Politik

EU-Kommission muss sich wegen kostenloser Katar-Flüge erklären

Flüge hochrangiger EU-Bürokraten wurden von Katar bezahlt. Die Bürgerbeauftragte fordert Antworten.
06.03.2023 16:00
Aktualisiert: 06.03.2023 16:29
Lesezeit: 2 min
EU-Kommission muss sich wegen kostenloser Katar-Flüge erklären
Katar Airways stellt den Airbus A380 im Jahr 2014 vor. (Foto: dpa) Foto: Daniel Bockwoldt

Wegen vom Golfemirat Katar spendierter Flüge und Hotelübernachtungen ermittelt die europäische Bürgerbeauftragte gegen die EU-Kommission. In einem Brief an Kommissionschefin Ursula von der Leyen vom Montag fordert die Bürgerbeauftragte Emily OʹReilly Informationen darüber, wie die Behörde „mit Anträgen auf Geschäftsreisen ihrer leitenden Mitarbeiter umgeht, die von Dritten bezahlt werden.“ Zugleich fordert OʹReilly die Kommission dazu auf, ihre Regeln zu ändern und von Dritten bezahlte Reisekosten offenzulegen.

Konkret geht es bei der Untersuchung um Reisen des Leiters der Generaldirektion Mobilität und Verkehr - also den höchsten Beamten unter der zuständigen EU-Kommissarin Adina Valean. Er war dem Magazin Politico zufolge seit 2015 mehrmals umsonst in der Business Class mit Qatar Airways geflogen. Vier dieser Flüge wurden demnach von der katarischen Regierung oder Gruppen bezahlt, die der Regierung nahestehen. Einer Sprecherin der EU-Kommission zufolge wurden auch Kosten für Hotelübernachtungen übernommen. Zeitgleich verhandelte die EU-Kommission ein Flugabkommen mit Katar. Dies werfe „die berechtigte Frage nach einer möglichen unzulässigen Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der EU in diesem Bereich auf“, betonte OʹReilly.

Katar steht bereits im Fokus eines Bestechungsskandals rund um das Europaparlament, der im Dezember öffentlich geworden war. Dem Land wird vorgeworfen, Einfluss auf politische Entscheidungen genommen zu haben. Mehrere Europaabgeordnete sitzen unter anderem wegen des Verdachts der Korruption und der Geldwäsche in Untersuchungshaft.

Wie ein Sprecher der EU-Kommission am Montag erklärte, hielt sich der Beamte im vorliegenden Fall an alle geltenden Regeln. Demnach ist er als Leiter der Generaldirektion dafür zuständig, mögliche Interessenkonflikte auch in solchen Fällen zu prüfen, die ihn selbst betreffen. Zugleich kündigte die Behörde an, die bestehenden Regeln verschärfen zu wollen. Reisekosten von Dritten sollten in Zukunft nur noch dann übernommen werden dürfen, wenn es sich um die Vereinten Nationen, die G7 oder G20 handelt.

Die Bürgerbeauftragte brachte in ihrem Schreiben auch ihr Missfallen über eine frühere Erklärung der EU-Kommission zum Ausdruck, wonach es keinen Interessenkonflikt gab, weil der Generaldirektor nicht Teil des Verhandlungsteams war. „Die Öffentlichkeit dürfte diese Unterscheidung nicht treffen“, befand O'Reilly und bat um eine Antwort bis zum 3. Juni.

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