Immobilien

Nicht zu unterschätzen: die Bauabnahme

Bei einer Bauabnahme gibt es häufig mehr zu berücksichtigen, als die meisten vermuten würden.
Autor
30.09.2022 08:31
Aktualisiert: 30.09.2022 08:31
Lesezeit: 2 min
Nicht zu unterschätzen: die Bauabnahme
Die Bauabnahme als großer Schritt sollte gut dokumentiert sein. (Foto: Pixabay)

Wenn die Bauarbeiten für einen Bauabschnitt fertig sind oder ein Neubau zur Schlüsselübergabe

bereitsteht, kommt es zur Bauabnahme. Mit der Unterschrift bestätigt der Bauherr, dass keine ihm

bekannten Mängel oder Schäden vorliegen. Davor gilt es die Arbeiten der Bauunternehmen

sorgfältig zu überprüfen und alles in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.

Im Normalfall ist es üblich, dass die Baufirma ihrem Kunden den Zeitpunkt der Bauabnahme mitteilt.

Dann hat man als Bauherr 14 Tage Zeit zu reagieren und einen Termin für die Abnahme zu

vereinbaren. Laut BGB § 640 ist der Bauherr als Besteller verpflichtet, „das vertragsmäßig

hergestellte Werk abzunehmen“.

Um dabei auf der sicheren Seite zu sein lohnt es sich in den meisten Fällen, einen unabhängigen

Bausachverständigen zu engagieren und die Bauabnahme gemeinsam durchzuführen. Schließlich

kann dem Laien schnell der ein oder andere Mangel entgehen oder es ist unklar, was überhaupt als

Mangel gilt. Auch frühzeitige Kontrollen, die bereits während der Bauphase erfolgen sind oft

empfehlenswert und können selber oder durch einen unabhängigen Gutachter getätigt werden.

Darauf sollte geachtet werden

Bei der Bauabnahme ist ein entsprechendes Protokoll unerlässlich. In einer gemeinsamen Begehung

auf der ehemaligen Baustelle werden alle Leistungen überprüft, die im Bauvertrag mit der Firma

vereinbart wurden. Treten beanstandete Mängel und Schäden auf, werden diese im

Abnahmeprotokoll festgehalten, bestenfalls fotografiert und im Anschluss von allen Beteiligten

unterschrieben. Dann wird ein neuer Abnahmetermin festgelegt. Eine sorgfältige Prüfung der

erbrachten Handwerkerleistungen sollte übrigens immer vor der eigentlichen Bauabnahme erfolgen,

damit am besagten Termin auch nichts übersehen wird.

Wird ein Mangel festgestellt ist der Vertragspartner verpflichtet, diesen kostenlos zu beseitigen

beziehungsweise nachzubessern. Dazu sollte dem Bauunternehmen eine angemessene Frist gesetzt

werden. Bei gravierenden Mängeln ist sogar eine Verweigerung der Abnahme möglich. Dies sollte

jedoch nur mit der Hilfe eines Sachverständigen geklärt und nicht alleine entschieden werden. Fallen

dem Bauherrn erst nach der Bauabnahme gravierende Mängel auf, ist es in vielen Fällen nicht mehr

so einfach, seine Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall ist der Rat eines Anwalts für Baurecht

dringend erforderlich.

Das Wichtigste im Überblick

Vor der Bauabnahme sollten alle im Bauvertrag vereinbarten Leistungen mit den Baufirmen

gründlich überprüft werden

  • Idealerweise ist sowohl bei der Prüfung als auch bei der Bauabnahme ein Bausachverständiger mit
  • dabei
  • Es sollte eine Mängelliste geführt werden, in der neue, bekannte und noch nicht behobene Mängel
  • und Schäden aufgelistet sind
  • Für die Beseitigung von Mängeln ist der Baufirma eine angemessene Frist zu setzen
  • Die Bauabnahme kann bei gravierenden Mängeln verweigert werden
  • Zum Abschluss muss das Abnahmeprotokoll von allen Beteiligten unterschrieben und bei weiteren
  • Mängeln ein neuer Abnahmetermin festgelegt werden
  • Bei Mängeln, die erst nach der endgültigen Abnahme auffallen, sollte sich an einen Anwalt für
  • Baurecht gewendet werden

Nico Bülles

***

Nico Bülles arbeitet als Freischaffender in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ist für Verlage und Agenturen sowie für bildungspolitische und soziale Organisationen tätig.

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mobiles Geld: Afrika revolutioniert die Finanzwelt – und überholt den Westen
26.04.2025

Während Europa und die USA noch über die Zukunft digitaler Bezahlsysteme diskutieren, hat Afrika längst Fakten geschaffen. Der Kontinent...

DWN
Panorama
Panorama Können Tierversuche durch neue Technologien ersetzt werden?
26.04.2025

Mehr als eine Million Mäuse, Fische, Kaninchen oder auch Affen werden jedes Jahr in Versuchen eingesetzt. Ob es um Medikamente gegen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Datenstrategie 2025: Warum KI-Erfolg in Unternehmen ein neues Mindset braucht
26.04.2025

Viele KMU lassen bei Daten und KI ihr Innovationspotenzial ungenutzt. Wiebke Reuter, Fachanwältin für Informations- und Technologierecht...

DWN
Politik
Politik Heizungsgesetz soll weg – doch hohe Öl und Gaspreise werden die Bürger belasten
26.04.2025

Die frisch geformte Koalition unter der Führung von Friedrich Merz plant, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Doch auch ein Anstieg der Öl-...

DWN
Politik
Politik Trumps Handelskrieg zwingt EU und China zu einer Annäherung – doch der Preis ist hoch
26.04.2025

Der eskalierende Handelskonflikt zwischen den USA und China zwingt die EU zu einem Strategiewechsel. Doch der geopolitische Preis ist hoch...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB in der Zwickmühle: Zinssenkung befeuert Immobilienmarkt – Gefahr einer neuen Kreditblase?
26.04.2025

Der Druck auf die Europäische Zentralbank wächst, während die Zinsen sinken und der EURIBOR neue Tiefstände markiert. Was bedeutet das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Funkmast auf Futterwiese: Das verdienen Landwirte mit Mobilfunkmasten
26.04.2025

Wer als Landwirt ungenutzte Flächen oder Scheunendächer für Mobilfunkanbieter öffnet, kann mit Funkmasten stabile Zusatzeinnahmen...

DWN
Panorama
Panorama Generation Z lehnt Führungspositionen ab – Unternehmen müssen umdenken
25.04.2025

Die Generation Z zeigt sich zunehmend unbeeindruckt von traditionellen Karrierewegen und Führungspositionen im mittleren Management. Eine...