Politik

Grüne warnen vor Einbau neuer Gasheizungen kurz vor Schluss

Laut dem geplanten Heizungsgesetz sollte es noch möglich sein, doch die Grünen haben die Bürger dennoch davor gewarnt, jetzt noch neue Gasheizungen einbauen zu lassen. Denn dies könne sehr hohe Kosten mit sich bringen.
28.06.2023 15:56
Aktualisiert: 28.06.2023 15:56
Lesezeit: 5 min

Nach der Einigung in der Koalition auf noch offene Punkte beim Heizungsgesetz haben die Grünen vor dem Einbau neuer Gasheizungen gewarnt. Fraktionsvize Andreas Audretsch betonte am Mittwoch in der Sendung "Frühstart" von RTL/ntv, der Einbau einer Gasheizung könne zu sehr hohen Kosten führen.

"Wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut, der spielt mit dem Feuer", sagte Audretsch. Im Zweifel könnten hohe Kosten auf diese Haushalte zukommen. Auch die Beimischung von Biomethan sei nicht billig: "Es ist niemandem zu raten, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen." Entweder man warte auf ein Wärmenetz oder man geht direkt in eine erneuerbare Heizung, zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte folgendes vereinbart: Gasheizungen, die zwischen Anfang 2024 und dem Zeitpunkt der Vorlage eines kommunalen Wärmeplans installiert wurden, können weiterbetrieben werden, auch wenn der Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht. Es gelten dann aber Anforderungen: In diesen Heizungen müssen ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase wie Biomethan und Wasserstoff genutzt werden.

Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung erhalten, wie es unter anderem in einem SPD-Papier heißt. In dieser werde er darauf hingewiesen, dass er aufgrund steigender CO2-Preise mit steigenden Betriebskosten rechnen müsse und nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung ausgehen könne.

In einem Grünen-Papier zur Einigung zum Heizungsgesetz heißt es, wer in langlebige Güter wie Heizungen investiere, für den müsse auch gesichert sein, dass ein Betrieb wirtschaftlich und langfristig möglich ist. "Dass das bei Wasserstoff der Fall ist, ist mehr als ungewiss, denn Wasserstoff ist nicht nur heute nur in geringen Mengen verfügbar und sehr teuer, sondern wird das allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach auch in Zukunft sein." Die Rede ist von hohen Anforderungen an den Hochlauf von Wasserstoff im Gebäudebereich.

So soll das Heizungsgesetz nach den jüngsten Änderungen aussehen

Die Ampel-Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich nach wochenlangem Streit auf das künftige Heizungsgesetz geeinigt. Es folgen die bisher bekanntgewordenen Details des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Wegen der hitzigen Debatte zwischen den Ampel-Parteien sind aber weitere Änderungen vor dem für kommende Woche geplanten abschließenden Bundestagsvotum nicht ausgeschlossen.

INKRAFTTRETEN

Das GEG soll ab dem 1. Januar 2024 gelten, zunächst vor allem in Neubaugebieten. Viele Regelungen greifen allerdings erst in den kommenden Jahren.

KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG

Für die Wärmewende in Deutschland wird eine verpflichtende und flächendeckende Wärmeplanung eingeführt. Diese muss in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Gemeinden ab 2028 vorliegen.

WANN MÜSSEN HEIZUNGEN AUSGETAUSCHT WERDEN?

Die Vorgabe eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energie soll beim Heizungsaustausch in Kommunen erst greifen, wenn diese eine verbindliche Wärmeplanung vorgelegt hat - also spätestens 2028. In Neubaugebieten soll das Gesetz aber bereits ab 2024 gelten. Funktionierende Heizungen können aber weiter betrieben und bei Bedarf auch repariert werden.

TECHNOLOGIEOFFENHEIT

Neben Wärmepumpen und dem Anschluss an ein Fernwärmenetz ist auch der Einbau von Pellet- und Holzheizungen nach 2024 sowohl in Bestands- als auch Neubauten erlaubt. Auch Gasheizungen können eingebaut werden, allerdings nur unter bestimmten Konditionen.

WAS IST MIT GAS- UND ÖLHEIZUNGEN?

Der Einbau von Gasheizungen ist auch nach 2024 erlaubt - wenn sie wasserstofftauglich sind und erst nach einer verpflichtenden Beratung. Dabei soll vor allem auf die erwartete Kostensteigerung für Gasheizungen wegen der ab 2028 kommenden Aufschläge im Rahmen des CO2-Zertifikatehandels hingewiesen werden. Falls einem Haushalt künftig kein grüner Wasserstoff für Heizungen zur Verfügung stehen sollte, gelten ab 2029 zeitlich gestaffelte Auflagen: Ab 2029 muss in neu eingebauten Gasheizungen dann 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent Biogas eingesetzt werden. Gasheizungen sollen nach Darstellung der Grünen zudem nicht gefördert werden.

Moderne Ölheizungen, die 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe beimischen können, könnten laut SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch im Bestand weiter gebaut werden - allerdings wohl ohne Fördermöglichkeit. In Neubauten sieht er sie nicht für zulässig.

FÖRDERUNG

Der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung wie eine Wärmepumpe soll mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden. Jede Modernisierung soll mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Für Personen mit zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro soll der Staat weitere 30 Prozent der Investitionskosten übernehmen. Wenn die Heizung bis 2028 ausgetauscht wird, sollen weitere 20 Prozent der Kosten übernommen werden können. Allerdings wird eine Maximalförderung von 70 Prozent festgelegt. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Es wird mit einem Finanzbedarf von unter zehn Milliarden Euro bis 2027 gerechnet.

Aufgegeben haben die Ampel-Fraktionen die Idee, etwa Personen, die älter als 80 Jahre sind, von der Modernisierungsverpflichtung auszuschließen.

WAS KOMMT AUF MIETER ZU?

Die Vermieter können bei einer Förderung bis zu zehn Prozent der nicht übernommenen Kosten auf die Miete umschlagen. Allerdings ist zugleich eine maximale Mieterhöhung von 50 Cent pro Quadratmeter vereinbart worden. Wird der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert, soll die Gesamtkappungsgrenze in den meisten Fällen bei drei Euro liegen. Das soll den Mieterinnen und Mietern Planbarkeit geben. Zusätzlich gibt es eine schützende Sozialklausel, falls die Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ansteigt.

OFFENE FRAGEN

Etliche Fragen sind immer noch offen. Etwa die Frage, wer eigentlich beim gewünschten Einbau einer Gasheizung beraten soll? Welche Umbauten in einem Haus umfasst die Förderung genau? Was genau kostet die Förderung den Staat?

Mieterbund sieht Verbesserungen für Mieter beim Heizungsgesetz

Der Deutsche Mieterbund sieht durch die Einigung der Ampel-Fraktionen beim Heizungsgesetz Verbesserungen beim Mieterschutz. Eigentümerverbände dagegen befürchten, dass Vermieter beim Heizungstausch auf den meisten Kosten sitzen bleiben.

Der Mieterbund hält zwar eine weitere Umlage für überflüssig und «streitanfällig». Die angekündigte Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat für den Heizungsaustausch unter Berücksichtigung der Gesamtkappungsgrenze würde aber bedeuten, dass sich die Situation der Mieter im Vergleich zum Status quo zumindest nicht verschlechtere, so Verbandspräsident Lukas Siebenkotten.

Zudem begrüße der Mieterbund ausdrücklich, dass Härtefalleinwände beim Heizungstausch zukünftig immer möglich sein sollen. Laut SPD-Papier soll für Mieter, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommen ansteigt, nur eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten.

«Das ist ein echter Meilenstein in Sachen Mieterschutz, den wir stets eingefordert haben», so Siebenkotten. «Bislang sind Mieter nämlich machtlos gegenüber Mieterhöhungen, die auf Maßnahmen beruhen, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist.» Außerdem sei positiv, dass Mieterhöhungen wegen Heizungsaustauschs bei Indexmieten immer ausgeschlossen sein sollen. Es müsse nun der Gesetzentwurf abgewartet werden: «Aber wir haben den Eindruck, dass sich die Fraktionen von SPD und Grünen erfreulicherweise in Sachen Mieterschutz in einigen wichtigen Punkten haben durchsetzen können.»

Eigentümerverband übt Kritik am Heizungsgesetz

Dagegen kritisierte der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke: «Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben.» Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Cent könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen. «Das würde den erhöhten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in niedrigeren Heizkosten niederschlagen soll, nicht ansatzweise angemessen widerspiegeln.»

Der Präsident des Spitzenverbands der deutschen Immobilienwirtschaft, ZIA, Andreas Mattner, sagte: «Das Bemühen, untragbare Lasten für Mieterinnen und Mieter zu vermeiden, darf nicht dazu führen, dass Vermieterinnen und Vermieter bei diesem so wichtigen Investment an ihre Grenzen geführt werden.» (dpa-AFX/Reuters/dpa)

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