In der finalen Fassung des sogenannten Liikanen Berichts hat die EU offenbar vollständig vor den Banken kapituliert. Wie die FT berichtet, sieht die „Reform“ der Banken keine zwingende Trennung des Investment-Bankings von den normalen Geschäften einer Bank vor.
Die Entscheidung, ob eine Bank riskante Geschäfte auslagern muss, soll künftig den Aufsichtsbehörden obliegen – also in den meisten Fällen der EZB (Aufsicht I). Die neue Aufsicht, die frühestens 2016 tätig werden wird, kann aufgrund von Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht EBA (Aufsicht II) Banken auffordern, riskante Geschäfte in getrennte Einheiten auszulagern.
Doch nach einer solchen Trennung werden die Banken weiter auf Grundlage der Spareinlagen der Kunden für Wetten an Versicherungen, Unternehmen und Pensionsfonds verkaufen dürfen. Damit stehen die Guthaben der Kunden weiter als Wett-Einsätze für hoch riskante Derivate zur Verfügung.
Die Derivate und die sie vertreibenden Schattenbanken waren erst kürzlich von der Bundesbank als äußerst riskant und viel zu wenig kontrolliert bezeichnet worden (mehr hier).
Damit ist die große angekündigte Abschaffung des Eigenhandels (hier) bereits wieder kassiert.
Die Regelung dürfte stets im Interesse der Banken ausgelegt werden. Die EBA war bekannt geworden, als sie in einem „Stresstest“ die französisch-belgische Dexia kurz vor dem Zusammenbruch mit der Bestnote bedacht hat.
Die Regelung, die EU-Kommissar Michel Barnier in den kommenden Wochen vorstellen wird, ist genauso kompliziert wie die gesamte Banken-Union (mehr dazu hier).
Das Gesetz über die symbolische „Regulierung“ wird, so die FT, nicht vor Dezember 2015 in Kraft treten. Die französischen und deutschen Sparkassen sowie die Crédit Agricole werden vollständig von der Regel ausgenommen sein (Aufsicht III).
Damit müssen sich Bankkunden und Steuerzahler in Europa für weitere zwei Jahre auf eine hoch riskante Strategie einstellen, die die Banken verfolgen werden.