Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Lesezeit: 2 min
05.03.2021 13:56  Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst
Alexander Gauland (r), Fraktionsvorsitzender der AfD, steht neben Tino Chrupalla, Bundessprecher der AfD bei einem Statement. (Foto: dpa)

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Ratgeber
Ratgeber Sichere Mobilgeräte für Ihr Business: Das Samsung Security Ecosystem

In vielen Unternehmen sind Smartphones und Tablets längst zum unverzichtbaren Arbeitsmittel geworden. Je nach Einsatzgebiet sind die...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: Es geht schlicht um die Neuordnung Europas
23.09.2023

Bei Friedensverhandlungen zwischen Brüssel, wo die Zentralen der EU und der NATO stehen, und Moskau geht es unweigerlich um eine...

DWN
Politik
Politik Kommunen unter Druck: Ampel ändert Strategie bei der Migration
23.09.2023

Kehrtwende in der Migrationsfrage: Die Innenministerin lehnt stationäre Grenzkontrollen nicht mehr ab, der Kanzler ist für schnellere...

DWN
Politik
Politik Arbeit unterbewertet? Das Bürgergeld 2.0: Ein visionärer Ansatz für Deutschland?
23.09.2023

Zahlt sich Arbeit noch aus? Gerade Geringverdiener behalten oft weniger im Portemonnaie als Sozialleistungsempfänger. Könnte ein...

DWN
Politik
Politik Zweifler überzeugt? Ein Jahr Giorgia Meloni
23.09.2023

Ein Jahr ist es her, dass Giorgia Meloni in Italien die Wahl gewann. Im Ausland waren die Sorgen groß, dass das EU-Gründungsmitglied weit...

DWN
Politik
Politik Wohnungsnot: Bauministerin Geywitz will Energie-Vorschriften aufweichen
23.09.2023

Die Bundesregierung ist von ihrer Zielvorgabe von 400.000 Neubauten meilenweit entfernt. Jetzt sollen die Energiesparstandards einkassiert...

DWN
Immobilien
Immobilien DWN-Interview: „Verstöße gegen die Mietpreisbremse werden leider gar nicht kontrolliert“
23.09.2023

Im DWN-Interview spricht der Präsident des Deutscher Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten über die Krise auf dem deutschen Mietmarkt. Er...

DWN
Finanzen
Finanzen Fondskosten: „Die TER liefert kein vollständiges Bild“
23.09.2023

Anleger schauen auf die TER, um die Kosten eines Fonds abzuschätzen. Doch Experten sehen das Kostenmaß kritisch.

DWN
Technologie
Technologie Wessen KI-Revolution?
23.09.2023

Der Fortschritt in der Entwicklung Künstlicher Intelligenz bringt weitgehende gesellschaftliche Herausforderungen und Risiken mit sich....