein Zertifikat 25 Euro, bis zum Jahr 2025 steigt der Preis dann schrittweise auf 55 Euro.
In den ersten vier Jahren rechnet die Bundesregierung nach Angaben des Leiters der Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, Jürgen Landgrebe, mit Einnahmen von 40 Milliarden Euro. Das Geld soll vor allem für eine Entlastung der Bürger bei den Strompreisen eingesetzt werden – welcher aufgrund der Energiewende in den vergangenen Jahren explodiert ist.
Der CO2-Preis verteuert den Liter Diesel und Heizöl nach Berechnungen der Emissionshandelsstelle ohne die Mehrwertsteuer im ersten Jahr um 7 Cent pro Liter. Bis 2025 steigt der Aufschlag auf 15 Cent. Bei Superbenzin sind es anfangs 6 Cent, bei Gas zum Heizen 0,5 Cent je Kilowattstunde.