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Rechnungshof verurteilt Finanzpolitik der Bundesregierung

Lesezeit: 2 min
30.08.2023 09:30  Aktualisiert: 30.08.2023 09:30
In einem Gutachten, das in seiner Sprache an Deutlichkeit nichts zu wünschen übriglässt, geht der Bundesrechnungshof mit der Politik des Bundesfinanzministeriums ins Gericht: Durch immer neue und größere „Sondervermögen“ werde der Haushalt „entkernt“, das parlamentarische Budgetrecht gefährdet.
Rechnungshof verurteilt Finanzpolitik der Bundesregierung
Ermahnung durch den Bundesrechnungshof: Bundesfinanzminister Lindner (Foto: dpa)

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Hintergrund des Berichts des Bundesrechnungshofes ist die nach seiner Ansicht ausufernde Praxis der Einrichtung von „Sondervermögen“. In dem Gutachten weist der Rechnungshof deutlich darauf hin, dass der Begriff „Sondervermögend“ irreführend sei. Vielmehr handele es sich dabei um Sonderschulden.

Gegenwärtig gibt es beim Bund 29 „Sondervermögen“, das älteste stammt aus dem Jahre 1951 und hat den Titel „Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau“. Mit einem „Sondervermögen“ nimmt der Staat in aller Regel Kredite auf, um bestimmte Vorhaben zu finanzieren, die nach seiner Meinung nicht durch den normalen Haushalt abgebildet werden können.

Teure Fonds

Tatsächlich ist gerade in den vergangenen Jahren die Praxis zur Errichtung immer umfangreicherer „Sondervermögen“ erheblich ausgeweitet worden. So hat der Bund allein in den Jahren 2011 (Klima- und Transformationsfonds), 2020 (Corona-Wirtschaftsstabilisierungsfonds) und 2022 (Sondervermögen Bundeswehr) zusätzlich am Regelhaushalt vorbei zusätzliche Schulden in Höhe von 555 Milliarden Euro aufgenommen und diese dann als „Sondervermögen“ deklariert. Damit hat sich also der Umfang der Schulden, die nicht im Regelhaushalt abgebildet werden, auf insgesamt 780 Milliarden Euro erhöht. Damit haben allein diese Schattenhaushalte fast das doppelte Volumen eines gesamten regulären Bundeshaushalts.

In seinem Bericht geht der Bundesrechnungshof damit scharf ins Gericht. Mit dieser Praxis, so der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht, werde das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel unterhöhlt. „Das Parlament (aber auch die Öffentlichkeit) droht den Überblick und damit auch die Kontrolle zu verlieren“, warnt der Rechnungshof.

Schwierige Haushaltslage

Nüchtern stellt der Rechnungshof dabei fest, dass der Haushalt der Bundesrepublik Deutschland „aus den Fugen“ geraten sei. Die Begründungen des Bundesfinanzministeriums, dass nur durch die Errichtung sogenannter „Sondervermögen“ die anstehenden Aufgaben zu bewältigen seien, lässt der Rechnungshof nicht gelten und erklärt: „Zwecke, die zu den Kernaufgaben des Staates gehören, sind aus dem Kernhaushalt zu finanzieren.“ Auch die Begründungen, dass nur auf diesem Wege ressortübergreifende und mehrjährige Vorhaben wie beispielsweise der Klimaschutz haushaltstechnisch abzubilden wären, hält die Behörde für nicht überzeugend. Das geltende Haushaltsrecht böte nach Meinung der Rechnungsprüfer genügend Möglichkeiten, diese auch in den regulären Haushalten darzustellen.

Zwar begrüße der Rechnungshof die Absicht der Bundesregierung und des Bundesfinanzministers, Zahl und Umfang der „Sondervermögen“ zu reduzieren. Jedoch reichten die geplanten Maßnahmen bei weitem nicht aus, um den Bundeshaushalt zum wahren Ausweis der Bundesfinanzen zu machen.

Mit dem Bericht des Bundesrechnungshofes wird deutlich, dass die Finanzlage der Bundesrepublik deutlich angespannter ist, als bisher öffentlich verkündet wurde. Der Bundesrechnungshof empfiehlt in seinem Gutachten vor allem die großen „Sondervermögen“, wie vor allem den Klima- und Transformationsfonds in den Blick zu nehmen und die Eignung und Erforderlichkeit dieser Fonds zu überprüfen.


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