Politik

Schweiz: Heizsündern drohen Geldbußen und Gefängnis

Im Falle einer möglichen Gasknappheit, plant die Schweiz eiskalt durchzugreifen. Heizsündern drohen Geldbußen und Gefängnis. Italien folgt dem Beispiel. Größter Profiteur könnte letztlich Russland sein.
13.09.2022 15:38
Aktualisiert: 13.09.2022 15:38
Lesezeit: 3 min
Schweiz: Heizsündern drohen Geldbußen und Gefängnis
Für Heizsünder könnte es in der Schweiz bald teuer werden. (Foto: dpa) Foto: Jens Büttner

Sollte es im Winter zu wenig Gasvorräte geben, will die Schweizer Politik hart durchgreifen, wie die Schweizer Tageszeitung Blick schreibt. In Gebäuden mit Gasversorgung dürften die Innenräume dann höchstens auf 19 Grad aufgewärmt werden. Warmwasser dürfte nur noch auf 60 Grad sprudeln und Heizstrahler und Warmluftzelte wären komplett untersagt. Auch Saunas und Schwimmbecken würden dann kalt bleiben.

Bei Verstößen drohen Geld- und Freiheitsstrafen

Doch damit nicht genug. Wer gegen die Regeln verstößt, dem droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Bei einem absichtlichen Vergehen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, oder eine Geldstrafe möglich. Selbst bei fahrlässigen Verstößen gegen die Anordnung könnte eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen folgen.

Festgehalten werden die Maßnahmen im Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung, auf welches sich das Wirtschaftsdepartement in Bern (WBF) laut Blick in einem amtlichen Dokument beruft. Über die Verstöße zu urteilen ist am Ende die Angelegenheit des jeweiligen Kantons, erklärt WBF-Sprecher Markus Spörndli gegenüber Blick: „Verstöße gegen das Landesversorgungsgesetz sind stets Vergehen oder punktuell sogar Verbrechen und sind von Amtes wegen durch die Kantone zu verfolgen.“

Aufgabengebiet der Kantone

Da es sich um ein Aufgabengebiet der Kantone handelt, kommen in diesem Fall keine Ordnungsbußen sondern Geldstrafen zum Einsatz. Wie hoch die Summe jeweils ist, kommt auf das Vergehen an, wie Spörndli schildert: „Der Tagessatz bei Geldstrafen liegt in der Regel bei mindestens 30 Franken und maximal 3000 Franken. Die Anzahl Tagessätze orientiert sich nach dem Verschulden und die Höhe des Tagessatzes wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterschaft bestimmt.“

Die Strafe dürfte also bei Menschen, die unabsichtlich die Heizung falsch einstellen, niedriger sein als bei Privatpersonen, die ihr Schwimmbecken auf 25 Grad heizen. Richtig unangenehm dürfte es auch für Unternehmen werden. Wenn ein Unternehmen sein Gaskontingent absichtlich überzieht, dann kommt die Kontingentierungsverordnung zum Einsatz. Sie ist Teil der Strafbestimmungen.

Denunziantentum nicht ausgeschlossen

Eine Jagd auf Energiesünder soll es jedoch nicht geben, wie SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin auf der Medienkonferenz des Bundesrats laut Blick klargestellt hat: „Wir sind kein Polizeistaat. Die Polizei geht nicht bei jedem vorbei – es kann aber punktuelle Kontrollen geben. Es gibt auch in anderen Bereichen Vorgaben, die nicht ständig kontrolliert werden.“ Spörndli betont das Ziel der Verordnungsentwürfe sei, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an Gesetze hält.

Ausgeschlossen werden Kontrollen aber weder von Parmelin noch von Spörndli. Möglich wäre sowas beispielsweise, wenn man von Mitmenschen oder Nachbarn verpfiffen wird. Wem dann per Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass regelmäßig von 19 auf 20 Grad geheizt wurde, dem drohen Strafen. Durch Erfahrungen aus der Corona-Pandemie ist so ein Denunziantentum nicht auszuschließen. Der oberste Polizeidirektor Fredy Fässler sagt, dass dies Konsequenzen für die Heizsünder hätte: „Wenn eine entsprechende Anzeige eingeht, dann muss die Polizei handeln.“

Die Polizei appelliert jedoch an die Politik mit Vernunft zu handeln. Es habe kein Sinn Maßnahmen durchsetzen zu wollen, die nicht umsetzbar seien, sagte Fässler laut Blick. Er betont gegenüber Blick, dass es noch viel Gesprächsbedarf gibt: „Es gibt noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssen. So muss genau abgegrenzt werden, welche Behörde oder Institution für welche Kontrollen zuständig ist. Eine Energiepolizei, die von Tür zu Tür schreitet, will ich nicht. Wir wollen die Verordnung mit Augenmaß umsetzen.“

Da laut Blick wegen der aktuellen Strafbestimmungen Staatsanwaltschaften, oder auch Gerichte eingeschaltet werden müssten, bleibt offen, ob man wie in der Corona-Pandemie nicht doch auch mit Ordnungsbußen anstatt Geldstrafen vorgeht. Die Kantone haben bis zum 22. September Zeit über diese und andere Fragen zu diskutieren und Bedenken und Vorschläge zu äußern.

Schweiz keine Ausnahme

Die Schweiz ist mit solch drastischen Ankündigungen keine Ausnahme. In Italien soll man laut der serbischen Webseite srbin.Info nur noch bis 19 Grad heizen dürfen. Weiterhin soll eine Stunde weniger pro Tag geheizt werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, für den könnte es laut srbin.info sehr teuer werden. Ein noch aktuelles Gesetz von 2001 hält fest, dass Personen und Unternehmen, die die Heizregeln ignorieren zwischen 516 und 2582 Euro Strafe zahlen müssen. Schlimmer könnte es aber kommen, wenn die italienische Regierung auf ein EU-Gesetz zu energieeffizienten Gebäuden zurückgreift. Dann könnte für Heizsünder eine Summe von bis zu 3000 Euro warten.

Putin als möglicher Profiteur

Der größte Profiteur bei den in der Schweiz und Italien geplanten Maßnahmen, wäre am Ende Wladimir Putin, wie die Schweizer Weltwoche vermutet. Die Nachricht vom Plan der Schweizer Politik ist laut der Weltwoche im Ausland angekommen und reicht bis in die USA und nach Russland. Anstatt die wirkliche Problematik zu bekämpfen, würde man Symptombekämpfung betreiben und Wladimir Putin in die Karten spielen.

Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Situation in der Schweiz und Italien entwickelt und wie die Bürger in den beiden Ländern auf die Maßnahmen reagieren. Sollte das Vorhaben der Schweizer Politik und der italienischen Politik funktionieren, dann könnte auch in Deutschland eine Debatte über vergleichbare Regelungen starten.

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