Nach monatelangem Gezerre hat der Bundesrat am Freitag das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Eine klare Mehrheit in der Länderkammer unterstützte das Vorhaben der Ampelkoalition, wobei sich auch von der Union geführte Länder dafür aussprachen. Allerdings dürfte die abgespeckte Version die Wirtschaft hierzulande nur geringfügig ankurbeln.
Neue Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln zeigen, dass bis Ende des Jahrzehnts inflationsbereinigt lediglich sechs Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen ausgelöst werden. „Das Gesetz ist auf jeden Fall ein wichtiges Signal an die Unternehmen, dass es in der Steuerpolitik vorangeht“, sagt Tobias Hentze, Steuerexperte am IW. „Stillstand wäre ein verheerendes Zeichen gewesen, das hätte die Politik keinem erklären können. Einzelne Instrumente des Gesetzes, etwa die besseren Abschreibungsbedingungen, sind ein vielversprechender Ansatz. Aber der große Wurf ist es nicht.“
Klar ist: Der deutschen Wirtschaft geht es derzeit so schlecht wie noch nie. Nach Auffassung von Marc S. Tenbieg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB), muss der deutsche Mittelstand derzeit gar den „größten Charaktertest der Nachkriegsgeschichte bestehen“, schreibt Tenbieg in einem Gastkommentar für die DWN. Angesichts dieser schwierigen Lage ist klar, dass etwas passieren muss, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Doch wie genau das geschehen soll, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Investitionen nur noch bei sechs Milliarden Euro
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, soll das Wachstumschancengesetz gleich eine Vielzahl an Problemen lösen und das Land wieder wettbewerbsfähiger machen, unter anderem durch eine Investitionsprämie und steuerliche Entlastungen. Im Vermittlungsausschuss wurden die geplanten Entlastungen allerdings zusammengestrichen.
Das nun verabschiedete Mini-Paket sieht mit rund 16 Milliarden Euro für den Zeitraum 2024 bis 2028 nur noch weniger als die Hälfte des ursprünglich geplanten Entlastungsvolumens vor. Gänzlich gestrichen hat der Ausschuss etwa die vorgesehene Investitionsprämie. Nach Einschätzung von Tobias Hentze werden die positiven Effekte des abgespeckten Gesetzes deshalb kaum spürbar sein: „Unsere Berechnungen zeigen, dass die Investitionen bis zum Ende des Jahrzehnts real insgesamt um sechs Milliarden Euro höher ausfallen. Das entspricht 1,5 Prozent der Investitionen im Jahr 2023. Der erste Gesetzesvorschlag hätte immerhin zu einem Investitionsplus von elf Milliarden Euro geführt.“
Forderung nach weiteren Reformen
Insgesamt falle das Paket sehr klein aus – und damit auch der Effekt auf die Wirtschaft, so Hentze. „Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf ist das Entlastungsvolumen halbiert worden. Um spürbare Investitionsanreize für die Unternehmen zu setzen, muss die Politik nachlegen.“ Insbesondere für die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität brauche es deutlich mehr Investitionen, erklärt der Ökonom. „Fast 9 von 10 investierten Euro kommen von Unternehmen, nur einer vom Staat. Ohne die Unternehmen kann die Transformation nicht gelingen. Daher ist es unverständlich, dass zum Beispiel die Investitionsprämie für Klimaschutzinvestitionen gestrichen wurde.“
Auch die Entscheidung, sowohl die geplanten Verbesserungen bei der Verlustverrechnung einzuschränken als auch den Zeitraum für die degressive Abschreibung zu verkürzen und die hohen Steuersätze unangetastet zu lassen, stößt bei IW-Ökonom Hentze auf Unverständnis. „In kaum einem anderen Land ist die Belastung durch Unternehmenssteuern so hoch wie in Deutschland“, erklärt er. „Viele Länder haben ihre Steuersätze in den letzten 15 Jahren gesenkt. In Deutschland hingegen führten Anhebungen der Gewerbesteuer durch die Kommunen zu einer steigenden Belastung, worunter die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts nach wie vor leidet.“
„Der Solidaritätszuschlag hat sich überlebt“
Nach Schätzung von Volkswirtschaftlern wie Tobias Hentze vom IW, müsste das finanzielle Entlastungsvolumen des Gesetzes deutlich erhöht werden, um die Wirtschaft nachhaltig zu stärken: „Eine spürbare Steuerentlastung wäre aus meiner Sicht zum Beispiel die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 Prozent. Das hätte ein Entlastungsvolumen von rund 17 Milliarden Euro. Zusammen mit dem Wachstumschancengesetz wären es dann rund 20 Milliarden Euro“, rechnet Hentze vor. „Das wäre ein starkes Signal an die Unternehmen, in Deutschland zu investieren statt abzuwandern.“
IW-Ökonom Hentze ist jedoch zuversichtlich, dass die aus dem Wachstumschancengesetz gestrichenen Instrumente wieder aufgegriffen oder nachgebessert werden. Gleichzeitig sollte sich die Politik an die Steuersätze heranwagen, so seine Forderung. „In dem Zusammenhang ist auch der Solidaritätszuschlag zu nennen, der sich mit Blick auf seine Existenzbegründung überlebt hat und den heute zu mehr als die Hälfte die Unternehmen zahlen.“
Wachstumschancengesetz: Signalwirkung für Unternehmen
Immerhin einen positiven Aspekt habe das Gesetz: „Kleine Schritte in die richtige Richtung zu machen, ist besser, als auf der Stelle zu treten.“ Dass etwas gegen die Wirtschaftsschwäche getan werden muss, ist allen Parteien klar. So beinhaltet der jüngste Zehn-Punkte-Plan der SPD unter anderem die Idee von Superabschreibungen, die FDP hingegen sieht in der Abschaffung des Soli-Zuschlags einen geeigneten Hebel und die Grünen wollen groß angelegte Steueranreize für Investitionen einführen. „Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist es wichtig, dass Regierung und Opposition an einem Strang gezogen und nun zumindest das Wachstumschancengesetz beschlossen haben.“