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Streik in NRW: Ring frei für die nächste Runde

Die Politik hat in Nordrhein-Westfalen den Weg frei gemacht für direkte Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen neuen Tarifvertrag Entlastung.Allerdings geht der Streik erstmal weiter.
07.07.2022 15:00
Lesezeit: 1 min
Streik in NRW: Ring frei für die nächste Runde
Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von NRW, spricht vor dem Landtag mit demonstrierenden Mitarbeitern der Uni-Kliniken. (Foto: dpa) Foto: Roberto Pfeil

Am vergangenen Freitag wurde die von der Landesregierung vorgeschlagene Änderung des Hochschulgesetzes vom Landtag verabschiedet. Damit ist der Weg frei für direkte Verhandlungen der Tarifpartner für einen neuen Tarifvertrag Entlastung. Allerdings geht der Streik der Fach- und Pflegebeschäftigten erstmal weiter, und damit mittlerweile in die neunte Woche. Der Grund: „Der Druck auf den Arbeitgeber soll weiterhin bestehen bleiben,“ sagt Veronika Bergen, Mitglied des Delegiertenrates der Uni-Kliniken, gegenüber den DWN. Der Dienst in den Krankenhäusern wird indessen über eine Notdienst-Vereinbarung geregelt.

Jetzt können sich die Vertreter der Uni-Kliniken direkt mit den Arbeitnehmer-Vertretern zu Tarifverhandlungen an einen Tisch setzen. Allerdings: „Die Gesetzesänderung greift erst mit Ende dieses Jahres“, so Bergen. Trotzdem: Mit den Verhandlungen könne aber bereits jetzt begonnen werden.

Eigenständige Tarifverhandlungen und Finanzierungszulage

Die Änderung im Hochschulgesetz war notwendig, um den sechs Uni-Kliniken Bonn, Münster, Köln, Düsseldorf, Essen und Aachen den Austritt aus dem Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalens (ADL NRW) zu ermöglichen, damit sie eigenständige Tarifverhandlungen führen können.

Gleichzeitig entschied das Land NRW auch, die in der Vergangenheit ausgeschlossenen Berufsgruppen im neu auszuhandelnden Tarifvertrag Entlastung mit zu berücksichtigen, indem es eine Finanzierungszulage zugesichert hat. Das erlaubt es den Kliniken künftig, auch das Fachpersonal außerhalb der strikten Pflegeberufe zu refinanzieren.

Wie die DWN bereits in der vergangenen Woche berichteten, wurden bisher all jene Kategorien der Fach-Beschäftigten der Uni-Kliniken, die nicht in den von den Krankenkassen refinanzierbaren Bereich fielen, bei den Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt. Das sind untere anderem die Labor-Mitarbeiter, die Radiologie, der Patientenservice, das Catering, die Kinderkrankenpflege sowie die Mitarbeiter in der ambulanten Behandlung der Chemotherapie für Krebspatienten.

Wichtig ist zudem: Die Landesregierung steht auch weiter zum Flächentarifvertrag, das heißt die darin enthaltenden Regelungen, die etwa die Arbeitszeiten, Urlaubszeiten oder die Gehaltsregelungen betreffen, gelten auch weiter für die Beschäftigten an den Universitätskliniken in NRW.

Der Hintergrund des Tarifvertrages Entlastung

Zum Hintergrund: Damit die Universitätskliniken und die Gewerkschaft ver.di Tarifverhandlungen über einen Entlastungsvertrag führen können, ist eine Zustimmung der zuständigen Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) notwendig. Der Arbeitgeberverband des Landes NRW (AdL NRW) hatte daher auf Wunsch der Landesregierung die Tarifgemeinschaft der Länder um Zustimmung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen für einen neuen Entlastungstarifvertrag gebeten. Allerdings hatte die Tarifgemeinschaft der Länder einen solchen Tarifvertrag Entlastung abgelehnt.

Um aber den Verbleib der anderen Landesbeschäftigten im Tarifverbund der Länder zu sichern und gleichzeitig den Uni-Kliniken Verhandlungen zu ermöglichen, wurde jetzt eine Änderung des Hochschulgesetzes in NRW notwendig.

[deutsche-wirtschafts-nachrichten.de]

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