Parteien, deren Führung in erster Instanz wegen krimineller Tätigkeit verurteilt worden ist, sollen künftig nicht mehr an Parlamentswahlen in Griechenland teilnehmen können. Ein entsprechendes Gesetz billigte das Parlament am späten Mittwochabend, wie das Parlamentspräsidium in Athen mitteilte. Die Gesetzesänderung hatte die konservative Regierung unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis dem Parlament vorgelegt.
Das Gesetz greift auch, wenn Verurteilte den Vorsitz ihrer Partei unbescholtenen Strohmännern überlassen. Bislang galt der Ausschluss nur für Politiker, die in letzter Instanz wegen krimineller Tätigkeit verurteilt worden waren. Zuständig für den Ausschluss solcher Parteien wird dem neuen Gesetz nach eine Abteilung des höchsten griechischen Gerichtshofes (Areopag) sein.
Anlass für das Gesetz ist ein Versuch ehemaliger Mitglieder der rechtsextremen Partei Goldene Morgenröte, an den anstehenden griechischen Parlamentswahlen mit einer neuen Partei namens «Griechen für das Vaterland» teilzunehmen. Die Wahlen müssen bis spätestens Juli stattfinden.
Ein Gericht in Athen hatte im Jahr 2020 die gesamte Führung der Goldenen Morgenröte sowie zahlreiche ihrer Mitglieder zu mehrjährigen Gefängnisstrafen wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Partei saß zuvor jahrelang im Parlament in Athen. Während der schweren Finanzkrise war sie vorübergehend drittstärkste Kraft. Bei der Wahl 2019 scheiterte sie an der Drei-Prozent-Klausel und ist seitdem nicht mehr im Parlament vertreten. (dpa)