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Online-Reisebüros: EU-Kommission untersagt Booking den Kauf von Flugvermittler

Lesezeit: 3 min
28.09.2023 15:21  Aktualisiert: 28.09.2023 15:21
Fusionskontrolle: Erste Ablehnung einer Übernahme in diesem Jahr. Geballte Marktmacht hätte einen fairen Wettbewerb der Online-Reisebüros im Europäischen Wirtschaftsraum verhindert und möglicherweise die Preise für Verbraucher hochgetrieben. Booking sieht das anders und kündigt Widerspruch an.

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Das Buchungsportal Booking darf den Wettbewerber eTraveli nicht wie geplant übernehmen. Die Übernahme würde die beherrschende Stellung von Booking auf dem Markt der Online-Reisebüros stärken, sagte der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Didier Reynders am Montag in Brüssel. Das könnte möglicherweise zu höheren Preisen für die Hotels sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher führen.

„Booking hat keine ausreichenden Abhilfemaßnahmen angeboten, um diese Bedenken auszuräumen“, hieß es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Reynders sagte, es sei das erste Mal, dass die Kommission in diesem Jahr eine Übernahme verboten habe. In den vergangenen zehn Jahren hat die Kommission im Rahmen der Fusionskontrollvorschriften fast 3500 Zusammenschlüsse genehmigt und, den vorliegenden Fall eingerechnet, nur elf untersagt.

Durch eine Fusion von Booking und eTraveli, wären laut EU-Kommission zwei führende Online-Reisebüros in einem konzentrierten Wirtschaftszweig zusammengeführt worden. Die Booking Holding (Booking) mit Sitz in den USA ist mit Marken wie booking.com, Rentalcars, Priceline und Agoda auf dem Markt der Online-Reisebüros tätig. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betreibt es mit Booking.com das dominierende Hotelportal. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten auch Norwegen, Lichtenstein und Island.

„Das Unternehmen ist in den letzten zehn Jahren stetig gewachsen und hat einen Marktanteil von über 60 Prozent erreicht“, so die Kommission. Booking ist zudem – in erster Linie über seine Preisvergleichsplattform KAYAK – auf dem Markt für Metasuchdienste für Unterkünfte, Mietwagen und Flüge tätig. Das schwedische Unternehmen eTraveli betreibt über seine Marken wie GotoGate und My Trip Websites, über die Flüge gebucht werden können. Es zählt zu den wichtigsten Flugportalen in Europa.

Milliardengeschäft der Online-Reisebüros

Online-Reisebüros führen Angebot und Nachfrage zusammen und erbringen somit wichtige Vermittlungsdienstleistungen. Sie vermitteln u. a. Unterkünfte, Flüge, Mietwagen und Leistungen für den Besuch von Sehenswürdigkeiten. Allein im EWR wickeln Online-Reisebüros Buchungen im Gesamtwert von über 100 Milliarden Euro pro Jahr ab. Die Online-Hotelvermittlung ist mit einem Wert von rund 40 Milliarden Euro pro Jahr das größte und rentabelste Segment dieses Marktes, bilanzierte die Kommission in ihrer Untersuchung, in die auch Rückmeldungen von zahlreichen Interessensvertretern und Konkurrenten einflossen.

Im Mittelpunkt des Geschäftsmodells von Booking stehe zwar die Online-Vermittlung von Hotelzimmern, so die Kommission. Die Flugvermittlung könnte nach Einschätzung der Behörde aber dazu führen, dass durch die höhere Besucherfrequenz auf ihren Webseiten die Marktmacht des Unternehmens auch bei der Hotelvermittlung noch einmal größer wird. „Booking hätte von der Trägheit der Kunden profitieren können“, hieß es. Für Konkurrenzportale wäre es zudem schwieriger geworden, einen Kundenstamm für die Online-Hotelvermittlung aufzubauen. Online-Reisebüros könnte somit der Weg versperrt werden, sich zu vollwertigen Wettbewerbern zu entwickeln.

Lösungsvorschläge von Booking überzeugten nicht

Um das Verbot der 1,6 Milliarden Euro schweren Übernahme abzuwenden hatte Booking Lösungsvorschläge angeboten. Für einen besseren Wettbewerb wollte Booking.com zum Beispiel Kunden nach dem Kauf von Flugtickets in einer Ansicht auch Hotel-Angebote konkurrierender Anbieter zeigen und Interessenten mit einem einfachen Klick auf deren Seiten weiterleiten. Das überzeugte die EU-Kommission allerdings nicht, weil KAYAK, eine Tochtergesellschaft von Booking, Teile der Umsetzung kontrolliert hätte. Darüber hinaus sei die Flug-Checkout-Seite nur ein kleiner Teil der Cross-Selling-Möglichkeiten, die Booking hätte nutzen können. Konkurrierende Hoteldienstleister und Online-Reisebüros wären nicht in E-Mails, Benachrichtigungen oder auf anderen Seiten der Website angezeigt worden.

„Unser Beschluss, den Zusammenschluss zu untersagen, bedeutet, dass die Möglichkeiten europäischer Hotels und Reisender, ihre Dienstleistungen anzubieten bzw. ihre Reisen zu buchen, nicht weiter eingeschränkt werden. Dies bedeutet auch, dass die Anreize für wettbewerbsfähige Preise und Innovationen in diesem wichtigen Teil der Reisebranche erhalten bleiben“, sagte Rynders.

Booking kündigte Widerspruch an. Das Unternehmen sei davon überzeugt, dass die Kommission mit ihrer Einschätzung falsch liege, hieß es in der Stellungnahme - mit Verweis darauf, dass die britischen Behörden der Übernahme zugestimmt haben. Booking argumentiert, dass die Übernahme den Verbrauchern Vorteile bringen würde. Wettbewerbskommissar Reynders betonte, die Entscheidung sei wohlüberlegt. „Wenn wir nicht zuversichtlich sind, treffen wir keine Entscheidung.“ (mit dpa)

 


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