Deutschland

„Quarantäne-Knast“ für Corona-Sünder in Dresden ist bezugsfertig

Corona-Infizierte in Sachsen, die sich mehrfach behördlichen Anweisungen widersetzen, dürfen ab sofort in eine „staatliche Quarantäneeinrichtung“ gesteckt werden. Der sogenannte „Quarantäne-Knast“ ist bezugsfertig.
01.02.2021 20:11
Lesezeit: 1 min
„Quarantäne-Knast“ für Corona-Sünder in Dresden ist bezugsfertig
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, hält im Dülfersaal der TU nach einer Live-Übertragung der Pressekonferenz des Wissenschaftsrates aus dem Wissenschaftszentrum Bonn zur Entscheidung der Exzellenzkommission ein Glas Bier hoch (19.07.2019). (Foto: dpa) Foto: Robert Michael

Die „Dresdner Neueste Nachrichten“ titeln: „Quarantäne-,Knast‘ in Dresden: Regelbrechern droht ab sofort die Zwangseinweisung“. Das Blatt führt aus: „Wer sich in Sachsen nach einer Infektion mit Corona wiederholt über die Anordnung der Behörden hinwegsetzt, muss damit rechnen, weggesperrt zu werden. Eine Einrichtung in Dresden dafür ist zwar noch nicht gänzlich hergerichtet – aber dennoch bereits nutzbar“.

In diesem Zusammenhang berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND): „Vor rund zwei Wochen wurden Pläne des Landes Sachsen bekannt, ein einst als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge gebautes Gebäude, das aber nie als solches genutzt wurde, für Quarantäneverweigerer umzubauen. Menschen, die sich mit Covid-19 infiziert haben, aber sich nicht an die angeordnete Isolation halten, können durch einen Gerichtsbeschluss zeitweise in der Einrichtung unterkommen. In Medien war daraufhin von einem ,Quarantäneknast‘ und ,Corona-Knast‘ die Rede.“

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte schon im Frühjahr 2020 klargestellt, dass eine solche Zwangsmaßnahme nur ein letztes Mittel sei und einen richterlichen Beschluss erfordere. Das Innenministerium teilte nun mit: "In der Praxis wird seitens des zuständigen Gesundheitsamtes zunächst die Quarantäne festgestellt. Daran schließt sich die eindringliche Ermahnung und bei weiterem Widersetzen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens an." Erst dann folge ein Gerichtsverfahren.

Nach Angaben des Innenministeriums sieht Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes eine zwangsweise Unterbringung von Verweigerern in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft vor. Die zwangsweise Unterbringung erfolgt nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Paragraph 415). Antragsteller bei Gericht ist dabei das zuständige Gesundheitsamt (Mehr HIER).

Vor einigen Wochen gab die Landesregierung Baden-Württembergs bekannt, renitente „Quarantäne-Verweigerer“ künftig in speziellen Krankenhäusern einzusperren.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Technologie
Technologie Immer mehr US-Forschende zieht es nach Deutschland
15.03.2026

Aus politischen Gründen geht das Weiße Haus gegen Elite-Unis vor. Für Wissenschaftler und Studierende aus den USA wird Deutschland daher...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI trifft auf SaaS: Steht die Softwarebranche vor einem Strukturwandel?
15.03.2026

Künstliche Intelligenz verändert die wirtschaftliche Logik der Softwarebranche und setzt das klassische SaaS-Modell unter Druck. Steht...

DWN
Finanzen
Finanzen Iran-Krieg heizt Energiepreise an: Investoren suchen Absicherung
15.03.2026

Der Iran-Krieg treibt die Energiepreise nach oben und zwingt Investoren weltweit, ihre Strategien angesichts steigender Öl- und Gaspreise...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Milliardär warnt: Wir stehen vor einem totalen Umsturz unserer Gesellschaft
14.03.2026

Der dänische Investor und Milliardär Lars Seier Christensen warnt vor massiven Verwerfungen in der Gesellschaft und in der Wirtschaft....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft OSINT: Wie Satellitendaten Staaten und Konzerne kontrollierbar machen
14.03.2026

Satelliten blicken längst nicht mehr nur für Militärs und Geheimdienste auf die Erde. Mit frei zugänglichen Satellitendaten und OSINT...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Anspruch auf Bildungsurlaub: Mangelndes Wissen bremst Inanspruchnahme – was Sie beachten müssen
14.03.2026

Fortbildungen ermöglichen eine berufliche und private Weiterentwicklung. Doch viele Menschen in Deutschland sind trotz Interesse über...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Arbeitsmarkt: Werden Elektriker reicher als Programmierer?
14.03.2026

Programmierer galten lange als sichere Gewinner der Digitalisierung. Doch im KI-Arbeitsmarkt verschieben sich die Machtverhältnisse...

DWN
Technologie
Technologie Gerichtsurteil: Betreiber haften für falsche KI-Aussagen ihrer Chatbots
14.03.2026

Künstliche Intelligenz liefert Antworten in Sekunden – doch was passiert, wenn sie falsche Tatsachen behauptet? Ein aktuelles Urteil...