Deutschland

EU-Berufsausweis gefährdet deutsche Ausbildung

Die EU will einen einheitlichen Berufsausweis. Die berufliche Qualifikation soll dafür in allen Mitgliedsländern verglichen werden. Das wird die Qualität der dualen Ausbildung in Deutschland zerstören.
11.02.2014 00:09
Lesezeit: 1 min

Die Mitgliedsstaaten müssen in den kommenden Monaten ihre jeweiligen Berufsqualifikationen überprüfen und in weiterer Folge vereinheitlichen. Die EU-Kommission will durch die gleichen Bedingungen am europäischen Arbeitsmarkt offiziell Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Werden die Vorgaben der EU nicht erfüllt, droht den Mitgliedsländern ein Verfahren vorm Europäischen Gerichtshof.

Die Bundesregierung sagt indes, dass sie sich gegen die Pläne, die den deutschen Meisterbrief in der Handwerksbranche aufweichen könnten, wehren will. Man werde darauf hinwirken, dass dieser durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes nicht beeinträchtigt werde, heißt es in dem vorliegenden Entwurf des neuen Jahreswirtschaftsberichts.

Die EU plant ein allgemeines System zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen und eine automatische Anerkennung von Berufserfahrung:

„Anbetracht des Ziels, den Binnenmarkt zu stärken und die Freizügigkeit von Berufstätigen zu fördern und gleichzeitig eine effizientere und transparentere Anerkennung der Berufsqualifikationen  zu gewährleisten, würde ein Europäischer Berufsausweis einen Mehrwert darstellen. Dieser Ausweis wäre insbesondere zur Erleichterung der vorübergehenden Mobilität und der Anerkennung im Rahmen der Regelung der automatischen Anerkennung von Nutzen, dient aber auch der Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens nach der allgemeinen Regelung.

Zweck des Europäischen Berufsausweises ist es, das Anerkennungsverfahren zu vereinfachen und die finanzielle und operative Effizienz zu steigern, wovon Berufsangehörige und zuständige Behörden profitieren werden. Die Einführung des Europäischen Berufsausweises sollte den Auffassungen der Angehörigen des betreffenden Berufs Rechnung tragen, und ihr sollte eine Beurteilung seiner Eignung für den betreffenden Beruf und seiner Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten vorausgehen.

Diese Beurteilung sollte erforderlichenfalls gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Der Europäische Berufsausweis sollte auf Antrag des Berufsangehörigen und nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen sowie Abschluss der entsprechenden Überprüfungsverfahren durch die zuständigen Behörden ausgestellt werden,“ so der Standpunkt des EU-Parlaments zur Richtlinie aus dem Jahr 2005, die im vergangenen Monat in Kraft trat.

Die Pläne aus Brüssel greifen dabei massiv in die deutsche duale Ausbildung ein:

„Die duale Ausbildung in Deutschland ist in Gefahr durch neue Pläne aus Brüssel. Die Europäische Kommission arbeitet intensiv daran, bewährte und notwendige Qualifikationsanforderungen abzuschaffen und droht so, gewachsene Ausbildungs- und Qualitätsstandards zu zerstören – gerade im Bau- und im verarbeitenden Gewerbe“, sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) der Welt.

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