Politik

Deutscher Ethikrat lehnt Impf-Zweiklassengesellschaft ab

Der deutsche Ethikrat hat eine mögliche Bevorzugung geimpfter Bürger gegenüber nicht geimpften Bürgern als ungerecht zurückgewiesen
04.02.2021 14:49
Lesezeit: 1 min

Der Deutsche Ethikrat spricht sich gegen staatliche Sonderregeln für Corona-Geimpfte. Hauptgrund dafür sei die Unsicherheit, ob Geimpfte weitere Personen anstecken könnten, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx, am Donnerstag in Berlin. Sie forderte zugleich, wenn die Infektionszahlen weiter sinken sollten, müssten Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, dass Bund und Länder als erstes Schulen und Kita wieder öffnen würden. Allerdings müsse man vermeiden, dass man Schulen öffne und sie dann bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen wieder schließen müsse, sagte sie in einem Bürgerdialog mit Eltern mit Blick auf die Ausbreitung von Virus-Mutationen.

Die zunehmende Zahl an Geimpften sowie die langsam sinkenden Infektionszahlen befeuern die Debatte, ob Geimpfte weniger Einschränkungen unterliegen sollten als Nicht-Geimpfte. Kanzlerin Angela Merkel hatte dies bereits abgelehnt. Der Ethikrat argumentiert, dass eine Sonderbehandlung für Geimpfte als ungerecht empfunden würde - zumal sich noch gar nicht alle Personen hätten impfen lassen können, die dies wollen. Zudem zeigten Studien etwa von Astrazeneca nicht, dass alle Geimpfte nicht mehr ansteckend seien, sagte Sigrid Graumann, Sprecherin der AG Pandemie des Ethikrates. Daran werde sich auch auf absehbare Zeit nichts ändern. "Wir müssen noch eine geraume Zeit mit Kontaktbeschränkungen leben", fügte Graumann hinzu. "Besondere Regelungen für Geimpfte wären hier nicht zielführend."

Allerdings wies der stellvertretende Vorsitzende des Ethikrates, Volker Lipp, darauf hin, dass private Firmen davon abweichende Regelungen wegen ihrer Vertragsfreiheit treffen könnten. Er nannte etwa Fluggesellschaften oder Restaurants, die möglicherweise eine Impfung vorschreiben könnten. Entscheidend sei aber, dass dem eine generelle Öffnung für diese Bereiche vorausgehen müsse und dass die Öffnung nicht an Sonderregelungen speziell für Geimpfte geknüpft werde. Lipp wies darauf hin, dass es keine arbeitsrechtliche Impfpflicht geben könne. Der Ethikrat plädiere dafür, in Pflege- und Altenheimen, in denen die meisten Bewohner geimpft sind, besonders strikte Kontaktbeschränkungen aufzuheben.

Am 10. Februar wollen Bund und Länder über die Verlängerung des Lockdowns reden, der bisher bis zum 14. Februar gilt. "Wir sind auf dem letztem Stück Pandemie", sagte Merkel im Bürgerdialog. Die kommenden Wochen würde aber noch hart. Man dürfe die Maßnahmen nicht zu früh aufheben. Der Ethikrat setzte sich dafür ein, dass bei sinkenden Infektionszahlen auch andere Kriterien wie die Zahl der Toten und Intensivpatienten für Entscheidungen über eine Lockerung herangezogen werden. Länder wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben bereits Stufenpläne für mögliche Öffnungsschritte vorgelegt.

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