In einem Interview hatte der Bundesvorsitzende der CDU und Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Friedrich Merz, eine Reform der Besteuerung der Unternehmen in Deutschland gefordert. Merz verlangte dabei die Schaffung einer einheitlichen Unternehmenssteuer. Demnach sollten dann alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform – einen einheitlichen Steuersatz zahlen. Dieser sollte, so Merz, bei 25 Prozent liegen, damit die deutschen Unternehmen in dieser Hinsicht international wettbewerbsfähig werden. Merz sagte, dass diese Reform gut vorbereitet sein müsse, so dass Personengesellschaften „ausreichend Zeit für die Umstellung“ hätten.
Die Notwendigkeit für Reformen
Merz gab zu, dass eine solche Reform „mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden“ wäre. Dazu gebe es aber aus seiner Sicht keine Alternative, wolle Deutschland seine mittelständische Struktur wettbewerbsfähig halten. Merz schlägt zudem vor, dass bei den ausgeschütteten Gewinnen die Anteilseigner die Vorbelastung dann auf ihre individuellen Steuern anrechnen lassen können. „Dies wäre ein einfaches und überschaubares Steuersystem“, so Merz.
Nach seinen Berechnungen würde eine Umstellung auf das von ihm vorgeschlagene System zu staatlichen Mindereinnahmen „in einer Größenordnung zwischen 20 und 30 Milliarden Euro“ führen. Doch betont der CDU-Chef, dass Deutschland ohne eine solche Reform „mittelfristig noch viel mehr“ verlieren würde.
Erwartbar war das Echo der politischen Konkurrenz: Die Grünen stellten die „Ernsthaftigkeit und Regierungsfähigkeit“ von Merz in Frage; ein Vertreter der FDP sprach von einem „Wunschzettel“ des CDU-Vorsitzenden, während wiederum andere nicht nur das Fehlen einer Gegenfinanzierung bemängeln, sondern auch weit größere Steuerausfälle als die von Merz prognostizierten 20 bis 30 Milliarden Euro vermuten.
Das Urteil der Wirtschaft
Indes: Das Urteil in der Wissenschaft und in der Wirtschaft fällt weit differenzierter aus. Der Chef des renommierten ifo-Instituts, Clemens Fuest, lobte den Merz-Vorschlag: Dieser habe das Potenzial, Deutschland voranzubringen: „Wir reden von einer wirklich großen Reform.“ Ähnlich sieht das der Deutsche Mittelstandsbund (DMB). Der in Düsseldorf ansässige Verband mit rund 25.000 Mitgliedsfirmen aus dem Mittelstand hält die von Merz angestoßene Reform für „überfällig“. Der Verband weist daraufhin, dass es auf dem Gebiet der Unternehmenssteuern die letzte große Reform vor 15 Jahren gegeben habe und Deutschland bei der Besteuerung seiner Unternehmen international einer der vorderen Plätze einnehme. Mit Nachdruck unterstützt der Verband daher den Ansatz, durch eine Modernisierung der Besteuerung auch Bürokratie abzubauen und damit die Investitionskraft der Unternehmen zu erhöhen, wie der zuständige Referent für Wirtschaft und Politik, Benjamin Schöfer, gegenüber den DWN erklärte.
Entschieden hinter den Vorstoß von Merz stellt sich auch der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW). Ihr Chef-Volkswirt Hans-Jürgen Völz, erklärte gegenüber den DWN, dass der Vorschlag des CDU-Bundesvorsitzenden „angesichts der dramatischen Situation der deutschen Wirtschaft in einer Rezession richtig und angemessen“ sei. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands würde, so Völz, von einer Senkung der Unternehmenssteuer auf ein international attraktives Niveau von einheitlich 25 Prozent für alle Betriebe stark profitieren. Die Frage der Gegenfinanzierung dürfe nicht „als Totschlagsargument für steuerpolitisches Nichtstun herhalten“. Und auch der Dachverband Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg signalisiert Zustimmung. „Deutschland gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Steuerbelastung für Unternehmen. Wir begrüßen jede Überlegung, die den Standort hier wettbewerbsfähiger macht. Das wäre für mehr Wachstum und Beschäftigung positiv“, erklärte ihr Sprecher Carsten Brönstrup gegenüber den DWN. Jedoch müssten noch Detailfragen geklärt werden.
Der internationale Vergleich
Tatsächlich stellt sich bei den steuerpolitischen Überlegungen des CDU-Bundesvorsitzenden die Frage nach der Zukunft der Gewerbesteuer, die ein Teil der kombinierten Körperschaftssteuer ist. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und fließt auch in ihre Töpfe. Es erscheint vor diesem Hintergrund wenig wahrscheinlich, dass die Kommunen, die derzeit schon allein aufgrund der Herausforderungen durch die Migration erheblich belastet sind, auf eine eigene Einnahmequelle verzichten.
Jedoch legt ein Blick auf den internationalen Vergleich die Schlussfolgerung nahe, dass Deutschlands Unternehmen im Steuerwettbewerb benachteiligt sind. Mit einem Satz von annähernd 30 Prozent bei der kombinierten Körperschaftssteuer liegt Deutschland im weltweiten Vergleich im obersten Drittel, fast alle Länder, mit denen deutsche Unternehmen im Wettbewerb stehen, haben deutlich geringere Steuersätze: So haben die USA einen Satz von 25,7 Prozent, Korea von 26,5, Österreich von 24 und Großbritannien von nur 19 Prozent.