Deutschland

BGH schließt Gesetzeslücke für klagende Wohnungseigentümer

Zahlreiche Wohnungsbesitzer in Rechtsstreitigkeiten können aufatmen. Trotz einer Gesetzesreform können sie erstmal im Alleingang Prozesse fortführen, auch wenn sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind.
08.05.2021 13:18
Aktualisiert: 08.05.2021 13:18
Lesezeit: 2 min
BGH schließt Gesetzeslücke für klagende Wohnungseigentümer
Neue fast fertige Wohnhäuser mit Eigentumswohnungen. Einzelne Wohnungseigentümer können trotz einer Gesetzesreform Prozesse fortführen, auch wenn sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind. (Foto: dpa) Foto: Lothar Ferstl

Zahlreiche Wohnungsbesitzer in Rechtsstreitigkeiten können aufatmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sie davor bewahrt, dass ihr Verfahren für die Katz' und das nötige Geld für Anwälte umsonst investiert war. Trotz einer Gesetzesreform können sie erstmal im Alleingang Prozesse fortführen, auch wenn sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind. Das entschieden die Karlsruher Richter und Richterinnen am Freitag und klärten damit eine wichtige Rechtsfrage für viele Betroffene (Az. V ZR 299/19).

Denn nach einer umfassenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 1951, die seit Dezember 2020 in Kraft ist, kann eine Eigentümergemeinschaft nun nur noch als Ganze gemeinsame Rechte einklagen. Einzelne Eigentümer dürfen solche Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Damit stellte sich die Frage, was mit schon laufenden Verfahren einzelner Wohnungseigentümer ist. Für den Übergang gibt es in dem Gesetz nämlich keine allgemeinen Übergangsregelungen.

Der fünfte Zivilsenat kam zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber diese Regelungslücke nicht erkannt habe. Allerdings beabsichtigte er nach Einschätzung des BGH auch nicht, dass zahlreiche Prozesse nutzlos waren und nun erheblicher Aufwand sowie viele zusätzliche Kosten entstehen. Das wäre nämlich der Fall, sollten alle noch einmal aufgerollt werden müssen. Wenn das die Absicht gewesen wäre, würde die Gesetzesbegründung eine Erläuterung enthalten, hieß es.

Daher entschieden die obersten Zivilrichter, dass die Kläger ihre teils jahrelangen Prozesse weiterführen können - solange die Eigentümergemeinschaft nicht aktiv einschreitet und dies schriftlich dem jeweiligen Gericht mitteilt. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Gemeinschaft das Verfahren selber als Partei übernehmen möchte. Oder aber, wenn sie dem Wohnungseigentümer die Fortführung des Verfahrens untersagen will, etwa weil sie den Konflikt auf andere Weise als vor Gericht beilegen will.

Die Überlegung sei, so sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann, dass es im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei, wenn gegen Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums vorgegangen und Rechte erkämpft werden.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Verfahren vor dem 1. Dezember 2020 - also als das neue Gesetz in Kraft trat - bei einem Gericht anhängig waren. Weder bei Haus & Grund Deutschland noch beim Verein Wohnen im Eigentum (WiE) wusste man, wie viele solcher Klagen auf der Kippe standen. Das Problem beschäftigte aber beide Verbände.

Rechtsreferentin Julia Wagner von Haus & Grund Deutschland sprach von einer charmanten Lösung. Für den Einzelnen bedeute sie im Zweifel Entbürokratisierung und Kostenersparnis. Zugleich werde der neuen Zuständigkeit der Gemeinschaft Rechnung getragen. „Wir werden sehen, wie das in der Praxis dann umgesetzt wird“, sagte Wagner. Wichtig sei, dass der Kläger auch bei Übernahme des Verfahrens durch die Gemeinschaft nicht auf den Kosten sitzen bleibe.

WiE-Rechtsreferent Michael Nack machte deutlich, alternativ hätte ein Eigentümer möglicherweise zuerst die Gemeinschaft verklagen müssen, dass sie diese Klage auch führt. „Das wäre nicht nur zeitraubend und umständlich gewesen, sondern hätte wegen Verjährung auch zu einem Rechtsverlust führen können.“ Daher sei die Entscheidung gut. Sie werfe aber ein Schlaglicht auf Versäumnisse des Gesetzgebers. Auch den Verlust der Direktansprüche der Eigentümer durch die Gesetzesänderung sehe der Verein weiter generell kritisch.

Um dieses allgemeine Problem lösen zu können, hatten die Karlsruher Richter einen Musterfall aus Baden-Württemberg verhandelt - und kamen auch hier zu einem Schluss, der nun das Ende von vier Zypressen besiegeln dürfte. Ein Mann aus Mannheim streitet mit seinen Nachbarn wegen der Pflanzen, die dicht an der Grundstücksgrenze stehen und immer größer werden. Er will, dass sie gefällt werden oder wenigstens auf eine Höhe von maximal 3,50 Metern zurückgeschnitten.

In den Vorinstanzen war seine Klage erfolgreich. Und auch die BGH-Richter sahen ihn im Recht. Sie wiesen die Berufung des Nachbarn zurück, der Kläger habe einen Anspruch auf Beseitigung der Zypressen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als globale Reservewährung auf dem Vormarsch

Strategische Relevanz nimmt zu und Zentralbanken priorisieren Gold. Der Goldpreis hat in den vergangenen Monaten neue Höchststände...

DWN
Panorama
Panorama Grillmarkt in der Krise? Holzkohle wird teurer
03.07.2025

Grills verkaufen sich längst nicht mehr von selbst. Nach Jahren des Booms mit Rekordumsätzen schwächelt die Nachfrage. Händler und...

DWN
Finanzen
Finanzen Milliarden für Dänemark – Deutschland geht leer aus
03.07.2025

Dänemark holt 1,7 Milliarden DKK aus Deutschland zurück – ohne die deutsche Seite zu beteiligen. Ein heikler Deal im Skandal um...

DWN
Finanzen
Finanzen Vermögen im Visier: Schweiz plant Enteignung durch Erbschaftssteuer für Superreiche
03.07.2025

Die Schweiz steht vor einem Tabubruch: Kommt die 50-Prozent-Steuer auf große Erbschaften? Die Eidgenossen debattieren über ein riskantes...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Drogeriehandel: Wie dm, Rossmann und Müller den Lebensmittelmarkt verändern
03.07.2025

Drogeriemärkte verkaufen längst nicht mehr nur Shampoo und Zahnpasta. Sie werden für Millionen Deutsche zur Einkaufsquelle für...

DWN
Technologie
Technologie KI-Gesetz: Bundesnetzagentur startet Beratungsservice für Unternehmen
03.07.2025

Die neuen EU-Regeln zur Künstlichen Intelligenz verunsichern viele Firmen. Die Bundesnetzagentur will mit einem Beratungsangebot...

DWN
Panorama
Panorama Sprit ist 40 Cent teurer an der Autobahn
03.07.2025

Tanken an der Autobahn kann teuer werden – und das oft völlig unnötig. Eine aktuelle ADAC-Stichprobe deckt auf, wie groß die...

DWN
Politik
Politik Brüssel kapituliert? Warum die USA bei den Zöllen am längeren Hebel sitzen
03.07.2025

Die EU will bei den anstehenden Zollverhandlungen mit den USA Stärke zeigen – doch hinter den Kulissen bröckelt die Fassade. Experten...

DWN
Finanzen
Finanzen USA dominieren die Börsen
03.07.2025

Die Börsenwelt bleibt fest in US-Hand, angeführt von Tech-Giganten wie Nvidia und Apple. Deutsche Unternehmen spielen nur eine...