Die neueste Initiative aus dem Hause Habeck sieht vor, die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes an die Erfüllung sogenannter klimapolitischer Sektorleitlinien zu koppeln. Das heißt konkret, dass deutsche Auslandsinvestitionen und Exporte nur noch in vollem Umfang für solche Geschäfte vergeben werden, die den klimapolitischen Vorstellungen der Bundesregierung entsprechen.
Mit den sogenannten Hermesbürgschaften flankiert die Bundesrepublik ihre Exportwirtschaft, indem Geschäfte mit dem Ausland gegen politische und wirtschaftliche Risiken abgesichert werden. Damit können sich Firmen mit bis zu 95 Prozent der Investitionssumme über eine staatliche Bürgschaft absichern. Im vergangenen Jahr hatte der Bund mit Exportkreditgarantien, den sogenannten Hermesdeckungen, Auslandsgeschäfte in Höhe von 14,9 Milliarden Euro abgesichert.
Habecks neuer Plan
Künftig soll es bei der Förderung nach dem Willen Habecks drei Kategorien geben: eine positive grüne, eine neutrale weiße und eine schädliche rote Kategorie. Demnach sollen Exporte, die als klimaförderlich eingestuft werden und damit in die grüne Kategorie fallen, mit bis zu 98 Prozent der Investitionssumme abgesichert werden. Für Investitionen der weißen, also neutralen Kategorie, werde sich künftig nichts ändern. Jedoch sollen alle Geschäfte, die als klimaschädlich eingestuft werden und damit in die rote Kategorie fallen, nicht mehr abgesichert werden.
Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm, ist von dieser Idee wenig angetan und hat in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck appelliert, die Sektorleitlinien nicht vorschnell zu verabschieden, „sondern in wichtigen Punkten nachzubessern“. Russwurm fürchtet, dass die Initiative Habecks der deutschen Exportwirtschaft schade. Sollten die Leitlinien, wie geplant umgesetzt werden, „drohen der exportorientierten deutschen Industrie erhebliche Nachteile“, so Russwurm in seinem Schreiben. Dabei weist der BDI-Präsident darauf hin, dass nach seiner Einschätzung die Hermesbürgschaften im internationalen Wettbewerb eine immer größere Rolle spielten. Dabei müssten sich die deutschen Unternehmen nach den Wünschen ihrer internationalen Kunden richten und könnten es sich kaum leisten, deutsche Standards in die Welt zu exportieren: „Die Anforderungen der Sektorleitlinien müssen erfüllbar und so attraktiv sein, dass ausländische Geschäftspartner deutsche Finanzierungsangebote auch weiterhin in Betracht ziehen.“
Ein fragwürdiges Verfahren
Doch nicht nur das Vorhaben selbst stößt in den Reihen der Wirtschaft auf Unverständnis. Abermals hat es Bundeswirtschaftsminister Habeck mit einem fragwürdigen Verfahren geschafft, die Vertreter der Wirtschaft vor den Kopf zu stoßen. Lange Zeit ließ nämlich das Bundeswirtschaftsministerium die Wirtschaft im Ungewissen, wie die angekündigte Überarbeitung der Förderrichtlinien im Detail aussehen soll, um dann, ziemlich überraschend, ihr am 25. Juli einen Entwurf zur Stellungnahme vorzulegen. Die Frist, die das Bundeswirtschaftsministerium für die Abgabe von Einwänden setzte, war äußerst knapp bemessen. Denn nur bis zum 25. August hatten die Vertreter der Wirtschaft Zeit, den Entwurf aus dem Hause Habeck zu prüfen. Es falle schwer, so ein Wirtschaftsvertreter gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, an Zufall zu glauben: Zum einen setzte Habeck der Wirtschaft eine ungewöhnlich kurze Frist und dann verschickte er den Entwurf auch noch mitten in den Sommerferien als viele Sachverständige im Urlaub waren. Vertreter der Wirtschaft vermuten, dass Habeck dieses Projekt unbedingt durchziehen wolle und er noch so fundierte Bedenken der Wirtschaft nicht hören wolle.
Tatsächlich hat der neue Habeck-Vorstoß nicht nur das Zeug dazu, die Finanzierungsbedingungen der Wirtschaft zu erschweren, sondern auch der Wirtschaft neue bürokratische Lasten aufzubürden. So ist es den Vertretern der Wirtschaft bislang immer noch nicht wirklich klar, wie die Prüfung der Umweltverträglichkeit einzelner Projekte funktionieren soll. Jedoch schwant ihnen, dass auf die Unternehmen neue bürokratische Lasten zukommen werden, so sie eine Exportförderung beantragen. Nach bisherigem Stand soll der Exportbürge Hermes über die Umweltgüte eines Vorhabens befinden. Es sei aber, so fürchten Wirtschaftsvertreter, schon jetzt absehbar, dass es bei den Unternehmen am Ende hängenbleibe, den Nachweis zu führen, ob ihr Projekt umwelttauglich sei und damit in den Genuss der Bürgschaft komme. Und somit sei die Bundesregierung abermals dabei, der Wirtschaft neue bürokratische Lasten aufzulasten, nachdem sie kurz zuvor den Abbau derselben versprochen hatte.