Deutschland

Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Pflege-Impfpflicht ab

Lesezeit: 1 min
11.02.2022 10:06  Aktualisiert: 11.02.2022 10:06
Die Pflege-Impfpflicht kann Mitte März in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge für einen Stopp der Impfpflicht am Freitag ab.
Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Pflege-Impfpflicht ab
Das Verfassungsgericht will die Pflege-Impfpflicht nicht stoppen. (Foto: dpa)

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Die Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen kann zum 15. März in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Stopp der Impfpflicht ab. Mit der am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung blieben Eilanträge von zahlreichen Betroffenen erfolglos. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgenabwägung. Danach seien die Nachteile für die Klägerinnen und Kläger nicht schwerwiegender als die Nachteile für vulnerable Gruppen, die bei einem vorläufigen Stopp der Impfpflicht entstehen würden. (AZ: 1 BvR 2649/21)

Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Verfassungsrichter auf die Einschätzung von Experten, wonach Covid-19-Impfungen "einen relevanten – wenn auch nachlassenden - Schutz auch mit Blick auf die Omikron-Variante des Virus begründen." Ein vorläufiger Stopp des Gesetzes ginge mit der Gefahr einer geringeren Impfquote in den betroffenen Einrichtungen einher. Damit erhöhe sich wiederum die Gefahr, dass sich die dort arbeitenden Menschen infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Gruppen übertragen. In der Folge müsse damit gerechnet werden, dass gefährdete Menschen schwer an Covid-19 erkrankten oder gar versterben.

Zwar sei die Impfpflicht für das betroffene Personal ebenfalls mit Nachteilen von Gewicht verbunden. Eine Impfung könne zu vorübergehenden Beschwerden führen, im Einzelfall könnten auch schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten, die in extremen Ausnahmefällen auch tödlich sein könnten. Allerdings sei die Impfpflicht für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht unausweichlich. Dass mit einem vorübergehender Wechsel der Tätigkeit irreversible Nachteile verbunden wären, hätten die Beschwerdeführer nicht dargelegt, erklärten die Verfassungsrichter. Wirtschaftliche Nachteile seien nicht ausreichend, um die Aussetzung eines Gesetzes zu begründen.

Mit der jetzigen Entscheidung wurden nur die Eilanträge abgelehnt. Die Hauptsacheverfahren bleiben weiter anhängig. Der Erste Senat wies darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerden nicht offensichtlich unbegründet seien.


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Die Edelmetallmärkte

Wegen der unkontrollierten Staats- und Unternehmensfinanzierung durch die Zentralbanken im Schatten der Corona-Krise sind derzeitig...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Konfliktlösung ohne Gericht: Verbraucherschlichtung als Chance für Ihr Business
27.04.2024

Verabschieden Sie sich von langwierigen Gerichtsverfahren! Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) senken Sie Ihre Kosten,...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Krieg in der Ukraine: So ist die Lage
27.04.2024

Wegen Waffenknappheit setzt der ukrainische Präsident, Wolodymyr Selenskyj, auf Ausbau der heimischen Rüstungsindustrie, um sein Land...

DWN
Finanzen
Finanzen Hohes Shiller-KGV: Sind die Aktienmärkte überbewertet?
27.04.2024

Bestimmte Welt-Aktienmärkte sind derzeit sehr teuer. Diese sind auch in Indizes wie dem MSCI World hoch gewichtet. Manche Experten sehen...

DWN
Finanzen
Finanzen EM 2024 Ticketpreise explodieren: Die Hintergründe
27.04.2024

Fußball-Enthusiasten haben Grund zur Freude: Es besteht immer noch die Chance, Tickets für die EM 2024 zu erwerben. Allerdings handelt es...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Deutschland als Unternehmensstandort: Zwischen Herausforderungen und Chancen
27.04.2024

Trotz seines Rufes als europäischer Wirtschaftsmotor kämpft Deutschland mit einer Vielzahl von Standortnachteilen. Der Staat muss...

DWN
Immobilien
Immobilien Deutschlands herrenlose Häuser: Eine Chance für den Markt?
27.04.2024

Herrenlose Immobilien - ein kurioses Phänomen in Deutschland. Es handelt sich hier um Gebäude oder Grundstücke, die keinen...

DWN
Finanzen
Finanzen Reich werden an der Börse: Ist das realistisch?
27.04.2024

Viele Anleger wollen an der Börse vermögend werden. Doch ist das wahrscheinlich - oder wie wird man tatsächlich reich?

DWN
Politik
Politik DWN-Kommentar: Deutsche müssen über Abschiebungen diskutieren - mit aller Vorsicht
26.04.2024

Liebe Leserinnen und Leser, jede Woche gibt es ein Thema, das uns in der DWN-Redaktion besonders beschäftigt und das wir oft auch...