Finanzen

Steuertermine 2024: Kalender für das dritte Quartal als Download verfügbar

Es ist wieder soweit – das dritte Quartal 2024 steht vor der Tür, und mit ihm kommen auch die wichtigen Steuertermine für Unternehmen und Selbständige. Die Planung und rechtzeitige Einhaltung dieser Termine ist entscheidend, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und potenzielle Strafen zu verhindern. Mit unserem Kalender 2024 für die Steuern nie wieder Fristen verpassen!
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02.06.2024 10:05
Aktualisiert: 02.06.2030 10:05
Lesezeit: 4 min
Steuertermine 2024: Kalender für das dritte Quartal als Download verfügbar
Wichtige Steuertermine für Unternehmen und Selbstständige kommen im 3. Quartal 2024. (Foto: dpa) Foto: Panuwat Dangsungnoen

Sie wissen als verantwortungsvoller Unternehmer oder Selbstständiger, wie wichtig es ist, Ihre Ausgaben im Griff zu haben. Verpassen Sie keine Fristen und sparen Geld, indem Sie Ihre Steuern rechtzeitig bezahlen. Nutzen Sie unseren Steuerkalender 2024, um einen klaren Überblick über Ihre Steuertermine zu erhalten und Ihre finanzielle Planung zu optimieren. Der Kalender für das dritte Quartal 2024 ist zum Herunterladen verfügbar.

Der Kalender 2024 zum Ausdrucken ist jetzt für das dritte Quartal erhältlich! Die Links finden Sie unten. In zwei Formaten zum Herunterladen: als Kalender und als Übersicht über alle wichtigen Steuertermine.

Juli 2024

Die folgenden Steuern sind im Juli fällig:

10. Juli 2024 – Lohnsteuer, Umsatzsteuer (Schonfrist: 15. Juli 2024)

August 2024

Vergessen Sie nicht, die Steuern im August zu bezahlen:

12. August 2024 – Lohnsteuer, Umsatzsteuer (Schonfrist: 15. August 2024)

15. August 2024 – Gewerbesteuer, Grundsteuer (Schonfrist: 19. August 2024)

Beachten Sie, dass am 15. August in einigen Regionen, wie dem Saarland und teilweise in Bayern, Mariä Himmelfahrt als gesetzlicher Feiertag gilt. In diesen Regionen verschiebt sich der Ablauf der Schonfrist für Lohnsteuer und Umsatzsteuer auf den 16. August (Freitag). Für Gewerbesteuer, Grundsteuer verschiebt sich der Zahlungsfrist auf den 16. August (Freitag), wobei der Ablauf der Schonfrist weiterhin auf den 19. August (Montag) bleibt.

September 2024

Im September gibt es mehrere Steuertermine zu beachten:

10. September 2024 – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer (Schonfrist: 13. September 2024)

Steuerarten: Übersicht

Lohnsteuer

Sie sollten die Lohnsteuer 2024 jeweils bis zum 10. des Folgemonats nach Fälligkeit bezahlen. Die Häufigkeit, mit der Sie die Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter abführen, hängt von der Höhe der angemeldeten Lohnsteuer Ihres Unternehmens ab. Sie kann monatlich, vierteljährlich oder sogar jährlich erfolgen.

Wenn Sie im Vorjahr weniger als 4.000 Euro Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter abgeführt haben, können Sie diese einmal im Quartal entrichten. Haben Sie im Vorjahr weniger als 1.000 Euro abgeführt, ist sogar eine jährliche Zahlung möglich. Je weniger Lohnsteuer Sie also entrichten müssen, desto größer darf das Zahlungsintervall sein, in dem Sie die Lohnsteuer abführen müssen.

Einkommensteuer

Bezahlen Sie die Einkommensteuer 2024 quartalsweise im Voraus, jeweils bis zum 10. des Monats März, Juni, September und Dezember. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich entweder nach der im Vorjahr gezahlten Einkommensteuer oder nach den erwarteten Einnahmen.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuerzahllast ist bis zum 10. des Folgemonats zu begleichen. Der Gesetzgeber gewährt eine Schonfrist von 3 Tagen für Banküberweisungen.

Gewerbesteuer

Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die gewerblich tätig sind, unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Freiberuflerinnen wie Anwältinnen, Ärzt*innen, Journalist*innen und Künstler*innen sind hingegen von dieser Steuer befreit. Ebenso sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.

Nach Festsetzung der Gewerbesteuer sind in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Diese sind jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird für Grundbesitz erhoben, der Grundstücke sowie Gebäude einschließt, sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch die Eigentümer. Im Falle der Vermietung kann die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer wird für jedes Kalenderjahr festgelegt und muss in vier Raten zu den folgenden Terminen entrichtet werden: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer müssen juristische Personen zahlen, zu denen Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG sowie eingetragene Vereine gehören. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu leisten, und zwar jeweils bis zum 10. des Monats März, Juni, September und Dezember.

Bereit für das nächste Quartal? Laden Sie unseren Steuerkalender 2024 in PDF herunter und bleiben Sie auf Kurs!

Schonfrist: lieber nur als letzter Ausweg

In der Regel, wenn Sie die Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags bezahlt haben, entstehen Säumniszuschläge gem. § 240 der Abgabenordnung. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Verzögerung 1 Prozent und werden auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Das entspricht einem jährlichen Zinssatz von immerhin 12 Prozent.

Allerdings gibt es auch eine Zahlungsschonfrist. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bei einer Verspätung von bis zu 3 Tagen kein Säumniszuschlag erhoben wird.

Beispiel 1:

Sie sollten Ihre Einkommensteuerzahlung bis spätestens Dienstag, den 10. September leisten. Erst am Mittwoch, den 11. September denken Sie daran, die Zahlung zu tätigen. Glücklicherweise überweisen Sie sofort, und der Betrag wird am 11. September auf dem Konto des Finanzamtes verbucht. Technisch gesehen haben Sie die Frist verpasst, da Ihre Zahlung erst am 11. September einging. Dennoch entfällt die Gebühr für verspätete Zahlungen, da die Verzögerung weniger als 3 Tage beträgt. Sie müssen also keine zusätzlichen Gebühren zahlen.

Beispiel 2:

Firma B hat eine ausstehende Einkommensteuerzahlung von 407 Euro. Ursprünglich war die Zahlung für Dienstag, den 10. September fällig. Doch heute ist bereits der 5. Oktober, und die Firma hat es versäumt, die Zahlung zu leisten.

Aufgrund dieser Verzögerung wird dir ein Säumniszuschlag berechnet. Dieser beträgt 2 Prozent für einen vollen Monat und einen angefangenen Monat der Säumnis. Da die Steuerschuld für die Berechnung auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet wird, ergibt sich eine Summe von 400 Euro. Daher beläuft sich der Säumniszuschlag bisher auf 8 Euro.

400 Euro x 2 Prozent = 8 Euro

Achtung! Beim Versand von Zahlungsmitteln wie Schecks besteht keine Schonfrist, während bei Überweisungen eine Frist von 3 Tagen gilt. Jedoch werden Schecks erst nach einer Frist von 3 Tagen ab ihrem Eingang beim Finanzamt als entrichtet betrachtet. Diese Erklärungen stammen vom Landesamt für Steuern Niedersachsen und sind in den häufig gestellten Fragen (FAQ) verfügbar.

Wochenenden und Feiertage beeinflussen die Fristen

Die Abgabefristen im Steuerkalender berücksichtigen Wochenenden und Feiertage. Die Lohnsteueranmeldung und die Umsatzsteuervoranmeldung sind jeweils am 10. eines Monats fällig. Wenn der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag, und die Schonfrist verlängert sich entsprechend um einen Tag.

Der Steuerkalender für das dritte Quartal 2024 bietet eine Übersicht über alle wichtigen Steuertermine für Unternehmen und Selbständige. Die rechtzeitige Einhaltung dieser Termine ist wichtig, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und potenzielle Sanktionen zu verhindern. Durch sorgfältige Planung und Vorbereitung können Steuerzahler sicherstellen, dass ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllt sind und sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.

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