Deutschland

Bundestag beschließt Gesetz für Mindest-Füllung von Gas-Speichern

Lesezeit: 1 min
25.03.2022 15:20
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Sicherung der Gas-Reserven beschlossen. Doch die Eingriffe könnten die Lage sogar verschlimmern, warnen Branchenakteure.
Bundestag beschließt Gesetz für Mindest-Füllung von Gas-Speichern
Kühlanlagen und Gasverdichter des Untergrund-Gasspeichers der VNG AG in Teutschenthal. Gas-Reserven sollen künftig eine Mindestfüllung haben. (Foto: dpa)

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Der Bundestag hat vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs ein Gesetz zur Sicherung der Gas-Reserven beschlossen. Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP billigten mit Unterstützung der Union am Freitag Regelungen für Mindestfüllstände der Speicher zu bestimmten Jahreszeiten. Deutschland will damit vermeiden, dass man wie in diesem Winter gering gefüllte Speicher hat und so eine Gefahr für die Versorgung entsteht.

Vorgeschrieben wird im Gesetz, dass die Speicher Anfang Oktober zu 80 Prozent gefüllt sein müssen. Anfang November müssen es 90 Prozent und im Februar noch mindestens 40 Prozent sein. Verantwortlich für das Füllen soll eine Tochtergesellschaft der Gas-Pipeline-Betreiber, der Trading Hub Europe (THE) sein, die Gasmengen ausschreibt, die Händler beschaffen.

Im Notfall soll der THE aber auch selbst Mengen im Staatsauftrag kaufen und einspeichern können. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn ein Speicher trotz Buchungen der Kapazitäten leer bleibt. Die nicht genutzten Speicher-Möglichkeiten der Händler können dann entzogen werden.

Daran entzündet sich Kritik des Speicherverbands INES. Wenn ein Entzug drohe, würden Speicherkapazitäten womöglich gar nicht erst gebucht. "Das Gasspeichergesetz führt Vorschriften ein, die die Gasspeicherung für Marktakteure unattraktiv werden lässt", sagte INES-Geschäftsführer Sebastian Bleschke. "Mit dem Gasspeichergesetz wird ein bislang dezentral marktwirtschaftlich organisierter Gasspeichermarkt innerhalb weniger Monate in zentral organisierte und politisch gesteuerte Strukturen umgebaut."

Die Speicherbetreiber zweifeln daher am Erfolg des Gesetzes. Auch im Bundestag gab es Unsicherheit, sodass das Gesetz zum April 2023 wieder überprüft werden soll.

Die deutschen Speicher können insgesamt etwa ein Viertel des pro Jahr benötigten Erdgases aufnehmen. Bereits zu Beginn dieses Winters waren sie aber vergleichsweise gering befüllt, was die Bundesregierung besorgte. Als ein Grund auch für die hohen Preise galt, dass Russland kaum zusätzliches Gas über die Lieferverträge hinaus lieferte. Ein Drittel der Speicher gehören dem russischen Konzern Gazprom, die besonders leer waren.


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