Finanzen

Wachstumschancengesetz: Höhere Nachsteuerrendite bei Rürup-Rente

Steuervorteile für Rürup-Sparer: Wie Kunden einer Basisrente mit dem Wachstumschancengesetz künftig Steuern sparen können.
11.05.2024 11:40
Aktualisiert: 11.05.2024 13:01
Lesezeit: 2 min
Wachstumschancengesetz: Höhere Nachsteuerrendite bei Rürup-Rente
Das Wachstumschancengesetz: Langfristige Steuerentlastungen für Rürup-Sparer und flexiblere Besteuerung der Altersvorsorge. (Foto: iStock.com, zamrznutitonovi) Foto: zamrznutitonovi

Mit dem vom Bundesrat Ende März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz sollen einerseits Unternehmen steuerlich entlastet werden. Andererseits senkt das Gesetz auch die Steuerlast im Alter, wovon insbesondere Kunden einer Basisrente wie der Rürup-Rente profitieren. Konkret geht es um eine Neuregelung für den Besteuerungsanteil der sogenannten 1. Schicht. Darin ist neben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GV) und den berufsständischen Versorgungswerken auch die Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente.

Seit das Wachstumschancengesetz verabschiedet wurde, blieb diese Neuregelung allerdings weitgehend unbeachtet. Was verwundert, spielt sie doch eine nicht ganz unwichtige Rolle bei der Besteuerung der Rürup-Rente. Nach bisheriger Rechtslage hätten neue Renten ab 2040 vollständig besteuert werden sollen. Die nun beschlossene Steuerentlastung ergibt sich daraus, dass der Anteil der zu versteuernden Renten aus der 1. Schicht der Altersvorsorge, zu der auch die Rürup-Rente zählt, langsamer wachsen soll als bisher geplant.

Wachstumschancengesetz: Vollständige Renten-Besteuerung erst ab 2058

Durch den nun angepassten Besteuerungsanteil wird der vollständige Besteuerungszeitpunkt gemäß Paragraf 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) des Einkommensteuergesetzes (EStG) jedoch auf das Jahr 2058 verschoben, indem die Steigerungen des zu versteuernden Rentenanteils über die Jahre verteilt werden. Das wird möglich, weil der Besteuerungsanteil rückwirkend ab 2023 in Schritten von 0,5-Prozent erhöht wird, anstatt wie bisher in 1-Prozent-Schritten.

Absetzbarkeit und Steuerpflicht & Absetzbarkeit bei der Rürup-Rente

Die Tabelle zeigt, dass der steuerpflichtige Teil der Rente von Jahr zu Jahr steigt, während der steuerfreie Teil sinkt, bis die Rente ab 2058 voll besteuert wird. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um 2 Prozent, danach um 1 Prozent pro Jahr.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird jedoch eine Änderung eingeführt: Ab 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil nur noch um 0,5 Prozent pro Jahr. Das bedeutet, dass nach der ursprünglichen Regelung alle Rentnerinnen und Rentner, die ab 2040 in Rente gehen, ihre Rente voll versteuern müssen. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz verschiebt sich dies auf Renteneintritte ab 2058.

Langfristige Steuervorteile für Rürup-Sparer

Diese auf den ersten Blick banale Änderung hat weitreichende Folgen. Denn: Der steuerpflichtige Teil bestimmt den Freibetrag, der für die gesamte Rentenlaufzeit gilt. Ein Beispiel: Wenn Sie eine Basisrente abgeschlossen haben und Ihre Rente im Jahr 2038 beginnt, sind 90 Prozent Ihrer Rente steuerpflichtig (bisher 98 Prozent). Das bedeutet, dass 10 Prozent der Rente dauerhaft steuerfrei sind (bisher 2 Prozent).

Zusammengefasst heißt das: Ab 2023 können Sie Ihre Altersvorsorgeaufwendungen vollständig von der Steuer absetzen, was Ihre Steuerlast im Alter senkt und die Nachsteuerrendite Ihrer Basisrente verbessert, da Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich voll absetzbar sind. Im Jahr 2024 können Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur Rürup- bzw. Basisrente bis zu einem Betrag von 27.566 Euro pro Person absetzen.

Vorteil Steuerstundungseffekt

Ein weiterer Vorteil, den Sie als Rürup-Sparer nutzen können, ist der so genannte Steuerstundungseffekt. Das bedeutet, dass Ihre Steuerersparnis in der Ansparphase in der Regel höher ist als Ihre Steuerbelastung in der nachgelagerten Besteuerung der Rente. Grund dafür ist, dass Ihr Einkommen während des Erwerbslebens in der Regel höher ist als Ihre Rente und Ihre Erwerbsphase zudem länger ist als die Zeit des Rentenbezugs. Einen Wehrmutstropfen gibt es allerdings: Wer heute mit 28 Jahren eine Rürup-Rente abschließt, muss diese bei der Auszahlung im Jahr 2058 mit 62 Jahren voll versteuern.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Kurs aktuell: Stabilisierungsversuch nach Kursverlusten
13.11.2025

Nach der kräftigen Korrektur in den vergangenen Tagen zeigt sich der Bitcoin-Kurs aktuell moderat erholt – was steckt hinter dieser...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gender Pay Gap in der EU: Was die neue Richtlinie wirklich fordert
13.11.2025

Die EU hat mit der Richtlinie 2023/970 zur Gehaltstransparenz die Gender Pay Gap im Fokus. Unternehmen stehen vor neuen Pflichten bei...

DWN
Finanzen
Finanzen Telekom-Aktie: US-Geschäft treibt Umsatz trotz schwachem Heimatmarkt
13.11.2025

Die Telekom-Aktie profitiert weiter vom starken US-Geschäft und einer angehobenen Jahresprognose. Während T-Mobile US kräftig wächst,...

DWN
Politik
Politik Shutdown in den USA: Demokraten beenden 43-tägigen Stillstand
13.11.2025

Haben die US-Demokraten ein politisches Eigentor geschossen? Sie haben sich dem Willen der Republikaner gebeugt und dem Haushalt...

DWN
Finanzen
Finanzen Droneshield-Aktie stürzt ab: Insiderverkäufe und Börsenaufsicht verunsichern Anleger – die Hintergründe
13.11.2025

Die Droneshield-Aktie sorgt nach ihrem drastischen Kurseinbruch für Unruhe am Markt. Massive Insiderverkäufe, Kommunikationspannen und...

DWN
Politik
Politik Finnland im Schatten Russlands: Grenzregion kollabiert wirtschaftlich
13.11.2025

Finnlands Grenzregionen rutschen in eine wirtschaftliche und sicherheitspolitische Krise. Der einst florierende Handel mit Russland ist...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX aktuell: Zwischen Rekorden, Stimmungswechsel und Ende des US-Shutdowns
13.11.2025

Der DAX zeigt am Donnerstag Stärke, hat alte Rekorde im Blick. Doch der deutsche Leitindex profitiert noch nicht von der politischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Wirecard-Aktionäre: BGH blockiert Schadenersatz im Insolvenzverfahren
13.11.2025

Die Ansprüche von Wirecard-Aktionären auf Schadenersatz sind vorerst blockiert. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass einfache...