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Cottbus: Corona-Versammlungsverbot für rechtswidrig erklärt

Lesezeit: 1 min
08.02.2022 17:41  Aktualisiert: 08.02.2022 17:41
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat ein vom Land Brandenburg angeordnetes präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen für rechtswidrig erklärt.

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Das Verwaltungsgericht Cottbus hat ein von der Versammlungsbehörde des Landes Brandenburg angeordnetes 14-tägiges präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht habe dies bereits am 4. Februar in einem Eilverfahren entschieden, teilte das Gericht am Dienstag mit (Aktenzeichen: VG 3 L 29/22).

Michael Stübgen, Innenminister des Landes Brandenburg (CDU), sagte während einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag: «Wir haben dagegen Beschwerde beim OVG eingereicht und aufschiebende Wirkung beantragt. Über beide Anträge ist noch nicht entschieden.» Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist also noch nicht rechtskräftig.

Nach zahlreichen nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik mit Tausenden Teilnehmern hatte die Polizei diese Versammlungen in Cottbus für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2022 mit einer Allgemeinverfügung generell untersagt. Das Verbot stand insbesondere im Zusammenhang mit den Aufrufen zum «Cottbuser Spaziergang».

Das Gericht bemängelte die Begründung der Versammlungsbehörde. «Der pauschale Verweis auf Verstöße insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und Einhaltung des Mindestabstandsgebots ohne Plausibilisierung und Darlegung konkreter Einzelheiten genügen nicht. Zudem bedürfe es angesichts des hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit stets einer aktuellen Prognose zu den möglichen Infektionsgefahren aufgrund der tatsächlichen Corona-Fallzahlen», hieß es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.


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