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Knaller-Enthüllung: Intensivstationen waren nie überlastet

Lesezeit: 2 min
16.02.2022 15:11  Aktualisiert: 16.02.2022 15:11
Die Bundesregierung könnte bald große Probleme bekommen. Denn offenbar wurde die Öffentlichkeit im Verlauf der Pandemie in Bezug auf die Intensivstationen permanent belogen. Besonders pikant: Das enthüllt das Bundesgesundheitsministerium und zeigt mit dem Finger auf Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Knaller-Enthüllung: Intensivstationen waren nie überlastet
Karl Lauterbach (SPD, r), neuer Bundesminister für Gesundheit, steht bei einer Übergabezeremonie mit seinem Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU) zusammen. (Foto: dpa)

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Erstmals könnte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auch bei seinen Kritikern Pluspunkte einfahren, indem er die Verfehlungen seines Ministeriums unter Jens Spahn enthüllt.

Die „BILD“ berichtet: „Die drohende Überlastung des Gesundheitssystems und der Kliniken war und ist DAS Argument der Politik für sämtliche Corona-Maßnahmen: von der Maskenpflicht, über geschlossene Schulen und Restaurants, Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln bis zu hin zu Ausgangssperren zu Jahresbeginn 2021. Fest steht nun aber: Es gab nie eine Überlastung der Intensivstationen! Dieses Fazit zieht das Bundesgesundheitsministerium von Minister Karl Lauterbach (58, SPD) in einer Regierungs-Antwort auf die schriftliche Frage die BILD exklusiv vorliegt.“

Die „Bild-Zeitung“ berichtete bereits am 10. Juni 2021: „Die Krankenhäuser meldeten dem Intensivmedizinerverband DIVI, dass sie weniger freie Intensivbetten hatten, um Ausgleichszahlungen vom Staat zu kassieren. Der DIVI veröffentlichte

täglich die Bettenauslastung, auf die ganz Deutschland schaute (…) Nun ist klar: Zu diesem Zeitpunkt wusste das RKI bereits aus ,zahlreichen E-Mails und Telefonaten‘, dass Krankenhäuser falsche Zahlen über ihre wahre Intensivbetten-Belegung meldeten (…) Das Ministerium habe diese Hinweise aufgegriffen, so der Rechnungshof-Bericht. Per Erlass vom 8. Februar 2021 wurde das RKI aufgefordert, die DIVI-Zahlen über Engpässe in bestimmten Regionen nur noch dann umzusetzen ,wenn diese nachvollziehbar‘ sind. Der Rechnungshof: ,Bei auffälligen Korrekturbitten sollten Änderungen unterbleiben und die Krankenhäuser bzw. Länder zur Begründung aufgefordert werden.‘ Ansonsten aber schwieg das Gesundheitsministerium über den möglichen Fehlalarm für die Intensivstationen. Spahn habe weder ,den für die Kontrolle in diesem Bereich geschaffenen Beirat‘ noch die Bundesländer ,über diesen Sachverhalt informiert‘.“

Whistleblower Stephan Kohn warnte zu Beginn der Pandemie

Stephan Kohn, (mittlerweile entlassener) Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums, der 2020 in einem geleakten Dokument das Corona-Virus als „Fehlalarm“ eingestuft hatte, teilt auf Seite 63 des Dokuments, das von ihm persönlich verfasst wurde, mit:

„In der Corona-Pandemie 2020 wurde zwar von Anfang an auf die Kompetenz von Fachleuten zurückgegriffen. Allerdings sehr selektiv. Es wurden nur ausgewählte Fachleute angehört, nur deren Auffassungen wurde beachtet. Die Fachexpertise aus virologischen und immunologischen Spezialdisziplinen muss in die ganzheitliche Gefährdungsanalyse und –bewertung einer Pandemie unbedingt eingehen, sie muss in diesem Prozess jedoch mit anderen Faktoren abgeglichen werden.“

„In der Coronakrise wurden vom professionellen Krisenmanagement fachlich einseitige, gefilterte Fachinformationen isoliert herausgegriffen und zum alleinigen Maßstab für jede erfolgte Intervention gemacht. Da nützen einem die besten Spezialisten nichts. Sie kennen sich zwar in ihrem sehr begrenzten Kompetenzfeld gut aus, haben aber nicht die erforderliche Einsicht in die komplexen Rahmenbedingungen die darüber hinaus ein modernes Gemeinwesen prägen. In diesem Gemeinwesen sind Einflussgrößen aus sehr vielen weiteren Spezialgebieten wirksam. Wie konnte das Krisenmanagement annehmen, dass die medizinischen Experten des RKI dies überblicken? Die Kollegen des RKI konnten von den Anforderungen und den Erwartungen, die in der Krise an sie gerichtet wurden, nur hoffnungslos überfordert sein.“


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