Politik

KI-Gesetz: EU lehnt Social Scoring und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ab

Die Europäische Union hat das umstrittene KI-Gesetz nun final beschlossen. Es sei das weltweit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Standard in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz setzen, heißt es. Es soll risikoreiche Anwendungen kontrollieren und bestimmte Technologien, wie etwa Social Scoring, komplett verbieten.
21.05.2024 10:59
Aktualisiert: 21.05.2024 12:13
Lesezeit: 2 min
KI-Gesetz: EU lehnt Social Scoring und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ab
Die EU hat das KI-Gesetz verabschiedet und darin unter anderem den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software im öffentlichen Raum verboten. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Die EU-Staaten haben schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union beschlossen. Sie stimmten am Dienstag in Brüssel den Plänen zu, mit denen unter anderem bestimmte KI-Anwendungen ganz verboten werden, wie die Länder mitteilten. Es sei das weltweit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Standard für die Regulierung von KI setzen.

Kein „Social Scoring“ wie in China

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien.

Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten („Social Scoring“). Damit werden in China Bürgerinnen und Bürger in Verhaltenskategorien eingeteilt. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentliche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

„Regulierungsarbeit beginnt jetzt erst“

Der Digitalverband Bitkom kritisierte, dass das nun beschlossene KI-Gesetz wesentliche Fragen offen lasse. In Deutschland und den anderen EU-Ländern beginne die Regulierungsarbeit jetzt erst, sagte Verbandspräsident Ralf Wintergerst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhalte oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt werde, hänge entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet werde und die Regelungen in Deutschland umgesetzt würden.

Bundesdigitalminister Volker Wissing räumte am Dienstag ein, dass der Gesetzgeber bei einer so sich schnell verändernden Technologie wie KI dauerhaft gefordert sei. „Wir können nicht erwarten, dass wir mit einer Regulierung die Zukunftsfragen abschließend klären", sagte der FDP-Politiker. „Deswegen war ich immer dafür, dass wir schnell uns auf den Weg der Regulierung machen, aber auch den Mut haben, kontinuierlich nachzusteuern.“ Wichtig sei, dass die Innovationsfreundlichkeit der Regulierung immer im Blick behalten werde.

Bei Verstößen gegen KI-Gesetz drohen Geldstrafen

Nach der Bestätigung der EU-Länder werden die neuen Regeln nun im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten sollen sie dann gelten.

Wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen beschließen. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie BradyPrinter i7500: Revolution im Hochpräzisionsdruck

Sie haben genug vom altmodischen Druck großer Etikettenmengen? Keine Kalibrierung, keine Formatierung, kein umständliches Hantieren mit...

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Politik
Politik „Machen Sie sich auf die Auswirkungen gefasst“: EU kündigt weitere Gegenmaßnahmen zu US-Zöllen an
03.04.2025

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat die Bürger der EU auf die bevorstehenden wirtschaftlichen Folgen...

DWN
Politik
Politik US-Finanzminister warnt vor Vergeltungszöllen: Eskalation könnte die Lage verschärfen
03.04.2025

US-Finanzminister Scott Bessent hat betroffene Länder vor einer schnellen Reaktion auf die jüngste Ankündigung von Präsident Donald...

DWN
Politik
Politik AfD-Kandidat erstmals ins Verfassungsgericht gewählt: Zweidrittelmehrheit im Thüringer Landtag
03.04.2025

Die AfD hat einen Kandidaten für den Thüringer Verfassungsgerichtshof durchgesetzt: Rechtsanwalt Bernd Falk Wittig wurde mit...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bewerbercheck: Dürfen Arbeitgeber frühere Chefs kontaktieren?
03.04.2025

Referenzen von ehemaligen Arbeitgebern können wertvolle Einblicke bieten – aber ist es rechtlich erlaubt, ohne Zustimmung des Bewerbers...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Sichere KI statt Datenleck: Das müssen Firmen beim Chatbot-Einsatz beachten
03.04.2025

KI-Chatbots sind im Mittelstand längst Alltag – doch oft fehlt es an Sicherheitsstandards. Der Hamburger KI- und Digitalisierungsexperte...

DWN
Panorama
Panorama Orban trifft Netanjahu in Budapest trotz Haftbefehl -und erklärt Rückzug aus Internationalen Strafgerichtshof
03.04.2025

Viktor Orbán ignoriert den Haftbefehl, den der Internationale Strafgerichtshof gegen Israels Premier erlassen hat – und heißt ihn in...

DWN
Politik
Politik Russlands Verzögerung der Verhandlungen könnte auch der Ukraine nützen
03.04.2025

Die Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine über eine mögliche Waffenruhe oder Friedenslösung ziehen sich weiter hin. Während...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX aktuell: DAX-Kurs fällt nach Trumps Zollankündigung - wie sollten Anleger reagieren?
03.04.2025

Die erneute Zollankündigung von US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag die Aktienmärkte stark unter Druck gesetzt. Der DAX-Kurs...