Ein belgisches Gericht hat entschieden, dass die belgische Regierung alle „Corona-Maßnahmen“ innerhalb von 30 Tagen zurückziehen muss, da für sie keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht, schreibt „Le Soir“. Der Richter gab dem belgischen Staat 30 Tage Zeit, um eine solide Rechtsgrundlage vorzulegen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, muss der Staat Geldstrafen in Höhe von 5.000 EUR pro Tag zahlen. Die belgische Innenministerin Annelies Verlinden sagte, sie studiere das Urteil.
Das Blatt wörtlich: „Die Klägerinnen stellten die Verantwortung des belgischen Staates insofern in Frage, als er einen Fehler begangen hätte, indem er aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen hätte, die gegen die Grundfreiheiten verstießen – und zwar unter ,unter Missachtung der verfassungsmäßigen und/oder rechtlichen Regeln, nach denen er handeln muss‘ (…) Das Ministerialdekret ,verstoße gegen den Grundsatz der Subsidiarität des Strafrechts, die Verpflichtung zur Konsultation des Staatsrates und den Grundsatz der Rechtssicherheit‘.“
Der „EU Observer“ berichtete ebenfalls über das Urteil. Die „Liga für Menschenrechte“ hatte die Klage vor einigen Wochen eingereicht und die Umsetzung der Corona-Maßnahmen mithilfe von Ministerialverordnungen in Frage gestellt. Die belgische Regierung kann gegen das Urteil in Berufung gehen.