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KUBIN ANALYSIERT / UPDATE: US-Börsenaufsicht geht gegen chinesische Unternehmen vor - Aktienbesitzer müssen jetzt wachsam sein

Lesezeit: 5 min
15.03.2022 15:14  Aktualisiert: 15.03.2022 15:14
Für die Anteilseigner von Alibaba, JD.com oder anderen chinesischen Unternehmen, gibt es schlechte Nachrichten.
KUBIN ANALYSIERT / UPDATE: US-Börsenaufsicht geht gegen chinesische Unternehmen vor - Aktienbesitzer müssen jetzt wachsam sein
Für chinesische Aktien sind die Zeiten gar nicht gut. (Foto: dpa)

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Für die Inhaber chinesischer Aktien gibt es beunruhigende, ja fast schon schockierende Nachrichten: Es drohen Delistings (Auslistungen), also der erzwungene Rückzug des die Aktien ausgebenden Unternehmens von der Börse.

CNBC berichtete am vergangenen Freitag unter der Schlagzeile „Hongkonger Aktien doppelt gelisteter chinesischer Unternehmen stürzen ab, da die Angst vor einem US-Delisting wieder auflebt“ folgendes:

„Die Aktien chinesischer Unternehmen mit doppelter Börsennotierung in Hongkong, darunter NIO (ein Start-up für Elektroautos - Anm. d. Red.), JD.com und Alibaba stürzten im Freitagshandel ab, nachdem die Angst vor einem US-Delisting wieder aufkam.

Am Freitagnachmittag fielen die Aktien des Tech-Riesen Alibaba (die Aktie hatte schon einige Rückschläge zu verkraften - Anm. der Red.) um 6,56 Prozent. Die Aktien des Elektroauto-Herstellers NIO, der einen Tag zuvor in Hongkong sein Debüt gegeben hatte, brachen um 11,64 Prozent ein. Baidu fiel um 5,14 Prozent. JD.com stürzte um 15,67 Prozent ab, nachdem es am Donnerstag einen Quartalsverlust gemeldet hatte. Der breiter gefasste „Hang Seng Tech Index“ fiel um 7,55 Prozent.

Diese Verluste folgten den Verlusten einiger in den USA notierter chinesischer Aktien, die darauf zurückzuführen sind, dass erneut Bedenken über mögliche Auslistungen in den USA aufkamen.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat vor kurzem fünf in den USA börsennotierte American Depositary Receipts (ADRs) chinesischer Unternehmen benannt, die ihrer Ansicht nach den „Holding Foreign Companies Accountable Act“ nicht eingehalten haben (zur Erklärung: ADRs sind Zertifikate, die von US-Banken ausgestellt werden, die die zugrunde liegende Aktie in Verwahrung genommen haben / bei dem "Act" handelt es sich um ein Gesetz, das ausländische Unternehmen, die in den USA notieren wollen, dazu verpflichtet, zusätzliche Informationen offenzulegen - Anm. d. Red.).

Die von der SEC beanstandeten chinesischen ADRs sind die ersten, bei denen ein Verstoß … festgestellt wurde. Das Gesetz erlaubt es der SEC, Unternehmen vom Handel auszuschließen und sie sogar von den US-Börsen zu streichen, wenn die Aufsichtsbehörden in den USA nicht in der Lage sind, die Bilanzen der Unternehmen in drei aufeinander folgenden Jahren zu überprüfen.“[1]

Meine Meinung dazu: Die Begründung der SEC für ihr Handeln ist derart fadenscheinig, frech und dümmlich, dass es einem die Sprache verschlägt. Eine unfassbare Kapitalvernichtung und Schädigung von Investoren! Für wie einfältig werden die Anleger gehalten? Die SEC macht sich „Sorgen“ um sie und kommt jetzt erst drauf, dass die betreffenden Unternehmen den „Holding Foreign Companies Accountable Act“ nicht eingehalten haben – bewirkt aber mit ihrem Handeln gleichzeitig, dass die Aktienkurse großer namhafte chinesischer Unternehmen ins Bodenlose stürzen. Man braucht nur dieser Tage die Kursverläufe von Alibaba, Baozun (ein Anbieter von E-Commerce-Dienstleistungen) sowie JD.com zu verfolgen.

Es mag ja durchaus sein, wie Hartmut Issel von „UBS Global Wealth Management“ reüssiert, dass die Fundamentalwerte der Gesellschaften davon nicht betroffen sind. Für die betroffenen Aktionäre ist das jedoch aktuell nicht wirklich ein Trost.

Issel, Leiter des Bereichs Aktien und Kredite im asiatisch-pazifischen Raum bei UBS, bleibt dennoch den betroffenen chinesischen Aktien gegenüber positiv eingestellt, auch wenn er zugibt, dass die Geschehnisse "nichts für schwache Nerven" sind. Der fundamentale Wert dieser Unternehmen werde nicht beeinträchtigt, sagte Issel am Freitag in der CNBC-Sendung "Street Signs Asia": "Praktisch alle von ihnen, die großen sowieso, dieser ADRs ... ihr Geschäft ist ausschließlich in China." Praktisch alle hätten jetzt auch eine Notierung in Hongkong, so Issel weiter: „Als Investor müssen sie einfach umziehen, wenn es ein tatsächliches Delisting [in den USA] gibt."[2]

Ob dieses „simple“ Umziehen (in ein neues Land) oder eine Wandlung der Aktie mit Notiz weiterhin in Deutschland möglich ist, wird aktuell geprüft. Siehe dazu weiter unten beim Abschnitt „Baozun“. Zusätzliche Infos erhält der interessierte Leser auch über diesen Link.

Ein erstaunliches Zitat fand sich schon am 17. Januar auf “Seekingalpha”:

"Die chinesische Regierung erzwingt kein Delisting. Es ist die SEC, die ein Delisting in den nächsten zwei Jahren erzwingt, und dieses Risiko wird hundertprozentig eintreten.”[3]

Wie die (zusätzliche) Börsennotierung in Hongkong einen Sicherheits-Spielraum bietet

Bereits am 17. Januar schrieb „Seekingalpha“: „Wie die meisten Leser wissen, ist Alibaba auch in Hongkong notiert und wird dort gehandelt. Die Notierung in Hongkong bietet den Anlegern im schlimmsten Fall eine Sicherheitsmarge. Da die Aktien von Alibaba fungibel sind, bietet die Notierung in Hongkong eine Ersatzbörse, da sie es US-Anlegern ermöglicht, ihre Aktien von US-ADRs in Hongkong-Aktien umzutauschen.

Baozun-Aktie:

Denn solange kein Delisting der ADRs in Deutschland offiziell erfolgt, wird der Lagerland-Umzug einige Kosten in Anspruch nehmen, ansonsten wäre er kostenlos (laut Brokerinfo vom 14. März).

Sofern die Aktionäre Zugang zu den Märkten in Hongkong haben, sollte es möglich sein, Alibaba-Aktien zu handeln, auch wenn das Unternehmen nicht mehr in den USA notiert ist. Dazu muss lediglich der Prozess der Umwandlung von US-ADRs in Hongkong-Aktien durchlaufen werden.[4]

Definition & Erklärung des Begriffs "Fungibilität"

Was ist Fungibilität, und was hat es mit den fungiblen Aktien von Alibaba an den Börsen in New York und Hongkong auf sich? Gleiches gilt auch für ADRs, die an deutschen Börsen gehandelt werden.

Ein American Depositary Share (ADS / auch als ADR bezeichnet [American Depositary Receipt]) von Alibaba an der New Yorker Börse entspricht (in etwa) acht Alibaba-Aktien an der Börse von Hongkong.

Eine vollständig fungible Aktie kann an einem Marktplatz gekauft oder verkauft werden, um an einem anderen umgetauscht oder verkauft zu werden, und es ist unwahrscheinlich, dass die Preise an den beiden Märkten zu stark voneinander abweichen.[5]

Anmerkung: ADRs werden auch in Europa gehandelt und ebenfalls benutzt, um chinesische Aktien hierzulande handeln zu können.

Ich für meinen Teil muss zugeben, stärker gewichtete Positionen mit Anteilsscheinen von Baozun und Alibaba im Depot zu haben. Auf die negativen Entwicklungen bin ich selber erst kürzlich über englischsprachige Websites wie CNBC.com, Seekingalpha.com, Barrons.com, Yahoo, etc. aufmerksam geworden.

Baozun habe ich aktuell mit einem Minus von 78 Prozent im Depot. Ich habe mich entschlossen, die Sache mit „auszusitzen“, da ich die Aktien zu diesem Kurs nicht förmlich verschenken will und dem Kerngeschäft von Baozun nach wie vor etwas abgewinnen kann. Im Gegensatz dazu habe ich meine Alibaba-Anteile jedoch am Freitag, 11. März, abgestoßen, weil diese prozentual noch höher notieren als die Baozun- Anteile, die Verluste durch den Verkauf also nicht ganz so gravierend sind.

Aktuell habe ich eine Anfrage an zwei österreichische Brokerhäuser gerichtet und arbeite an einer Lösung des Problems. Nach meinem Verständnis sowie wie beschrieben, müsste es möglich sein, die Börse Hongkong vom jeweiligen Broker einpflegen zu lassen. Anschließend lässt man die Aktien in das „neue“ Lagerland – in diesem Fall „Börse Hongkong“ - transferieren. Dort sollten die Aktien später einmal problemlos abstoßbar sein. Sobald ich die diesbezüglichen Antworten vorliegen habe, werde ich umgehend einen Artikel-Update veröffentlichen.

UPDATE am Mittwoch, 16. März:

Gute Nachrichten! Anleger können das drohende Damoklesschwert eines Börsen-Delistings von ADRs an europäischen Börsen abwehren. Wie man es anstellt, weiterhin Anteile an chinesischen Konzernen zu halten, jedoch nicht in Form von ADR-Aktien, sei im Folgenden exemplarisch an Baozun sowie Alibaba dargestellt:

  • Baozun ADR-Anteile (ISIN US06684L1035) verkaufen und unmittelbar danach gleich wieder Baozun-Anteile - aufpassen, jetzt kommt´s - mit der ISIN: KYG0891M1069 über Tradegate oder Frankfurt (Lagerland – Deutschland) erneut kaufen. Sollte es eines fernen Tages aus irgendwelchen Gründen doch nötig sein, kann man diese Papiere immer noch in das Lagerland China (Hongkong) „umziehen“ lassen. Die ISIN: KYG0891M1069 sollte einem in Zukunft einfach mehr Flexibilität und Sicherheit bieten können.
  • Wer Anteile an Alibaba behalten möchte, stößt die ADRs „Alibaba Group Holding LTD ADR“ (ISIN: US01609W1027) ab und kauft erneut in Deutschland oder gleich direkt über Hongkong (Ticker 9988.HK) hinzu. An deutschen Börsen (also Lagerland Deutschland) lautet die dem Hongkonger Papier 9988.HK äquivalente Alibaba-ISIN: KYG017191142

[5] www.scmp.com/business/companies/article/3039859/explainer-what-fungibility-and-whats-big-deal-alibabas-fungible

Hinweis: Weder die Deutschen Wirtschaftsnachrichten noch der Autor dieses Artikels sind in der Anlageberatung tätig. Dieser Beitrag ist ein journalistischer Text und dient ausschließlich Informationszwecken. Der Beitrag stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf einer Aktie, eines Wertpapiers oder einer sonstigen Anlage dar. Jeder Anleger ist an dieser Stelle dazu aufgefordert, sich seine eigenen Gedanken zu machen, bevor er eine Investitionsentscheidung trifft.

Andreas Kubin lebt in Oberösterreich, hat ein MBA mit Schwerpunkt "Finanzen" und verfügt über drei Jahrzehnte Börsen-Erfahrung. 

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