Wenn die Bauarbeiten für einen Bauabschnitt fertig sind oder ein Neubau zur Schlüsselübergabe
bereitsteht, kommt es zur Bauabnahme. Mit der Unterschrift bestätigt der Bauherr, dass keine ihm
bekannten Mängel oder Schäden vorliegen. Davor gilt es die Arbeiten der Bauunternehmen
sorgfältig zu überprüfen und alles in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
Im Normalfall ist es üblich, dass die Baufirma ihrem Kunden den Zeitpunkt der Bauabnahme mitteilt.
Dann hat man als Bauherr 14 Tage Zeit zu reagieren und einen Termin für die Abnahme zu
vereinbaren. Laut BGB § 640 ist der Bauherr als Besteller verpflichtet, „das vertragsmäßig
hergestellte Werk abzunehmen“.
Um dabei auf der sicheren Seite zu sein lohnt es sich in den meisten Fällen, einen unabhängigen
Bausachverständigen zu engagieren und die Bauabnahme gemeinsam durchzuführen. Schließlich
kann dem Laien schnell der ein oder andere Mangel entgehen oder es ist unklar, was überhaupt als
Mangel gilt. Auch frühzeitige Kontrollen, die bereits während der Bauphase erfolgen sind oft
empfehlenswert und können selber oder durch einen unabhängigen Gutachter getätigt werden.
Darauf sollte geachtet werden
Bei der Bauabnahme ist ein entsprechendes Protokoll unerlässlich. In einer gemeinsamen Begehung
auf der ehemaligen Baustelle werden alle Leistungen überprüft, die im Bauvertrag mit der Firma
vereinbart wurden. Treten beanstandete Mängel und Schäden auf, werden diese im
Abnahmeprotokoll festgehalten, bestenfalls fotografiert und im Anschluss von allen Beteiligten
unterschrieben. Dann wird ein neuer Abnahmetermin festgelegt. Eine sorgfältige Prüfung der
erbrachten Handwerkerleistungen sollte übrigens immer vor der eigentlichen Bauabnahme erfolgen,
damit am besagten Termin auch nichts übersehen wird.
Wird ein Mangel festgestellt ist der Vertragspartner verpflichtet, diesen kostenlos zu beseitigen
beziehungsweise nachzubessern. Dazu sollte dem Bauunternehmen eine angemessene Frist gesetzt
werden. Bei gravierenden Mängeln ist sogar eine Verweigerung der Abnahme möglich. Dies sollte
jedoch nur mit der Hilfe eines Sachverständigen geklärt und nicht alleine entschieden werden. Fallen
dem Bauherrn erst nach der Bauabnahme gravierende Mängel auf, ist es in vielen Fällen nicht mehr
so einfach, seine Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall ist der Rat eines Anwalts für Baurecht
dringend erforderlich.
Das Wichtigste im Überblick
Vor der Bauabnahme sollten alle im Bauvertrag vereinbarten Leistungen mit den Baufirmen
gründlich überprüft werden
- Idealerweise ist sowohl bei der Prüfung als auch bei der Bauabnahme ein Bausachverständiger mit
- dabei
- Es sollte eine Mängelliste geführt werden, in der neue, bekannte und noch nicht behobene Mängel
- und Schäden aufgelistet sind
- Für die Beseitigung von Mängeln ist der Baufirma eine angemessene Frist zu setzen
- Die Bauabnahme kann bei gravierenden Mängeln verweigert werden
- Zum Abschluss muss das Abnahmeprotokoll von allen Beteiligten unterschrieben und bei weiteren
- Mängeln ein neuer Abnahmetermin festgelegt werden
- Bei Mängeln, die erst nach der endgültigen Abnahme auffallen, sollte sich an einen Anwalt für
- Baurecht gewendet werden