Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Milliardär warnt: Wir stehen vor einem totalen Umsturz unserer Gesellschaft
14.03.2026

Der dänische Investor und Milliardär Lars Seier Christensen warnt vor massiven Verwerfungen in der Gesellschaft und in der Wirtschaft....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft OSINT: Wie Satellitendaten Staaten und Konzerne kontrollierbar machen
14.03.2026

Satelliten blicken längst nicht mehr nur für Militärs und Geheimdienste auf die Erde. Mit frei zugänglichen Satellitendaten und OSINT...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Anspruch auf Bildungsurlaub: Mangelndes Wissen bremst Inanspruchnahme – was Sie beachten müssen
14.03.2026

Fortbildungen ermöglichen eine berufliche und private Weiterentwicklung. Doch viele Menschen in Deutschland sind trotz Interesse über...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Arbeitsmarkt: Werden Elektriker reicher als Programmierer?
14.03.2026

Programmierer galten lange als sichere Gewinner der Digitalisierung. Doch im KI-Arbeitsmarkt verschieben sich die Machtverhältnisse...

DWN
Technologie
Technologie Gerichtsurteil: Betreiber haften für falsche KI-Aussagen ihrer Chatbots
14.03.2026

Künstliche Intelligenz liefert Antworten in Sekunden – doch was passiert, wenn sie falsche Tatsachen behauptet? Ein aktuelles Urteil...

DWN
Politik
Politik Atomwaffen in Finnland: Regierung kippt jahrzehntelanges Verbot
14.03.2026

Ein jahrzehntelanges Tabu fällt. Finnland will künftig die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden erlauben und begründet dies...

DWN
Immobilien
Immobilien Verschärfung der Mietpreisbremse: Warum der neue Gesetzentwurf die Wohnungsnot verschlimmert
14.03.2026

Kritiker und Experten warnen, dass der neue Gesetzesentwurf zur Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft FlixTrain rüstet auf: Milliardeninvestition verschärft Wettbewerb mit der DB im Fernverkehr
13.03.2026

FlixTrain investiert Milliarden in neue Fernzüge und baut sein Angebot im deutschen Fernverkehr deutlich aus. Kann der private Anbieter...