Mehr als 1,2 Millionen Menschen haben Ende vergangenen Jahres Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Das waren rund zwei Prozent oder 22 000 mehr als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert oder dauerhaft ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Deutlich mehr Ukrainer mit Anspruch auf Grundsicherung
Grund für den deutlichen Anstieg ist nach Angaben des Bundesamts auch im zweiten Jahr nacheinander die zunehmende Zahl von Leistungsberechtigten aus der Ukraine: Ihre Zahl ist von 73 060 im Dezember 2022 auf 86 775 im Dezember 2023 und damit um 18,8 Prozent gestiegen. Im Dezember 2021 waren es noch 20 525 Menschen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die wegen des russischen Angriffskriegs fliehen mussten, erhielten die Leistungen seit Juni 2022, zuvor hätten sie Leistungen für Asylbewerber erhalten.
Knapp 690 000 Menschen erhielten im Dezember vergangenen Jahres Grundsicherung im Alter - das entspricht 56,9 Prozent der rund 1,2 Millionen Empfängerinnen und Empfänger und einem Anstieg von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die übrigen 43,1 Prozent (520 000) erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung - etwa wegen einer Krankheit oder einer Behinderung, wie die Behörde mitteilte. Ihre Zahl sank gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,6 Prozent.
Sozialstaat unter Druck
Die deutschen Staatsfinanzen werden durch diese Entwicklungen noch weiter belastet. Vor kurzem hat die Ampel-Regierung das neue Rentenpaket beschlossen, welches unter anderem durch einen großen Aktienfonds ("Generationenkapital") das Rentenniveau langfristig bei 48 Prozent halten will. Einen Großteil der zusätzlichen Last in der Zukunft werden aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten müssen, da der Rentenversicherungs-Beitrag bis 2045 von aktuell 18,6 Prozent auf 22,3 Prozent ansteigen soll.
Grundsicherung war lange Zeit nur ein Begriff in Bezug auf staatliche Unterstützungen für Rentner, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Im Januar 2023 wurde die Grundsicherung für Erwerbstätige eingeführt - bekannter unter der Bezeichnung "Bürgergeld". Das Bürgergeld ersetzte das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und lockerte die Anspruchskriterien. Im Prinzip hat nun jeder Anspruch auf Bürgergeld - auch Flüchtlinge, sofern eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Es gibt aber Vermögens-Grenzwerte. Wer über ein Vermögen von mehr als 40.000 Euro verfügt, hat keinen Anspruch. Nach einem Jahr Bürgergeld-Bezug sinkt das Schonvermögen auf 15.000 Euro.