Hintergrund dieses Gesetzes ist die mangelnde Attraktivität Deutschlands für Gründer und für KMU hinsichtlich der Kapitalbeschaffung. So stellte der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) in einer jüngsten Stellungnahme fest, dass wegen hoher bürokratischer Aufwände und einem unterentwickelten Kapitalmarkt Deutschland für in- und ausländische Investoren wenig attraktiv sei. So verweist der Verband darauf, dass in Deutschland im Zeitraum von 2016 bis 2020 gerade einmal 42 Unternehmen einen Börsengang realisiert hätten, während es in den USA im gleichen Zeitraum 884 waren.
Zusätzliches Kapital
Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass fortan auch kleinere Unternehmen die Möglichkeit bekommen, durch einen Börsengang zusätzliches Kapital zu gewinnen. So müssen Unternehmen nur noch eine Million Euro mitbringen, um an die Börse zu gehen, bisher waren es 1,25 Millionen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass junge Unternehmensgründer auch dann die Hoheit über wichtige Entscheidungen im Unternehmen behalten können, wenn das Unternehmen an die Börse geht.
Ein weiterer entscheidender Punkt in dem neuen Gesetz ist die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen. Damit verfolgt der Gesetzgeber zwei Ziele gleichzeitig: Zum einen soll die Kapitalbasis eines Unternehmens gestärkt und die Motivation der Mitarbeiter gesteigert werden, da davon ausgegangen werden kann, dass Mitarbeiter sich zusätzlich engagieren, wenn sie auch Miteigentümer des Unternehmens sind. Zum anderen soll mit diesem Schritt der Aktienbesitz in Deutschland gefördert werden, um damit – langfristig – das umlagefinanzierte Rentensystem zur fördern, das aufgrund der der demographischen Entwicklung in eine zunehmende Schieflage geraten ist.
Beteiligung der Mitarbeiter
Ein zentraler Punkt hierfür ist die Anhebung des Steuerfreibetrages für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1440 Euro auf 2000 Euro. Zudem wird eine sogenannte Haltefrist eingeführt. Danach gehören die steuerfreien geldwerten Vorteile nicht zu den Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Gewinns bei Kapitaleinkünften, wenn die Vermögensbeteiligungen innerhalb von drei Jahren veräußert oder unentgeltlich übertragen wurde.
Eine deutliche Verbesserung für Mitarbeiter stellt die in dem Gesetz vorgenommene Reform der Besteuerung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen dar. Demnach entfällt künftig die sogenannte „Dry Income Besteuerung“. Mit dieser Art der Besteuerung wurden Beteiligungen an Unternehmen auch dann besteuert, wenn aus der Unternehmensbeteiligung noch keine Einnahmen geflossen sind. Mit dem neuen Gesetz wird diese Praxis ab dem kommenden Jahr aufgegeben und die Unternehmensbeteiligung erst dann besteuert, wenn reale Einkommen für die am Unternehmen beteiligten Beschäftigten abfließen. Und neben der Förderung von Mitarbeiter-Beteiligungen sollen Arbeitnehmer zudem auch eine bessere staatliche Sparförderung erhalten. Ledige Arbeitnehmer können bis zu einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro eine Spar-Zulage durch ihren Arbeitgeber erhalten, Lebensgemeinschaften bis zu einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro.
Grundsätzlich zufrieden mit der Reform zeigt sich das Deutsche Aktieninstitut (DAI). Der Verband, der die Interessen der am deutschen Kapitalmarkt tätigen Unternehmen und Institutionen vertritt, erklärte, dass das Zukunftsfinanzierungsgesetz „ein erster Schritt in die richtige Richtung“ sei. Es verbessere die Rahmenbedingungen für Börsengänge in Deutschland und setze Anreize, in Aktien zu investieren, sagte die Präsidenten des Verbandes, Christiane Bortenlänger. Lob kommt auch aus der Start-up-Branche, von einer bedeutenden Errungenschaft sprach der Präsident des Deutschen Start-up-Verbandes, Christian Miehle.
Die Reaktion des Mittelstands
Ausdrücklich begrüßt wird die Reform auch vom Deutschen Mittelstandsbund (DMB). Der in Düsseldorf beheimatete Verband, der die Interessen mittelständischer Unternehmer vertritt, sieht in dem ZuFinG „einen wichtigen Schritt“, um Deutschland als Wirtschaftsstandort für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen attraktiver zu gestalten: „Insbesondere die Erhöhung des Freibetrages für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf 2000 Euro und die Streichung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Einschränkung bezüglich der Entgeltumwandlungen ist zu begrüßen. Die Flexibilität kann einen entscheidenden Beitrag zur Mitarbeiterbindung und Motivation leisten“, erklärte der Fachreferent des Verbandes, Benjamin Schöfer, gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten.
Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat hat das Gesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Abzeichnung vorgelegt und wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.