Unternehmen

Energiehilfen: Ernährungsindustrie kämpft mit hohen Barrieren

Trotz Strom- und Gaspreisbremse tappt die Ernährungsindustrie bezüglich der Planungssicherheit im Dunkeln. Die Höhe der Entlastungen ist für viele unklar. Zusätzlich wird die Industrie vom Handel mit Forderungen unter Druck gesetzt.
01.02.2023 09:00
Lesezeit: 3 min
Energiehilfen: Ernährungsindustrie kämpft mit hohen Barrieren
Obst und Gemüse liegt vor der Eröffnung der Grünen Woche in Holzsteigen. (Foto: dpa) Foto: Fabian Sommer

Mit Milliarden-Unterstützungen will die deutsche Bundesregierung der Masse der deutschen Industrie durch die Krise helfen und ihre Wettbewerbsfähigkeit garantieren. Nun ist offenbar vier Wochen nach Beginn der Preisbremsen für Strom und Gas, bei vielen Konsumgüterherstellern unklar, wie hoch die Entlastung am Ende tatsächlich aussieht. Auslöser sind die extremen bürokratischen Auflagen, an die die Zuschüsse gebunden sind.

Aufwendiges Prozedere bei Beantragung der Hilfen

Zur gleichen Zeit setzt der Handel mit seinem Aufruf nach Preissenkungen die Industrie unter Druck. Bei dieser Problematik treffen sich gleich zwei Schwerpunkte: Die Preisdeckel für die Energie und die zurückgehenden Tagespreise an der Börse. Ein Vertriebsmanager aus der Markenartikelindustrie macht es gegenüber der Lebensmittelzeitung deutlich: „Unser Job ist es nicht, möglichst günstig Gas einzukaufen, sondern die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Um die Produktion sicherzustellen, haben die Hersteller längerfristig laufende Verträge mit den Energielieferanten abgeschlossen und profitieren nun nicht unmittelbar von den seit dem Höhepunkt im August 2022 tendenziell rückläufigen Gaspreisen.“

Die Berechnungen für die Unternehmen scheinen sowieso sehr komplex zu sein. Branchenverbände monieren, dass das Prozedere, um die Hilfen in Anspruch zu nehmen, zu bürokratisch und aufwendig ist. Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung deutsche Ernährungsindustrie (BVE) verdeutlicht die Schwierigkeit: „Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh besteht ein erheblicher administrativer Aufwand und häufig das Erfordernis, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen.“

Analyse über kompletten Unternehmensverbund nötig

Nach Informationen von Brancheninsidern, befinden sich die internen Kontrollen bei den Herstellern in einer regen Dynamik. Die Unternehmen sind gezwungen die krisenbedingten Aufschläge für Energie im kompletten Unternehmensverbund auszumachen und zudem eine Analyse zu treffen, inwiefern sie wegen der Höhe des Gewinnrückgangs ein Recht auf Unterstützung besitzen. Dabei sind alle sonstigen Fördermittel anzurechnen, die der Staat wegen der extremen Erhöhung der Energiekosten bereitgestellt hat. Dazu kommen Richtlinien, beispielsweise zur Zahlung von Dividenden und Boni oder die Verpflichtung, ab einem gewissen Entlastungsbetrag Arbeitsplätze zu erhalten.

Energierechtsexpertin Yvonne Hanke von der Anwaltskanzlei Ritter Gent Collegen zufolge gilt: „Je komplexer die Unternehmensstruktur, desto höher sind die Anforderungen.“ Bei den Nachfragen an die Unternehmen verdeutlicht sich kein aufschlussreiches Bild. Nahrungsmittelkonzern Nestlé erklärt, dass man sich im Prozess der Prüfung des Gesetzes befinde. Die Oetker-Gruppe gibt ebenfalls keine klaren Angaben, da man diese noch nicht vollständig bewertet habe.

Eine Henkel-Sprecherin sagt, die Strom- und Gaspreisbremsen würden in der aktuellen Form wenig Entlastung für das Unternehmen bedeuten: „Bei internationalen Konzernen wie Henkel wird der größte Teil der Wertschöpfung außerhalb Deutschlands erbracht. Deshalb sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen für uns überschaubar.“ Gummibärchenhersteller Haribo erklärt, dass die Preisbremsen eine finanzielle Entlastung darstellen würden. Der Prozess, um von den Preisbremsen zu profitieren, sei jedoch aufwendig und fehlerbehaftet.

Gastronomieunternehmen sind besonders betroffen

Die Gaspreisbremse soll der Gesetzesvorgabe zufolge bis Dezember 2023 dauern und ist per Dekret verlängerbar bis April 2024. Firmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) jährlich bekommen einen Garantiepreis von 7 Ct/kWh für 70 Prozent ihrer ehemaligen Verbrauchsmenge. Im Fall Strom ist die Summe für Betriebe mit mehr als 30.000 kWh im Jahr gedeckelt auf 13 Ct/kWg – gleichfalls für 70 Prozent der vergangenen Menge. Bemessungsgrundlage für Strom und Gas ist der Verbrauch im Jahr 2021.

Genau dieser Punkt hat offensichtlich insbesondere auf die Ernährungsindustrie negative Auswirkungen, wie Hanke darlegt: „Für Unternehmen, die stark im Gastronomiegeschäft tätig sind, ist das Jahr 2021 besonders schlecht gelaufen.“ Entsprechend wenig Entlastung brächten den Gastrounternehmen nun die Preisbremsen.

Richtlinien zur Prognose des Ertrages eine große Hürde

Holger Eichele Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, erklärt, dass Firmen mit längerfristigen Gas- und Stromverträgen von der Problematik nicht so betroffen seien. Sie könnten durch Festpreisregelungen gut wirtschaften. Schwierigkeiten haben ihm zufolge Unternehmen, die ihren Bedarf an Spotmärkte gesichert hätten oder bei deren Verträgen im Herbst 2022 eine Verlängerung vor der Tür stand. Sie hätten die extremen Kostensteigerungen stark getroffen.

Experten zufolge sehen sich diese Unternehmen einem extremen Zeitdruck ausgesetzt, um den Melde- und Antragsfristen nachzukommen. Unternehmen, die einen Zuschuss von mehr als 150.000 Euro im Monat bekommen wollen, sollten bis zum 31. März 2023 den jeweiligen Energielieferanten kontaktieren.

Eine große Hürde sind dabei die Richtlinien zur Prognose des Ertrages, wie Sabine Eichner vom Deutschen Tiefkühlinstitut verdeutlicht: „ Da die Firmen den Gewinn für 2023 schätzen müssen, besteht das Risiko von Rückzahlungen. In der Praxis bedeutet es, dass Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden müssen. Die Unternehmen haben also wieder keine Planungs- und Kalkulationssicherheit.“

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