Wo es Geschäfte gibt, da gibt es auch Streitigkeiten – sei es durch Missverständnisse, Fehlkommunikation oder divergierende Erwartungen. Oft landen solche Konflikte vor Gericht – doch es gibt Alternativen!
Haben Sie sich bereits mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt, die Ihnen das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) an die Hand gibt? Seit seiner Einführung im April 2016 hilft es, Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmen zu lösen. Dies kann durch Mediation, Schiedsverfahren oder durch eine Ombudsstelle erfolgen. Der Fokus liegt auf einer schnellen, kosteneffizienten und gerechten Lösung, die die Interessen aller Parteien berücksichtigt.
„In einem Schlichtungsverfahren können nicht nur die juristischen Aspekte, sondern auch individuelle Umstände einer Kundenbeziehung berücksichtigt werden“, so das positive Fazit eines Versicherungsunternehmens.
Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren in der unternehmerischen Praxis
Als Unternehmer stoßen Sie vielleicht auf Herausforderungen wie diese: Ein Kunde meldet einen Defekt an einer gelieferten Ware – eine Behauptung, die Sie in Frage stellen. Ihre erste Intuition ist es, auf Ihr Recht zu pochen, aber durch das Schlichtungsverfahren können Sie einen neutralen Mittelweg finden und einen Gerichtsprozess vermeiden.
Sie und der Kunde bringen bei einer unabhängigen Schlichtungsstelle wie der Universalschlichtungsstelle des Bundes ihre Beweise – Kaufbelege, technische Gutachten – ein und der Schlichter schlägt eine Lösung vor. Vielleicht verzichtet der Kunde im besten Fall auf seine Ansprüche; oder Sie bieten eine Reparatur oder einen Umtausch an. Dieser Konsens bewahrt nicht nur Ihre Ressourcen, sondern auch das Vertrauen Ihres Kunden.
Proaktive Lösungsfindung: Wie Schlichtung zu Win-Win-Ergebnissen führt
Bei einer weiteren Auseinandersetzung erwirbt ein Kunde eine Softwarelizenz, bemerkt jedoch anschließend die Inkompatibilität der Software mit seinem bestehenden System. Die Schlichtungsstelle deckt auf, dass die Systemanforderungen im Vorfeld nicht eindeutig kommuniziert wurden. Daraufhin willigt der Softwareanbieter ein, eine angepasste Version zu entwickeln, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen, während der Kunde im Gegenzug auf jegliche Schadensersatzforderungen verzichtet.
Die Beispiele verdeutlichen, dass sich außergerichtliche Konfliktlösungen zur Zufriedenheit beider Parteien erreichen lassen. Besonders die Freiwilligkeit und die Neutralität des Verfahrens legen das Fundament für nachhaltige Ergebnisse. Für Unternehmen bieten sich zudem die Chancen, sich als kundenfreundlich zu präsentieren, das Image zu stärken und sich vorteilhaft von Wettbewerbern abzuheben.
Erfahrungen aus der Praxis einer E-Commerce Plattform bekräftigen den Ansatz: „Die Schlichtung stellt für uns ein weiteres Instrument in unserem Kundenservice dar. Gerade wenn beide Parteien nicht mehr fähig oder willens sind, sich zu einigen, hilft ein neutraler Blick von außen. Nicht zuletzt, um auch die eigene Reputation als ein service-orientiertes Unternehmen zu sichern, sollte jedes Unternehmen an einer Schlichtung teilnehmen (…).“
Die außergerichtliche Schlichtung: Ein strategisches Instrument mit flexiblem Verfahren
Gibt es im Schlichtungsprozess starre Prozeduren? Nein. Das VSBG räumt Schlichtungsstellen die Möglichkeit ein, maßgeschneiderte Prozesse zu entwickeln – angefangen bei Mediationsverfahren bis hin zu durchdachten Schlichtungsempfehlungen. Die spezifischen Verfahrensabläufe bestimmt jede Schlichtungsstelle selbst, in ihrer eigenen Verfahrensordnung.
Das Verfahren ist für Unternehmen nicht nur kostengünstig, sondern auch zeitlich effizient: Normalerweise strebt die Schlichtungsstelle eine Lösung innerhalb von 90 Tagen an, vorausgesetzt, alle benötigten Informationen liegen vor. Verbrauchern entstehen keine Kosten. Die Entscheidung über die Annahme eines Schlichtungsvorschlags liegt bei den Parteien, die zugleich umfassend über die rechtlichen Folgen einer Zustimmung und die Optionen eines möglichen Gerichtsverfahrens aufgeklärt werden.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Unternehmer haben Transparenzpflichten!
Das VSBG verlangt von allen Unternehmen klare Angaben über die Beteiligung an Schlichtungsprozessen. Wie der ehemalige Bundesaußenminister Heiko Maas betont, müssen sie „offenlegen, ob sie sich an außergerichtlicher Streitbeilegung beteiligen“. Was heißt das?
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Transparenz als Aushängeschild: Informieren Sie auf Ihrer Webseite oder in Ihren AGBs klar und deutlich, ob und unter welchen Bedingungen Sie zur Schlichtung bereit sind. Haben Sie schon überprüft, ob Ihre aktuellen Angaben dem entsprechen?
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Klare Kommunikation bei Ablehnung: Es ist Ihr Recht, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Doch Sie müssen Ihren Kunden deutlich mitteilen, wenn Sie diesen Weg nicht beschreiten wollen.
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EU-weite Verbindlichkeit: Operieren Sie online im EU-Raum? Dann verpassen Sie nicht, auf die ODR-Plattform zur Streitbeilegung der Europäischen Kommission zu verweisen. Dieser Link auf Ihrer Webseite ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern kann auch zu einer schnelleren und unkomplizierteren Konfliktlösung beitragen.
Das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz stellt umfassende Informationen zu Verfahren und etablierten Schlichtungsstellen zur Verfügung. In Bereichen ohne spezialisierte Anlaufstellen haben Unternehmen die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen und eigene Schlichtungsstellen zu gründen.