Politik

Bundesregierung will Preiserhöhungen für Strom und Gas verbieten

Preiskontrollen führen in der Regel zu Engpässen. Dennoch will die Bundesregierung Strom- und Gas-Versorgern Preiserhöhungen für 2023 generell verbieten.
03.12.2022 09:23
Aktualisiert: 03.12.2022 09:23
Lesezeit: 2 min

Bei der Gas- und Strompreisbremse soll „überzogenen“ Tariferhöhungen für Kunden ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu sollen Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten werden - es sei denn, der Versorger weist nach, „dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist“, heißt es in Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die in den Bundestag eingebracht wurden. Das Wirtschaftsministerium erläuterte am Samstag, die Missbrauchskontrolle solle Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Nicht jede Erhöhung sei automatisch illegal, sondern Anhebungen, die „missbräuchlich und ungerechtfertigt“ sind.

Die von der Ampel-Koalition geplante Gas- und Strompreisbremse soll stark gestiegene Kosten für Haushalte und Unternehmen abfedern. Eine bestimmte Verbrauchsmenge soll dafür staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aber weiterhin aktuelle, hohe Marktpreise. Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte der Bild-Zeitung: „Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern.“ Die Bremsen sollen ab März 2023 greifen, vorgesehen ist aber eine rückwirkende Entlastung ab Januar.

Gerade bekommen viele Haushalte Schreiben mit Tariferhöhungen für 2023. Das habe es schon häufig zum Jahresende gegeben, erläuterte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Grund seien gesetzliche Fristen: Wenn Preisanhebungen zu Anfang Januar kommen sollen, müssten sie vier bis sechs Wochen vorher angekündigt werden. Was die Höhe angehe, könnten tatsächliche Beschaffungskosten weitergegeben werden, nicht aber darüber hinausgehende missbräuchlich Steigerungen.

Es solle also verhindert werden, dass künftige Preiserhöhungen schon allein deshalb erfolgen könnten, „weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt“. Das wäre missbräuchlich, und das gelte es zu vermeiden, sagte der Sprecher. Für Kunden gilt laut Ministerium generell, dass vertraglich eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen sind. Bei Meinungsverschiedenheiten, ob eine Forderung berechtigt ist, könnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher aber an die Verbraucherzentralen wenden oder andere Rechtsberatung suchen.

Das geplante „Missbrauchsverbot“ bei den Preisbremsen zielt auf die Arbeitspreise - also die Cent pro Kilowattstunde, die sich je nach Verbrauch in der Jahresrechnung niederschlagen. „Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so Ihren Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung“, heißt es in einer grundsätzlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur.

Bei möglichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt soll gelten: Nicht das Amt muss beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt - sondern das Unternehmen, dass dies nicht der Fall ist. Das Kartellamt soll Versorger verpflichten können, missbräuchliches Handeln abzustellen oder Geldsanktionen zu zahlen. Wirtschaftliche Vorteile sollen auch abgeschöpft werden können, erläuterte das Ministerium. Die geplanten Missbrauchsregelungen sollen neben ohnehin geltenden Instrumentarien des allgemeinen Kartell- und Wettbewerbsrechts gelten.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Geldanlage: Mit einem Fondsdepot mehr aus dem eigenen Geld machen

Wer vor zehn Jahren 50.000 Euro in den Weltaktienindex investiert hat, kann sich heute über mehr als 250.000 Euro freuen! Mit der...

DWN
Politik
Politik Trumps Wunschinsel Grönland vor Regierungswechsel
12.03.2025

In Grönland möchte kaum jemand, dass die Insel ein US-Territorium wird, auch die allermeisten Politiker nicht. Dafür wird die Wahlsieger...

DWN
Politik
Politik Abschiebungen in der EU: Kommission will Verfahren drastisch beschleunigen
12.03.2025

Die EU will Abschiebungen beschleunigen und setzt auf strengere Regeln für abgelehnte Asylbewerber. Sanktionen sollen Druck erzeugen, neue...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Biontech Rekordumsatz während Corona: Jetzt Rekordverluste und Stellenabbau beim Corona-Impfstoffhersteller
12.03.2025

Einst Milliardengewinne, nun Millionenverlust: Nach Rekordumsätzen mit dem Corona- mRNA-Impfstoff ist Biontech in die Verlustzone...

DWN
Politik
Politik Amerika: Hat Joe Biden jemals wirklich die USA regiert?
11.03.2025

Wurde die US-Regierung per Autopen (Unterschriftenautomat) gesteuert? Ein Bericht enthüllt, dass fast alle Biden-Dokumente maschinell...

DWN
Politik
Politik BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Wahl
11.03.2025

Knapp gescheitert, doch nicht bereit aufzugeben: Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Die Partei zweifelt...

DWN
Politik
Politik Bargeldreform: Verschwinden bald die Ein- und Zwei-Cent-Münzen?
11.03.2025

Kaum jemand zahlt noch mit Ein- und Zwei-Cent-Münzen – stattdessen verstopfen sie Geldbeutel oder verschwinden in Sparschweinen. Die...

DWN
Technologie
Technologie Der Verbrenner-Golf bleibt mindestens bis 2035: Volkswagen Vertriebschef Martin Sander im Interview
11.03.2025

Volkswagen steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits soll die ID-Familie den Markt für Elektroautos erobern, andererseits...

DWN
Politik
Politik Grönland wählt heute Parlament
11.03.2025

Die Menschen auf Grönland wählen ein neues Parlament – doch der Wahlkampf wird von außen beeinflusst. Trump mischt sich ein, die...